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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Ware Pflegekind

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Autor Beitrag
ordep74
Stammgast


Beiträge: 49

New PostErstellt: 29.08.13, 23:49  Betreff: Ware Pflegekind  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

quelle:

http://michialex.mi.funpic.de/Ware%20Pflegekind.htm

Bei vielen Pflegeeltern scheint die Bereitschaft/ das Angebot eine Pflegestelle in der eigenen Familie bereitzustellen gleichzeitig ein Anspruch auf ein Pflegekind und dieses am Besten so schnell wie möglich, zu beinhalten. Uns erinnert das untenstehende Gespräch an ein Kaufgespräch, wo die Ware ausbleibt.

Aussagen von Pflegeeltern in einem Forum:

Quelle: die Seite wurde gelöscht

sämtliche Namen wurden von uns gelöscht



es dauuuuuuuuuuert......... , 1.Sep.2004 21:19

och nun warten wir seit der *bewerbung* *schon* 3 wochen....ich bin sonst eigentlich ein geduldiger mensch...aber bei dieser *sache* :o)kein hausbesuch angemeldet...kein telGespräch....Naja 1 Infoabend....aber den haben viele gemacht...nichts passiert...bei der einen organisation(hab dort und beim jugendamt eine bewerbung abgegeben) sagten sie dass es etwas dauern kann, da eine kollegin krank ist....da denkt man gerade bei bereitschaftspflege gehts flotter...naja im okt. fahren wir dann erstmal in den urlaub...vielleicht sitzen dann weihnachten alle vom jugendamt bei uns um uns zu *begutachten* :o)ps. bei bereitschaftspflege MUSS ein Hausbesuch als *ERSTES* sein...DANN folgen gespräche + Seminar....ob ich da mal vorsichtig anfrage ? +grins+ liebe grüße einer hibbelnden wartenden ..... ...ps. drückt mir die daumen...ja?


RE: es dauuuuuuuuuuert......... , 2.Sep.2004 8:27

Hallo,
Das kann ich gut verstehen,wir warten schon seit März,das etwas passiert.Wir haben einige Gespräche hinter uns,der Hausbesuch steht noch aus,und das Seminar ist zum letzten Oktoberwochenende geplant.Wir haben uns zur Kurz-und Langzeitpflege beworben.
Von einigen habe ich gehört,das die innerhalb kurzer Zeit auch ohne Seminar oder Hausbesuche schon ein Kind bekamen.Kann ich zwar nicht ganz verstehen,aber sowas gibt es wohl auch.Aber bei unserem JA geht alles seinen bürokratischen Weg und der kann dauern.Ich bin genauso aufgeregt wie Du,und denke oder hoffe,das Weihnachten schon Stimmung im Haus ist.Bin sogar schon dabei,ein Kinderzimmer einzurichten und Spielsachen zu kaufen.Verrückt ODER ??.
Weiß nicht mal,ob die uns vom JA überhaupt als Pflegeeltern wollen.Aber egal,ich habe Freude an den Vorbereitungen und warte nun ab.Bin genauso aufgeregt,als ob ich schwanger wäre.Oder schlimmer,denn es kommt wohl gleich ein etwas älteres Kind ins Haus.
Aus welchem Bundesland kommst Du ?.
Ich komme aus Berlin /Brandenburg.
Gruß .......

RE: es dauuuuuuuuuuert......... , 2.Sep.2004 9:38

lach mir geht genauso...ich stöbere auch schon überall was mir noch fehlt lach
wir kommen aus hamburg
und übers jugendamt geht NIX bei uns...da in hamburg *pfiff* ein freier träger die schirmherrschaft *grins* über die bereitschaftpflege übernimmt...jugendamt haben wir uns *auch fälschlicherweise* beworben...da ist auch unser führungszeugniss hin...aber da hat sich auch noch keiner gemeldet (denen müssten wir dann ja auch absagen und unser führungszeugniss weiterleiten lassen) *seufz* wer seid ihr denn so? erzähl mal ....vielleicht können wir uns ablenken vom kaufrausch lach gruss aus dem sonnigen hamburg




Auch bei der folgenden Unterhaltung aus dem gleichen Forum geht es um eine Ware, nämlich die Ware Pflegekind, leider ist die Rechnung etwas falsch. So manche Antworten habe ich weggelassen, nachzulesen unter

Quelle: die Seite wurde gelöscht

Namen wurden von uns gelöscht

Kommentare in rot

finanzielle unterstützung , 03 Apr. 2005 17:23

Ich würde gerne wissen, wie das mit der finanziellen unterstützung bei Pflegekindern ist.Gibt es kindergeld oder sonstige unterstützung???Wo ist bei diesem aspekt der unterschied zu adoptivkindern???



RE: finanzielle unterstützung , 03 Apr. 2005 19:44

Pflegefamilie / Pflegegeld und Beihilfen


Pflegegeld und Beihilfen, Aufwandsentschädigung für Vormundschaft/Pflegschaft

Gemäß Hessischem Erlass wird seit 1.7.2003 folgendes Pflegegeld ausgezahlt:

für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr Euro 415.-

für Kinder vom 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Euro 475.-


für Kinder vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Euro 577.-


Erziehungsbeitrag Euro 185.-




Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für 2004:

bis zum voll. 7. Lebensjahr Euro 415.-


vom 8. bis zum voll. 14. Lebensjahr Euro 475.-


vom 14. bis zum voll. 18. Lebensjahr Euro 576.-


Erziehungsbeitrag Euro 198.-

Mit einem ersten Schreiben im Oktober 1998 - und dann regelmäßig - haben wir das Hessische Sozialministerium gebeten, das Pflegegeld regelmäßig gemäß den Empfehlungen des Deutschen Vereins anzupassen, da sich hessische Pflegeeltern nicht weniger effektiv und engagiert im Bereich der Vollzeitpflege einsetzen. Zum 1.7.2002 wurde schließlich der Erziehungsbeitrag in die jährliche prozentuale Erhöhung einbezogen.


Finanzielle Beihilfen gemäß den Empfehlung des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages zum 1.1.2003

Bekleidungserstausstattung (pro Kind) bis Euro 300.-


Möbelerstausstattung (pro Pflegestelle) Euro 500.- / 800.-


Erstausstattung Kinderwagen und Zubehör bis Euro 110.-


Kindersitz bis Euro 60.-


Einschulungsbeihilfe bis Euro 100.-


Taufe Euro 75.-


Zuschuss Kommunion / Konfirmation Euro...250.-


Fahrrad mit Helm für Kinder bis 12 Jahre Euro 150.-


Fahrrad mit Helm für ältere Kinder Euro 200.-


Mofa, wenn nötig für Schulbesuch oder Ausbildung Euro 450.-


Führerschein, wenn nötig für Ausbildung (3/4 der Kosten) Euro 1000.-


Ferienzuschuss ohne Antrag Euro 250.-


Weihnachtsbeihilfe ohne Antrag Euro 60.-


Familienheimfahrten (bis zu 12 Mal)





Übernahme der Kindergartengebühr halbtags 100%


Übernahme der Kindergartengebühr ganztags 50%


Schulgeld (Waldorfschule, Montessorischule, u.a.) und Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe


Brillenzuschuss u.E. gemäß § 40 KJHG zu 100% laut ärztlicher Verschreibung Anderes
ist auf Antrag im Hilfeplangespräch zu klären.


Für Vormundschaften und Teilpflegschaften auf Antrag beim Amtsgericht pro Jahr:

ab 1.1.92 bis 1.7.94= DM 300.-/Jahr, ab 1.7.94= DM 375.-/Jahr, verjährt nach 30 Jahren
ab 1.1.99= DM 600.-/Jahr, ab 2002= € 312,-/Jahr, verjährt jeweils am 31.3. des folgenden Jahres !

Ich hoffe das du nun weißt was du wissen wolltest für deine offen gebliebenen fragen wir dir dein zuständiges JA Auskunft geben können.


RE: finanzielle unterstützung , 05 Apr. 2005 20:50

579 Euro plus Kindergeld ist ne Menge Geld.Hätte nie gedacht das Pflegegeld so hoch ist.Kostet ein Kind so viel im Monat? Da kann ich mir gut vorstellen, daß es einigen PE ums Geld geht bei der Aufnahme von PK.



RE: finanzielle unterstützung , 06 Apr. 2005 12:19

hallo, ich schließe mich ....... voll und ganz an !! möchte aber trotzdem für ..... mal ne kleine rechnung aufstellen : 579 Euro pflegekind
+150 Euro kindergeld
=730 Euro ca.
-200 Euro ca.
erziehungsgeld seit wann wird Erziehungsgeld abgezogen?
=530 Euro ca.
gehen wir von 30 tagen aus, sinds pro tag ca. 18 Euro !!!
gehen wir von 6 stunden nachtschlaf aus ( im günstigen fall !! ) sinds pro stunde ca. 0,97 euro !!!!!!!!
also ein "stundenlohn" von nicht mal einem euro !!!!
und nun bist du dran hanne !!!!!!!!! ich dachte immer Kinder gehen in die Schule und in den Kindergarten, die Zeit wird anscheinend mitgerechnet.


vg ...... ;-(



RE: finanzielle unterstützung , 06 Apr. 2005 12:57
Hallo .......,
versteh ich dich falsch? Wenn ja, dann berichtige mich:
Eigentlich kannst du nur das Erziehunsgeld von ca. 200 Euro als deinen "Stundenlohn" ansehen. Alles andere sollte - und wird mir Sicherheit auch - für das Kind verwendet werden. ( Und nu: Achtung, Ironie): Und da ist es ja mit Essen nicht getan, wie schon gesagt wurde, Kleidung, Spielsachen, Fahrtkosten zu verschiedenen Therapeuten, die häuslichen Umlagen umgerechnet (Kind kriegt nämlich WARMES Essen, also Stromkosten, Kind macht Müll, also Müllkosten, Nudeln werden mit Wasser gekocht, also...), ...! Reiner Stundenlohn bleibt dir also 200 Euro, : durch 30 Tage sind ca. 7 Euro am Tag, das umzurechnen auf Stunden lohnt sich da schon gar nicht mehr.
na dafür gibt's ja die zusätzlichen Beihilfen
Und an .......: Ja, soviel kostet ein Kind!! Ich denke mal, du hast selber keine, sonst würdest du hier nicht so besserwisserisch daherkommen...
Liebe Grüße
Silvia, die sich oft fragt, wie man auf solche Ideen kommen kann!!




RE: finanzielle unterstützung , 08 Apr. 2005 09:28

Warum habt Ihr in den Überlegungen den nachtschlaf ausgespart?
in jedem Beruf wird Bereitschaft auch bezahlt, und wenn dann in der Bereitschaft gerufen wird, gibts nen Zuschlag.

Pflegekinder sind meist etwas aufwandsintensiver, auch in der Nacht.
Marke Pflegeleicht hab ich sowieso noch nicht erlebt...





2.3 Höhe der Pflegepauschale1

Anmerkungen:
1 Behandlung der Pflegepauschale im Steuerrecht:
Bei der Pflegepauschale handelt es sich nicht um eine steuerpflichtige Einnahme aus einer „sonstigen selbständigen Tätigkeit" im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Vergütung ist prinzipiell steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG).
Vergütungen, die Pflegeeltern direkt von den Eltern des Kindes erhalten, sind steuerpflichtig. Es können aber Betriebsausgaben von zur Zeit 245,42 Euro je Kind und Monat geltend gemacht werden (s. Schreiben des Bundesfinanzministers und der Finanzminister der Länder vom 1.8.1988 und 17.2.1990 in Bundessteuerblatt 88/1/329 und BStBl 99/1/109).


Die monatliche Pflegepauschale beträgt :Stand 01.01.2006

http://www.blja.bayern.de/aufgaben/HilfenzurErziehung/%C2%A7_33/TextOfficeRichtlinienPflegekinderwesen_Empf.Bay.LKrtag.htm
Altersstufe
neu Unterhaltsbedarf Erziehungsbeitrag Gesamt PP Rundungs-
betrag
0 - bis vollendetes 6. Lebensjahr 204 Euro x 2 197,26 Euro + 2,49% durchschnittlicher Prozentsatz der zum 1.7.2005 angehobenen Regelbeträge =
197,26 Euro +
4,91 Euro =
202,17 Euro 408 Euro +
202,17 Euro =
610,17 Euro 611 Euro

+ 150€ Kindergeld

für ein Kind

= 761€ + zusätzliche Beihilfen


7. - vollendetes
12. Jahr 247 Euro x 2 202,17 Euro 494 Euro +
202,17 Euro =
696,17 Euro

697 Euro + 150€ für ein Kind

= 847€+ zusätzliche Beihilfen
ab 13. Jahr 291 Euro x 2 202,17 582 Euro +
202,17 Euro =
784,17 Euro

785 Euro + 150€ für ein Kind

= 935€+ zusätzliche Beihilfen

Das Pflegeelterndasein ist ein sehr lukratives Geschäft. Man könnte auf die Idee kommen, dass es sich hier um einen eigenen Wirtschaftszweig handelt, der natürlich bedient werden muss. Wenn man nun aber keine Pflegekinder zu vergeben hat, da keine vorhanden, dann beschafft man sich eben welche.

Ungeduldige Bewerber die Ihren Anspruch auf ein oder mehrere Pflegekinder sehr deutlich zum Ausdruck bringen, gibt es genügend. Bei unseren Recherchen habe wir festgestellt, dass es sehr viele Pflegeeltern mit bis zu drei Pflegekindern gibt.

Viele Eltern wären froh sie hätten das Geld pro Kind zur Verfügung.

Wir rechnen hier nun mit den Sozialhilfesätzen + Kindergeld welches eigentlich abgezogen wird.

Bis zum 13. Lebensjahr 207€ + 150€ = 357€ jedoch keine Beihilfen

ab dem 14. Lebensjahr 276€ + 150€ = 426€ jedoch keine Beihilfen

Der unterschied Beträgt mindestens 50%

Da fragt man sich doch: damit diese Vielzahl an Pflegeeltern mit oft dem Wunsch auf mehrere Pflegekinder, versorgt werden können, ist man dafür bereit, unter einem Vorwand Kinder aus "durchschnittlich" intakten Familien zu nehmen?

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