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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Diepholz: Sandra (3 Jahre)

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Gast
New PostErstellt: 05.11.10, 09:27  Betreff: Jugendamt Diepholz: Sandra (3 Jahre)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ein dreijähriges Kind wurde zu Tode geprügelt Pflegeeltern sind auf freiem Fuß

Diepbolx

Im Oktober 1978 starb die dreijährige Sandra Bannasch an den fürchterlichen Verletzungen, die ihr entweder die Pflegeeltern Margit Zjckwolf und Arthur Mattern gemeinsam oder einer von beiden während der nur zwei Monate dauernden „Pflege" zugefügt hatten. Zwei engbeschriebene DIN-A4-Seiten brauchten die Richter des Landgerichts Verden in ihrem Urteil vom Dezember 1980, um alle Verletzungen, aufzuzählen, mit denen der Körper des kleinen Mädchens übersät war, als sie bewußtlos ins Krankenhaus eingeliefert wurde; eine Unzahl blutiger Striemen, das rechte Trommelfell zerrissen, eine blutverkrustete Wunde auf dem Kopf, schwere Verletzungen im Genitalbereich des kleinen Mädchens, die auf eine Vergewaltigung hindeuten. Neun Tage später war Sandra tot, gestorben an „der Einwirkung stumpfer Gewalt" auf der rechten Kopfseite,
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Die für den Tod des Kindes verantwortlichen Pflegeeltern sind verurteilt worden: Die Hausfrau und der Bauarbeiter, die im niedersächsischen Kirchdorf eine kleine Pferdezucht betreiben, erhielten jeder ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen „Mißhandlung einer Schutzbefohlenen". Für den Tod des Mädchens durften sie nicht bestraft werden, da die Richter nicht feststellen konnten, wer von beiden Sandra zu Tode geprügelt hat. Die Richter mußten daher wechselseitig zugunsten der Angeklagten unterstellen, daß jeweils der andere geprügelt hat. Der Vorwurf der sexuellen Mißhandlung wurde gänzlich fallengelassen. Die Pflegeeltern hatten behauptet, das dreijährige Kind habe sich die schweren Verletzungen selbst zugefügt. Die Richter glaubten ihnen und nicht den Sachverständigen, die dies für ganz ausgeschlossen hielten.

Ein bestürzendes Urteil. Und erschreckend sind auch die Umstände, die zum Tod des Kindes geführt haben.

Da ist die Pflegemutter, Margit Zickwolf, 26 Jahre alt, gelernte Industriekauffrau, ehemalige Botschaftsangestellte, die sich Kinder wünscht, aber wegen eines Reitunfalls keine bekommen kann. Da ist ihr Verlobter, Arthur Mattern, vierzig Jahre, selbst bei Pflegeeltern aufgewachsen, Volksschule nicht beendet, Pferdenarr, vorbestraft nach Verkehrsdelikten. Es sei ihm gut gegangen bei seinen Pflegeeltern, sagt Arthur Mattern, jetzt wolle er das weitergeben an andere Kinder ohne Zuhause...

Da sind die leiblichen Eltern des toten Kindes: Hartmut Bannasch, Trinker, ohne geregelte Arbeit; Karin Bannasch verdient als Bardame den Unterhalt für die Familie. Ihre Kinder, Sandra und der vierjährige Bruder Torsten, sind „aggressiv und distanzlos", wie es in den Akten des Jugendamtes Diepholz heißt. Sie sind oft allein, Torsten wird vom Vater geschlagen; sie erleben Prügeleien und Geschlechtsverkehr zwischen den Eltern! leben zeitweise bei 'den Großeltern. Als die Mutter sich scheiden lassen will, geht sie zum Jugendamt, um die Kinder vorläufig unterzubringen.

Und da sind schließlich die Beamten des Jugendamtes Diepholz, die sich bemühen, für Sandra und Torsten einen Platz in einer Familie zu finden, um sie nicht ins Heim stecken zu müssen. Sie sind froh über jedes Paar, das Kinder aufnehmen will.

Aber sie wissen auch, daß diese Kinder schwer verhaltensgestört sind; aus einer früheren Pflegestelle wurden sie nach zwei Tagen zurückgebracht, weil die Pflegemutter nicht mit ihnen zurechtkam. Nach dem Grundsatz: Nur ja nicht ins Heim mit den Kindern, verschweigt das Jugendamt den neuen Pflegeeltern, wie schwierig die Kinder tatsächlich sind. Die Geschwister seien „lebhaft*, heißt es lediglich. Die neuen Pflegeeltern wollen eigentlich nur ein Kind; doch die Beamten drängen sie, beide Kinder zu nehmen: Es sei besser, sie nicht zu trennen.

Schon nach kurzer Zeit wendet sich Margit Zickwolf hilfesuchend an die Mitarbeiter des Jugendamtes, weil Sandra Angstzustände hat und eine Puppe mit den Worten „Mama ist böse" verbrennen will, weil Torsten seine Schwester schlägt und tritt, weil beide Kinder nachts ausreißen.

Margit Zickwolf bittet immer wieder darum, die Kinder zu trennen, sie schlägt eine psychologische Behandlung vor.

Frau Zickwolf wendet sich immer wieder an das Jugendamt. Einmal teilt sie per Telephon mit, Sandra sei in den Fischteich gefallen; ein anderes Mal, Torsten habe seine Schwester in die Regentonne gestoßen.

Das Jugendamt schickt seine Außenbeamten; drei verschiedene Sozialarbeiter bei vier Besuchen in zwei Monaten. Bei einem Besuch Anfang Oktober 1978 zeigt Frau Zickwolf Sandras Kopfwunde. Als Ursache nennt sie ein heißes Ofenrohr, gegen das Sandra nachts gelaufen sei.

Die Sozialarbeiter schöpfen keinen Verdacht, sie kontrollieren nicht weiter, ziehen die Kinder nicht aus. „Das Vertrauensverhältnis zwischen Behörde und Pflegeeltern muß sich am Anfang doch erst bilden", sagt Kreisverwaltungsdirektor Schroer, „wenn wir kein Vertrauen in die Pflegeeltern haben, finden wir keine." Der gute Grundsatz hat hier Fürchterliches geschehen lassen.

Immerhin fragt der Kreisverwaltungsdirektor sich, ob seine Beamten etwas anderes hätten tun können; eine Antwort aber hat er nicht gefunden, geschweige denn Versäumnisse in seinem Amt festgestellt. Und die Beurteilung der Jugendschutzkammer, „daß den Angeklagten seitens des Jugendamtes eine wirksame Unterstützung und Hilfe wohl nicht gewährt worden ist", findet er ungerecht. So läuft denn auch aus seiner Sicht alles auf den schlimmen Spruch eines Beamten der Aufsichtsbehörde hinaus: „Sie wissen ja, Kinder können einen ganz schön nerven."

http://www.zeit.de/1981/13/Pflegeeltern-sind-auf-freiem-Fuss?page=all
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