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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Unzulänglichkeiten: Kinderschutz-Gesetz vom Tisch

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Gast
New PostErstellt: 27.05.09, 18:38  Betreff: Unzulänglichkeiten: Kinderschutz-Gesetz vom Tisch  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Politik

Mittwoch, 27. Mai 2009
Erheblichen Unzulänglichkeiten
Kinderschutz-Gesetz vom Tisch

(Foto: picture-alliance/ dpa)

SPD und Union streiten über den Kinderschutz-Gesetzentwurf von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). SPD-Fraktionsvize Christel Humme kündigte an, der Gesetzentwurf werde "in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt". Die Kritik der Fachwelt bei einer Bundestagsanhörung sei "eindeutig" gewesen. Dagegen sagte von der Leyens Sprecher Jens Flosdorff: "Wir gehen davon aus, dass das Gesetz bis zum Ende der Legislaturperiode beschlossen wird."

Mit dem Gesetz sollen Konsequenzen aus mehreren Fällen von Kindestötungen gezogen und Kinder aus Problemfamilien durch vorbeugende Hausbesuche besser geschützt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuvor 2007 und 2008 die Ministerpräsidenten zu einem "Kinderschutzgipfel" ins Kanzleramt geladen.
Offenbar zu viele Fehler

Humme und die SPD-Familienpolitikerin Caren Marks verwiesen auf die teilweise vernichtende Kritik zahlreicher Experten und Verbände am Montag bei einer Anhörung im Familienausschuss des Bundestages. "Gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem Kinderschutz bedarf es gut durchdachter und ausgewogener Regelungen. Neue gesetzliche Vorgaben müssen gerade bei denen, die sie umsetzen sollen, Akzeptanz finden", heißt es in ihrer Erklärung. Eine Überarbeitung des Entwurfs sei aber in der verbleibenden Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr möglich. Mehrere Sachverständige hatten vor dem Ausschuss kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf der Zugang von Sozialarbeitern zu Problemfamilien eher erschwert als verbessert werde.

Grüne und FDP begrüßten den von der SPD angekündigten Abbruch der Gesetzesberatungen. "Damit ist dem Kinderschutz ein guter Dienst erwiesen worden", sagte die Familienpolitikerin der Grünen, Ekin Deligöz. Fachleute hatten wiederholt die erheblichen Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfs bemängelt. Viel zu lange habe sich die Koalition an diesem Gesetz festgeklammert, sagte Deligöz.
Bald neuen Entwurf vorlegen

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Auch die FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruss sagte, es sei richtig, den Gesetzesentwurf so nicht zu verabschieden. Das Thema Kindesmisshandlungen dürfe jedoch nicht von der Tagesordnung verschwinden. Ein neuer Entwurf müsse in der kommenden Wahlperiode folgen. Damit könne auch der Betreuung vor der Geburt ein höherer Stellenwert eingeräumt werden.

Die Deutsche Kinderhilfe forderte dagegen die zügige Verabschiedung des Gesetzes. Von den konkreten Beschlüssen der "Kindergipfel" im Kanzleramt sei zwar leider nicht mehr viel übrig geblieben. Der Entwurf sei aber "zumindest ein richtiger und wichtiger Schritt". Hausbesuche zur Abklärung einer Kindeswohl- Gefährdung müssten eine Selbstverständlichkeit werden.

dpa / AFP
http://www.n-tv.de/politik/Kinderschutz-Gesetz-vom-Tisch-article309377.html

Große Koalition
SPD will Kinderschutzgesetz stoppen
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Ursula von der Leyen

Ursula von der Leyen

27. Mai 2009 Angesichts erheblicher Kritik von Fachleuten, die in einer parlamentarischen Anhörung am Montag lautgeworden war, will die SPD das Kinderschutzgesetz von Familienministerin von der Leyen (CDU) stoppen. Der Entwurf, den das Bundeskabinett (mit den Stimmen auch der sozialdemokratischen Minister) beschlossen hatte, sei „inhaltlich und handwerklich so schlecht, dass es keinen Ansatz gibt für punktuelle Änderungen“, sagte die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Marks, am Mittwoch der F.A.Z. Man habe sich daher mit den Fachpolitikern des Koalitionspartners CDU/CSU darauf verständigt, das Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Frau Marks warf Frau von der Leyen vor, beim Erstellen des Entwurfs die Argumente der „Fachwelt“ völlig ignoriert zu haben. Sie habe es im Bundestag noch nie erlebt, dass ein Gesetz in einer Anhörung „so fundamentaler Kritik“ ausgesetzt gewesen sei. Vor allem die vorgesehene Verpflichtung für Jugendämter, bei Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern auf jeden Fall Hausbesuche zu machen, war auf die Kritik von Kommunal- und Sozialverbänden gestoßen. Berufsverbände hatten zudem neue Meldepflichten zurückgewiesen.
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Familienministerin von der Leyen ist dennoch nach Aussage ihres Sprechers fest entschlossen, das Gesetz noch durchzubringen. „Wir teilen die Kritik nicht“, sagte der Sprecher. Er verwies auf den Kabinettsbeschluss im Januar und eine zustimmende Stellungnahme des Bundesrates im März. „Wir gehen davon aus, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.“ Frau Marks sagte dazu: „Ohne Mehrheit im Parlament wird das schlecht möglich sein.“ Grüne und FDP zeigten sich mit dem Vorgehen der SPD zufrieden. „Viel zu lange hatten sich Regierung und Koalition an diesem Gesetz festgeklammert“, sagte die Grünen-Politikerin Deligöz.
Zum Thema

* Tötung und Verwahrlosung: Mechanistischer Kinderschutz
* Hilfe für Neugeborene und Behinderte

* Jugendämter nehmen mehr Kinder aus Familien

Text: löw./F.A.Z.
Bildmaterial: ddp
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EC56D7B806BFC4768A3F35A70238D17AC~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell
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Gast
New PostErstellt: 01.06.09, 04:58  Betreff: Re: Unzulänglichkeiten: Kinderschutz-Gesetz vom Tisch  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

28.05.2009 12:30
Singhammer/Noll: Kinderschutzgesetz nicht blockieren!
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Berlin (ots) - Anlässlich der ablehnenden Haltung der SPD zum Kinderschutzgesetz erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB und die zuständige Berichterstatterin, Michaela Noll MdB:

Wir wollen, dass das Kinderschutzgesetz als klarer Wegweiser und wichtiger Schritt in die richtige Richtung noch in dieser Wahlperiode umgesetzt wird. Die CDU/CSU-Fraktion bleibt für Gespräche offen.

Es ist unverständlich, wenn die SPD auf der einen Seite Kinderschutz und Kinderrechte im Grundgesetz verankern möchte und nun diese wichtigen Schritte hin zu mehr Kinderschutz blockiert. Sie verschiebt damit dieses Vorhaben mutwillig in ferne Zukunft.

  • Eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger muss geschaffen werden. Damit kann die Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Ärzten) erhöht werden.

  • Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung muss das Jugendamt das gefährdete Kind und in der Regel auch dessen persönliches Umfeld in Augenschein nehmen. Damit kann gerade für Kleinst- und Kleinkinder der Schutz verbessert werden.

  • Im SGB VIII soll auch geregelt werden, dass beim Wohnortwechsel dem neuen Jugendamt alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen über eine Familie übermittelt werden. Damit vermeidet man das sog. "Jugendamt-Hopping".

Tragische Fälle der Vernachlässigung von Kindern bis hin zu Kindstötungen führen uns immer wieder den dringenden Handlungsbedarf vor Augen.

Die betroffenen Kinder brauchen Schutz - wir wollen deshalb das Kinderschutzgesetz durchsetzen und unterstützen dieses wichtige Vorhaben ausdrücklich. Uns ist der Kinderschutz zu wichtig, um ihn auf die lange Bank zu schieben!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-05/14027049-singhammer-noll-kinderschutzgesetz-nicht-blockieren-007.htm
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Gast
New PostErstellt: 01.06.09, 05:00  Betreff: Re: Unzulänglichkeiten: Kinderschutz-Gesetz vom Tisch  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

KoblenzRichter beraten Kinderschutzgesetz

Der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz hat am Donnerstag über das Kinderschutzgesetz beraten. Dabei ging es unter anderem um die Frage, inwieweit der Staat kontrollieren darf, ob Eltern ihre Kinder zu freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen bringen.

Kinderarzt mit Patient

* Regelmäßge Vorsorge gefordert

Das Kinderschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Daten der Familien zwischen Behörden weitergegeben werden. Anlass ist eine Verfassungsbeschwerde eines Vaters, der darin den Datenschutz verletzt sieht. Die Richter wollen nach den Angaben eines Sprechers klären, inwieweit der Gesetzgeber das Elternrecht und den Datenschutz zum Wohle von Kindern einschränken darf.

Das im Februar 2008 vom Landtag verabschiedete Gesetz soll helfen, Missbrauch und Vernachlässigung vorzubeugen. Damit möglichst alle Kinder zu den Untersuchungen gehen, dürfen die Gesundheitsämter solche Familien kontaktieren, die mit ihren Säuglingen und Kleinkindern nicht beim Arzt waren. Erscheinen sie trotz mehrfacher Aufforderung nicht in einer Praxis, kann das Jugendamt eingeschaltet werden.
"Methoden erinnern an DDR"

Der Vater des im Juni 2008 geborenen Babys wehrt sich dagegen, dass Behörden persönliche Daten auswerten und austauschen. Er kritisiert, dass Eltern unter Generalverdacht gestellt würden. Vor allem mit unangekündigten Hausbesuchen des Jugendamts werde eine Grenze überschritten. "Das erinnert mich stark an Methoden der DDR", sagte der Mann während der Verhandlung.
Keine generellen verfassungsrechtlichen Bedenken

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, äußerte dagegen keine generellen verfassungsrechtlichen Bedenken. Er sprach sich aber für einen größeren Ermessensspielraum aus, der den Gesundheitsämtern eingeräumt werden sollte. Es müsse von Fall zu Fall entschieden werden, ob das Jugendamt kontaktiert wird. Auch die Vertreter von Landtag und Landesregierung sehen das Vorgehen als gerechtfertigt an, um Kinder bestmöglich schützen zu können.

Eine Entscheidung soll voraussichtlich in der zweiten Junihälfte fallen.

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Letzte Änderung am: 28.05.2009, 14.32 Uhr
Rheinland-Pfalz:

* KaiserslauternGeteiltes Echo auf Magna-Einstieg bei Opel
* KoblenzFliegerbombe in Innenstadt entschärft
* TrierAckermann ruft auf den "Weg des Glaubens"
* Göllheim/BingenDrei Tote und vier Verletzte bei Unfällen
* WachenheimHoher Sachschaden bei Brand in Weingut
* RemagenSchau mit Werken aus Rau-Sammlung


http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=4906798/3vxuj/index.html
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Gast
New PostErstellt: 10.06.09, 18:27  Betreff: Re: Unzulänglichkeiten: Kinderschutz-Gesetz vom Tisch  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Politik

Mittwoch, 10. Juni 2009
Erhebliche Unzulänglichkeiten
Kinderschutz-Gesetz kippen
Die Grünen haben die Koalition aufgefordert, das geplante Kinderschutzgesetz endgültig zu kippen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Pläne von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) seien zu dünn, sagte Fraktionschefin Renate Künast in Berlin. Sie zielten auf eine "Show auf dem Rücken der Kinder" ab, sagte Künast.

Eine Verpflichtung der Jugendämter zu einem ersten Hausbesuch beim Verdacht von Kindesmisshandlungen reiche bei weitem nicht aus. Betroffene bräuchten vielmehr genügend Anlauf- und Hilfsstellen, insbesondere Mädchen. Von der Leyen hatte einen Anlauf angekündigt, um die Verschärfung des Jugendschutzes zu retten.

Mehrere Sachverständige hatten kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf der Zugang von Sozialarbeitern zu Problemfamilien eher erschwert als verbessert werde.
Besser als nichts

Die Deutsche Kinderhilfe forderte dagegen die zügige Verabschiedung des Gesetzes. Von den konkreten Beschlüssen der "Kindergipfel" im Kanzleramt sei zwar leider nicht mehr viel übrig geblieben. Der Entwurf sei aber "zumindest ein richtiger und wichtiger Schritt". Hausbesuche zur Abklärung einer Kindeswohl- Gefährdung müssten eine Selbstverständlichkeit werden.

dpa / AFP
http://www.n-tv.de/politik/Kinderschutz-Gesetz-kippen-article328870.html
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Gast
New PostErstellt: 15.06.09, 08:00  Betreff: Re: Unzulänglichkeiten: Kinderschutz-Gesetz vom Tisch  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Familienministerin
Von der Leyens Zeit der einfachen Siege ist vorbei
(75)
Von Mariam Lau 13. Juni 2009, 15:57 Uhr

Ursula von der Leyen bekommt erstmals richtig Probleme: Die Auseinandersetzungen um die Gesetze zum Kinderschutz und die Internetsperre für Kinderporno-Seiten lassen sie schlecht aussehen. Nun heißt es, die bisher vom Erfolg Verwöhnte strebe nach der Bundestagswahl ein anderes hohes Amt an.

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Bild 1 von 15
Foto: dpa

Eine der markantesten Politikerinnen der Republik: Ursula von der Leyen (CDU), Bundesfamilienministerin.

Ursula von der Leyen hatte schon immer Gegenwind. Oft genug kam er aus den eigenen Reihen. Wo andere Minister einen Gewährsmann in der Fraktion haben, der für ihre Anliegen bei den Abgeordneten gut Wetter macht, hatte die Bundesfamilienministerin oft nur einen erbitterten Gegner: den bayerischen CSU-Abgeordneten Johannes Singhammer, Vater von sechs Kindern, der immer wieder streute, die Ministerin wolle das Ehegattensplitting schleifen und habe überhaupt nichts für das klassische Familienmodell übrig.

Bei diesen Kontroversen sah die Ministerin aber medientechnisch immer „gut aus“: Sie war cool, Singhammer rückwärtsgewandt. Obendrein war ihr die Zustimmung des Koalitionspartners da meist sicher: Schließlich stammten von der Leyens wichtigste Vorstöße – vom Elterngeld bis zum Ausbau der Kinderbetreuung – ohnehin aus dem Köcher der scheidenden Renate Schmidt, der einzigen „Super-Mom“, die die SPD in ihrer Spitze aufzubieten hatte (es gibt dort weitaus mehr Frauen als bei der Union, aber kaum eine, die als Mutter aufgetreten wäre).

Speziell auf Kerstin Griese, die SPD-Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, konnte von der Leyen sich verlassen: Griese ist so frei, nicht immer nur die Parteiräson entscheiden zu lassen, ob etwas richtig ist. „Der Ausbau der Kinderbetreuung war dringend nötig“, sagt auch die Erfinderin, Renate Schmidt, „ist mir doch egal, wer das durchsetzt, Hauptsache, es wird durchgesetzt. Differenzen bleiben uns noch genug.“

Aber seit ein paar Wochen ist alles anders. Da kam vieles zusammen: der Wahlkampf, die völlig unerwartete, bittere Niederlage der SPD bei der Europawahl und der Kampf von der Leyens gegen Kinderpornografie im Internet. Weil es ihren Gegnern gelang, die Ministerin, jedenfalls in der Web-Community, als reaktionäre Konservative darzustellen („Zensursula“), sah von der Leyen plötzlich, das erste Mal in ihrer Amtszeit, auf einmal nicht mehr so cool aus.

Erbitterter Streit um Kinderschutzgesetz

Und dann kam die Sache mit dem Kinderschutzgesetz. „Ohne Not“, so Kerstin Griese, hätte sich von der Leyen, angesichts der Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung, angesichts von Kevin und Lea-Sophie, zu einer Korrektur des Gesetzes veranlasst gesehen. Es geht um die knifflige Frage, wie der Staat seinen Schutzauftrag bei einer Gefährdung des Kindeswohls wahrnehmen soll: Kann, muss das Jugendamt einschreiten, wenn es alarmierende Nachrichten aus einer Familie erhält?
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Von der Leyen, siebenfache Mutter mit wenig Geduld für umständliche Manöver, plädierte für „muss“. Es gab einen Kinderschutzgipfel im Dezember 2007, einen nationalen Aktionsplan und schließlich, im Januar 2009, den Gesetzentwurf für das Kabinett. Er ging anstandslos durch. Er passierte auch die erste Lesung. Selbstkritisch wird im Ministerium zugegeben, man habe womöglich unterschätzt, dass die Dinge nach diesen ersten Hürden nicht einfach automatisch weiterlaufen.

„Wir haben viel miteinander geschafft“, sagt von der Leyen, „Elterngeld, Kindergeld, Kinderbetreuung. Aber jetzt hakt es.“ Das kann man wohl sagen. In der Anhörung vor dem Ausschuss brach ein Sturm los. Vier Stunden lang wurde von den verschiedensten Seiten auf das Gesetz eingeträufelt: Kinderpsychiater, Jugendämter, Juristen – alle hielten den Entwurf für völlig unzulänglich. „Handwerklich schlampig“ – das war das Urteil, das sofort die Runde machte.

Kritik der Wohlfahrtsorganisationen

In einem ungewöhnlich scharf formulierten offenen Brief mehrerer Wohlfahrtsorganisationen (die sämtlich der SPD nahestehen) an die völlig perplexe Ministerin hieß es: „Wir erwarten von Ihnen, dass Sie ein Gesetz zum Kinderschutz in Ruhe reifen lassen. Hierfür ist auch weiter die Beteiligung von denen erforderlich, die das Gesetz umsetzen müssen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zusammenspiel von Kinderschutzarbeit und Recht einbringen können. Wir sehen die Gefahr, dass aus Wahlkampfgründen ein fachlich ungenügendes Gesetz, das dem Kinderschutz mehr schadet als nutzt, im Schnellverfahren verabschiedet werden soll.“

Von den vier Stunden hörte das Ministerium in Gestalt des Staatssekretärs Kues aber nur eine halbe Stunde zu – eine halbe Stunde, aus der man verblüffenderweise die Meldung mitnahm, die Sache werde wohl so durchgehen. „Ich verstehe nicht, wie der Ministerin das unterlaufen konnte“, meint Kerstin Griese. „Ich habe sie das auch persönlich gefragt. Noch dazu, wo das Gesetz, das wir haben, völlig ausreicht. Ich habe das Gefühl, sie will einfach ein im Prinzip gutes Gesetz durch ein paar minimale Korrekturen zu ihrem Gesetz, ihrem Triumph machen.“

Singhammer schiebt Schuld auf SPD-Abteilungsleiter

Johannes Singhammer, der zunächst abwinkte und das Gesetz verloren gab, erklärt sich den Vorgang so, wie er es immer tut, wenn aus dem Familienministerium etwas kommt, was ihm nicht zusagt: Die SPD-Abteilungsleiter des Ministeriums seien schuld.
Weiterführende Links

* Millionen Kinder werden laut Unicef zu Sex-Opfern
* Von der Leyen fühlt sich von SPD "total blockiert"
* 92 Prozent der Deutschen für Kinderporno-Sperre
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* Union will bei Wahlsieg "Vätermonate" verdoppeln
* Von der Leyen fordert Stopp von Babyverleih-Show
* Petition gegen Internet-Sperren erreicht erstes Ziel
* Die Netzgemeinde macht Front gegen "Zensursula"

Die beiden, Malte Ristau-Winkler und Eva-Maria Welskop-Deffaa, hätten der Ministerin ganz bewusst eine schlampige Vorlage geschrieben, um sie im Wahlkampf vor die Wand laufen zu lassen – um endlich einmal die Frau scheitern zu sehen, die der SPD in den letzten vier Jahren jeden familienpolitischen Schneid abgekauft hat. Aber die beiden hatten mit der Vorlage gar nichts zu tun: Geschrieben hat die zuständige Abteilungsleiterin im Ministerium, Anette Niederfranke. Und die hat von der Leyen selbst mitgebracht.

Im Ministerium erklärt man sich die Heftigkeit der Auseinandersetzung damit, dass die beiden wichtigsten Protagonistinnen in der SPD, Griese und Christel Humme, durch den SPD-internen, erbitterten Streit um das Thema Spätabtreibungen froh waren, endlich wieder einen gemeinsamen Gegner zu haben. Gegen Kinderschutz haben sie natürlich nichts.

Experte sieht Sinnhaftigkeit des Entwurfs

Inzwischen lichten sich die Nebel. Jörg Fegert, Kinderpsychiater und Verfasser der Studie „Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen“ (Kevin, Lea-Sophie und andere), sagt, auch er habe zunächst Schwierigkeiten mit dem Gesetzentwurf gehabt. Aber die Notwendigkeit, an dem Gesetz etwas zu ändern, hat auch er gesehen.

Dass fast jedes Land, aufgeschreckt von den Todesfällen der vergangenen Jahre, eine eigene Regelung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht hat, erschwert den beteiligten Medizinern die Arbeit. „Nach Kevin wollte jedes Bundesland zeigen: Wir tun was“, meint Fegert. Dann ist da das „Jugendamtshopping – wer wegzieht, ist aus dem Blick.

Der strittigste Punkt aber, der verpflichtende Hausbesuch bei entsprechenden Hinweisen – den hat das Ministerium inzwischen stillschweigend abgeräumt. „Wo fachlich geboten“, steht da jetzt. Das Jugendamt, das keinen Hausbesuch vornimmt, muss nun in Zukunft schriftlich begründen, warum nicht. Mit dieser Regelung kann die SPD, so heißt es, durchaus leben. In der kommenden Woche wird man das Gesetz dann wohl in aller Stille durchwinken, und die Familienministerin hat ihren Kinderschutz.
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Von der Leyen, so heißt es, möchte im nächsten Kabinett gern Gesundheitsministerin werden. Mit ihrem Hintergrund in Public Health – von „Volksgesundheit“ spricht man ja nicht mehr so gern – sieht sie, was da für ein gesellschaftsumspannendes Feld auf sie wartet. Deshalb hat sie den letzten Kinder- und Jugendbericht so ungewöhnlich leise passieren lassen. In ihm, so heißt es im Ministerium, sei lauter politischer Sprengstoff versteckt. Noch ist das Gesundheitsministerium in SPD-Hand. Aber vielleicht nicht mehr lange.

http://www.welt.de/politik/article3919102/Von-der-Leyens-Zeit-der-einfachen-Siege-ist-vorbei.html
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