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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
KreisJugendamt Gütersloh: Junge (9 Jahre)

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Gast
New PostErstellt: 20.10.10, 20:48  Betreff: KreisJugendamt Gütersloh: Junge (9 Jahre)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Bekommt die Mutter ihr Kind wieder?
08.10.10
Wegen persönlicher Probleme und Krankheit, die junge Mutter leidet an einer aggressiven Form

Wegen persönlicher Probleme und Krankheit, die junge Mutter leidet an einer aggressiven Form von MS und war eine Zeitlang an den Rollstuhl gefesselt, hatte sie ihren Sohn in eine Pflegefamilie gegeben.
Nachdem sie ihre Probleme, wie sie selber sagt, in den Griff bekommen hat, eine feste Beziehung hat und in Borgholzhausen lebt, möchte sie möglichst sofort ihren Sohn wiederhaben, eigentlich das Natürlichste der Welt für jede Mutter.
Doch nun stellen sich die Pflegeeltern, beide 63 Jahre alt und von Sven Opa und Oma genannt, komplett quer. Sie wollen den Jungen, der ihnen sicherlich ans Herz gewachsen ist, mit allen Mitteln behalten.
Dabei war das Verhältnis bisher eigentlich immer gut. In den vergangenen Sommerferien waren alle fünf, Mutter, Sohn und Pflegeeltern, zusammen für eine Woche an der Nordsee, die junge Mutter war eingeladen worden, was sie auch sehr nett fand. Danach war Sven drei Wochen lang bei seiner leiblichen Mutter und lernte auch ihren Partner kennen.
Jetzt behaupten die Pflegeeltern, diese drei Wochen seien traumatisierend für den kleinen Sven gewesen. Deshalb möchten sie ihn zumindest bis zur vierten Schulklasse behalten, das wäre noch ein Jahr.
„Egal, was ich bei der Verhandlung vorgelegt und gesagt habe, es hat nichts geholfen”, ist die Mutter völlig verzweifelt. Es habe schriftlich vorgelegen, dass ihr Sohn gesagt hätte, er möchte dort bleiben. Dabei sei er sicher von den Pflegeeltern beeinflusst worden, ist sich Silke B. sicher. Es wird jetzt ein Gutachten erstellt, dann werde das Gericht entscheiden. Das könne aber noch Monate dauern.
Vom Kreis Gütersloh, den sie um Hilfe gebeten hatte, lag dem Gericht eine Stellungnahme vor, dass der Kreis eine Rückführung des Kindes nicht befürworte. Dabei hatte der Vertreter des Kreises in dieser Angelegenheit, Ulrich Poggenklaß, noch vor wenigen Tagen unserer Zeitung gegenüber gesagt: „Wir hatten nie vor, der Mutter ihr Kind wegzunehmen.”
Etwas besser ist die Situation geworden. In den vergangenen Wochen hatte sie überhaupt keinen Kontakt zu ihrem Sohn, das war von den Pflegeeltern unterbunden worden. Jetzt darf sie an drei Tagen in der Woche zwischen 14 und 16 Uhr ihn anrufen und am morgigen Samstag darf sie ihn für eine Woche zu sich nach Borgholzhausen holen. Aber ihr Lebenspartner dürfe ihn nicht sehen, das sei eine richterliche Anordnung.
Wir bleiben am Ball und werden weiterhin berichten.
http://www.haller-kreisblatt.de/hk-templates/nachrichtendetails/datum/2010/10/08/bekommt-die-mutter-ihr-kind-wieder/
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