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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Duisburg: Fall Judith

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Admin

Administrator

Beiträge: 103

New PostErstellt: 12.03.07, 15:41  Betreff: Jugendamt Duisburg: Fall Judith  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Die "Verwaltungsakte" Judith Schäfer

Wenn diese Seite nur den Aktivitäten (lat. Tätigkeitsdrang, Wirksamkeit...) des Jugendamtes Duisburg vorbehalten wäre, bräuchte man nicht viel Platz. Denn was dieses Jugendamt in den 20 Monaten, in denen ich bei den Schebergs lebte, geleistet bzw. versäumt hat, war schon ein echtes Armutszeugnis.
Beispielhaft für die fragwürdige Handlungsweise dieser Behörde ist das Antwortschreiben, welches mein Vater kurz nach meiner anonymer Unterbringung auf sein Hilfegesuch erhalten hat.
Hierin zeigte sich einmal mehr das Bemühen des Jugendamtes Duisburg, möglichst nicht in die Verantwortung genommen zu werden und sich hinter der alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Familienrichters zu verstecken - frei nach dem Motto: "Wir können nichts für sie tun, entscheiden kann einzig das Familiengericht."
Dies hat weder etwas mit verantwortungsvollem Handeln gegenüber Kindern zu tun, noch haben für das Jugendamt mein Wohl und meine Wünsche in irgendeiner Weise eine entscheidende Rolle gespielt.

Wie gering das Interesse in der Verwaltung der Stadt Duisburg war, diese Mißstände einmal kritisch zu untersuchen bzw. gar zu ändern, verdeutlicht der chronologische Ablauf einer formellen Dienstbeschwerde:
1. Schritt (24.06.2002): Dienstbeschwerde bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Duisburg als Oberste Dienstherrin des Jugendamtes.
2. Schritt (27.06.2002): Antwort der Oberbürgermeisterin mit dem Hinweis, dass die Beschwerde an den zuständigen Dezernenten weitergegeben wurde.
3. Schritt (18.07.2002): Nachdem der zuständige Dezernent die Bearbeitung der Beschwerde an den Leiter des Jugendamtes weitergegeben hat, folgt der Antwortbrief des Jugendamtsleiters.
4. Schritt (21.07.2002): Da hierin nicht auf die einzelnen Beschwerdepunkte eingegangen wurde, Nachfrage meines Vaters, ob wirklich allen Mitarbeitern fachlich korrektes Handeln bestätigt werden kann.
5. Schritt (29.07.2002): 2. Antwortwortbrief des Jugendamtsleiters mit der Bestätigung, dass alle involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "fachlich korrekt" gehandelt haben, wobei man anmerken muss, dass ausschließlich die beschuldigten Mitarbeiter zu den Vorwürfen befragt wurden und keine zweite Meinung (z.B. von meiner Pflegefamilie) eingeholt wurde...

Wenn also Hilfe und Unterstützung von Familien letztendlich an der fehlenden Motivation der zuständigen Jugendamtsmitarbeiter scheitert und es einzig von deren Gutdünken abhängt, wem man überhaupt Hilfen anbietet, dann wird es höchste Zeit, dass man vor dieser Willkür endlich wirksam geschützt wird und es klare, transparente (!!) Kontrollmechanismen in den Jugendämtern gibt.
Bezeichnend für die Kritikunfähigkeit bzw. für die mangelnde Einsichtsfähigkeit dieses Jugendamtes, war das Schreiben vom 13.05.2003, in welchem meine dritte (!!!) Fremdunterbringung innerhalb eines Jahres angekündigt wurde. Kein Wort der Selbstkritik, dass es das Jugendamt Duisburg war, welches vor dem Hintergrund eines schwebenden Verfahrens, die ausgewählte Pflegefamilie F. als bestens geeignet bezeichnete. Kein Wort des Bedauerns, dass meine psychische Verfassung (Albträume etc.) vom Jugendamt mitverursacht wurde. Und keinerlei Anzeichen von Einsichtsfähigkeit, dass ich, entgegen anderslautender Behauptungen, in über einem Jahr der Fremdunterbringung keine verlässlichen Bindungen aufgebaut hatte.
Stattdessen wurde die ganze Schuld meinen "bösen" Eltern zugeschoben, die die "unverschämte" Frechheit besaßen, sogar öffentlich um mich zu kämpfen und die sich bis zuletzt nicht den teilweise unwissenschaftlichen Schlussfolgerungen eines selbsternannten Münchhausen-Experten anschließen wollten.

Die schlimmen Auswüchse dieser Behördenwillkür, bei denen - neben dem "Fall Pascal" aus Saarbrücken - in den Fällen "Ceylan" und "Körner" (weitere Infos unter www.vergewaltung.de _ Fallberichte _ Behördenwillkür _ Duisburg) auch das Duisburger Jugendamt eine unrühmliche Rolle spielte, zeigen, dass mein Schicksal kein Einzelfall war und man sich niemals mit der stereotypen Antwort der Vorgesetzten „die Sachbearbeiter haben stets fachlich korrekt gehandelt" zufrieden geben darf.
So gegensätzlich die beiden Duisburger Fälle auf den ersten Blick auch erscheinen mögen, sie machen leider sehr eindrucksvoll deutlich, dass der Willkür in unseren Jugendämtern Tür und Tor geöffnet sind und dass es selbst für eklatantes Fehlverhalten bislang keine Konsequenzen zu befürchten gab - der Fall Ceylan ist ein trauriges Beispiel hierfür...

Kinder und Familien sind viel zu wichtig, um von unmotivierten und überforderten "Sach"-bearbeitern einfach nur verwaltet zu werden...

http://www.judith-schaefer.com/



[editiert: 03.05.07, 20:40 von Admin]
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