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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Haan: JA-Verhalten unmenschlich

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 14.09.07, 10:59  Betreff: Jugendamt Haan: JA-Verhalten unmenschlich  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Verhalten des Jugendamtes der Stadt Haan ist unmenschlich

12. September 2007 15:14 Uhr | Elternverband-Bergisches-Land

Bergisches Land - Am 24.08.2007 verstarb eine junge Mutter (aus Haan-Gruiten) im Alter von nur 33 Jahren, vier Wochen nach der Geburt ihres Kindes. Die Junge Frau war in ihrem Wohnviertel sehr beliebt. Über 70 Menschen waren bei der Beerdigung dabei.

Die Junge Frau und Mutter lebte vom Ehemann getrennt. Die beiden Töchter, im Alter von 3 Jahren und 4 Wochen, lebten bei der Mutter. Da der Vater aufgrund seiner Erkrankung - eine Persönlichkeitsstörung - aus Sicht des Jugendamtes, nicht in der Lage war die Kinder aufzunehmen, übernahmen die Geschwister der Kindesmutter zunächst die Betreuung der Kinder im Einvernehmen mit dem Kindesvater.

Da dies keine langfristige Lösung war, bot sich der Bruder des Vater´s gemeinsam mit seiner Frau an, die Kinder aufzunehmen. Das Jugendamt drängte weiter auf eine Pflegefamilie Namens Müller, ein junges Pärchen aus Haan und nahm Vorschläge des Vaters nicht einmal im Ansatz war. So war der Vater gezwungen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Am 5.09.2007 entschied nun das Familiegericht Mettmann (Aktenzeichen: 47 F 211 / 07), dass dem Wunsch des Vaters - der auch weiterhin das Sorgerecht hat - Rechnung getragen wird und die Kinder als Pflegestelle zum Bruder des Vater´s kommen. Das Gericht rügte die Vorgehensweise des Jugendamtes. Die Kinder wurden noch am 05.09.2007 in die Obhut der "Schwägerin" gegeben, die sich seit dem wirklich liebevoll um die Kinder kümmert. Dass das Familiengericht so schnell urteilte ist wirklich sehr positiv hervorzuheben. Das Gericht hatte das Jugendamt gebeten die Familie über die Entscheidung zu informieren und die Übergabe zu begleiten. Der Jugendamtsmitarbeiter wurde aber seit der Gerichtsverhandlung nicht mehr gesehen. Bis zum heutigen Tage ist die Familie der Kindesmutter nicht informiert worden. Die Familie war schon nach dem Gerichtstermin auf sich selbst gestellt. Die dreijährige Tochter Lenja D, die miterleben musste wie Ihre Mutter verstarb, hat so in nur wenigen Tagen viele Bezugspersonen verloren und braucht daher schnelle und professionelle Hilfe.

Der Bruder kümmert sich nun gemeinsam mit seiner Frau um die Bedürfnisse der Kinder in seinem Wohnort 61130 Nidderau. Das dortige Jugendamt ist Hilfsbereit und stellte u.a. sofort einen Kindergartenplatz zur Verfügung. Es machte die Familie darauf aufmerksam, dass man gerne helfen würde, aber die Anträge auf "Hilfe zur Erziehung - Pflegegeld" aus rechtlicher Sicht noch beim Jugendamt Haan gestellt werden müssen.

Jetzt sollte man annehmen das die Stadt Haan nun der Familie Helfend zur Seite steht. Weit gefehlt den jetzt fühlt sich die Stadt nicht mehr zuständig. Nicht nur das der zuständige Sachbearbeter des Jugendamtes Haan einer anderen Einrichtung die seit Jahren tätig ist, die Kompetenz absprach, wird nun auch noch ein Antrag des Vaters auf "Hilfe zur Erziehung - Pflegegeld" abgelehnt mit der lapidaren Begründung: Die Unterbringung der Kinder sei innerhalb der Familie erfolgt und der Antrag des Vater sei gegenstandslos, "er wird als erledigt betrachtet".

Hier muss man doch nun wirklich die Frage stellen was noch alles passieren muss um Hilfe zu erfahren?

Das dieser Vorfall in der Bevölkerung Interesse und Beachtung findet zeigt das es in der Gemeinde der verstorbenen Mutter weit über 1000 Euro für die Kinder gesammelt hat. Nur das Jugendamt entzieht sich jeglicher Verantwortung. Nach dem Motto „Wir sind den Fall los...“ Als Betroffener muss man Angst haben sich an ein solches Jugendamt vertrauensvoll wenden zu können.

Wir hoffen auf ein einsehen des Jugendamtes der Stadt Haan.


Wuppertal, den 11.09.2007

Verantwortlich:
Paul Bludau
Vereinsvorsitzender


Presse-Kontakt:

Elternverband Bergisches Land
Scottweg 17 * 42329 Wuppertal
Tel: 0202 - 7471524 Fax: 525
E-Mail

http://www.net-tribune.de/article/r120907-03.php
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