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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Münster: Junge (3) und Mädchen (1,5)

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Gast
New PostErstellt: 10.03.11, 09:40  Betreff: Jugendamt Münster: Junge (3) und Mädchen (1,5)  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Verwaltungsgericht
Mutter will ihre Kinder zurückhaben

Eine Mutter kämpft im Münsteraner Verwaltungsgericht um ihre Kinder.
Eine Mutter kämpft im Münsteraner Verwaltungsgericht um ihre Kinder.


Münster - Sie hat ihre Kinder verloren. Maria P. (38, Name v.d. Red. geändert) kämpfte gestern vor dem Verwaltungsgericht um ihren dreijährigen Sohn und die eineinhalbjährige Tochter. Der Sohn lebt beim Vater, die Tochter in einem Kinderheim, sie soll in eine Pflegefamilie kommen. „Meine Kinder“, empörte sich die Mutter, die aus Costa Rica stammt, „kommen nicht in eine Pflegefamilie.“

Auf der Anklagebank: das Jugendamt Münster. Das hat nämlich dafür gesorgt, dass der 38-Jährigen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde. Familiengericht und OLG Hamm haben das bestätigt. Aber Maria P. sieht die Gründe dafür nicht ein.


An ihrer Seite der Wilhelmshavener Hans-Peter Tjaden. Einer mit lauter Stimme, der im Internet seitenlange Blogs zu allen möglichen Themen verfasst, insbesondere zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Jugendämtern. Er kritisiert auch das Jugendamt in Münster mit Häme, klagt über „völlig unprofessionelle, unsystematische Arbeit, die sich gegen die Kindesmutter richtet.“ Bis ihn Richterin Lammers vor Beleidigungen warnt. Und zur Sache ruft.

Die Sache ist aber schwer zu umreißen. Das familienrechtliche Feld ist bereits geklärt. Das Jugendamt hat recht dafür bekommen, zum Schutz der Kinder beide von der Mutter zu entfernen. Es hat Gutachten gegeben. Es bestand die Sorge um eine Gefährdung des Kindeswohls. Das sieht die Mutter anders: „Hier ist totales Unrecht geschehen.“

Mit Mühe formulierte die Richterin am Ende die Forderung der Mutter und ihres Beistands. Sie wollten, so verstehe sie das, die Unterbringung der Kinder rückgängig machen. Überdies regelmäßige Treffen zwischen Eltern und Kindern mit dem Ziel, „im Rahmen eines Hilfeplans“ die Rückkehr in die Familie zu ermöglichen.

Die 38-jährige Mutter, die nach der Geburt ihres zweiten Kindes überlastet war, Probleme mit ihrem Partner hatte und das Jugendamt um Hilfe rief, erklärte überdies, ihre Mutter aus Costa Rica wolle zeitweise kommen, um ihr mit den Kindern zu helfen. In ihrer Heimat nehme ihre ganze Familie Anteil an dem Fall.

Wie es weitergeht? „Ich kann sie verstehen“, sagte die Richterin zur Klägerin, „ich kann aber auch das Jugendamt verstehen.“ Das Jugendamt lehnte den Antrag ab. Das Urteil wird in zwei Wochen ergehen.

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/1510014_mutter_will_ihre_kinder_zurueckhaben.html
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Skywalker63
Neuling


Beiträge: 8


New PostErstellt: 20.04.13, 16:28  Betreff: Re: Jugendamt Münster: Junge (3) und Mädchen (1,5)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

In der Beweispflicht steht an aller erster stelle die Mutter selbst. Sie muß Beweiße erbringen, dass sie alles mögliche getan hat, das keine Kindeswohlgefährtung zu Grunde liegt. Sie muß Beweise erbringen, dass sie mit ihren Kindern die Routinemäßigen Untersuchungen bei ihrem Kinderarzt immer wahr genommen hat und auch die Kinder nicht sich selbst überließ.
Manchmal ist es schwer, beweiße zu erbringen, wenn Nachbarn ein Auge auf sie geworfen haben, weil sie sie nicht Akzeptieren wollen. Denn dann steht Aussage gegen Aussage. Hier braucht sie einen Anwalt, der sich mit ihr auseinandersetzt und alle Fakten und Beweise darlegen kann.



freundlichst
Sky
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