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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 16.04.11, 09:39     Betreff: Bundestag beschließt Auflage für Jugendämter Antwort mit Zitat  

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Bundestag beschließt Auflage für Jugendämter
Maximal 50 statt 120 Kinder auf einen Vormund

Nach tragischen Fällen von misshandelten und vernachlässigten Kindern bekommen die Jugendämter strengere Auflagen. Der Bundestag beschloss am Abend, dass jeder Vormund ein von ihm betreutes Kind in der Regel einmal im Monat persönlich besuchen muss. Um dies zu ermöglichen, darf er künftig höchstens 50 Minderjährige gleichzeitig betreuen und nicht mehr - wie derzeit - in der Regel 120 Kinder oder - wie in Einzelfällen - noch wesentlich mehr.

Hintergrund sind Fälle wie der Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen. Die Leiche des kleinen Jungen wurde im Jahr 2006 mit schweren Misshandlungsspuren im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden. Kevins Vormund beim Jugendamt war damals für 240 bis 270 Kinder zuständig.
Gefahren durch regelmäßige Besuche rechtzeitig erkennen

Junge sitzt auf Holzgeländer an einem Spielplatz (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Befinden sich Kinder in der Obhut des Jugendamtes, sollen sie künftig einmal monatlich von ihrem Vormund besucht werden. ]
Drohende Gefahren für die Kinder sollen jetzt durch regelmäßige Besuche frühzeitig erkannt werden. Im Einzelfall kann allerdings von der Regel des monatlichen Treffens abgewichen werden. Im Gesetz heißt es, wenn die Umstände dies erfordern, könnten die Abstände zwischen den Besuchen verkürzt, aber auch verlängert werden.

Man wolle die Jugendämter nicht in ein zu enges Korsett pressen, erklärte der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae.
Opposition enthielt sich geschlossen

Die Opposition stimmte zwar nicht gegen das Gesetz, enthielt sich jedoch geschlossen. So sprach der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, zwar von einer Verbesserung. Für viele Kommunen seien die Maßnahmen aber nicht finanzierbar.

Die Sozialdemokraten plädierten dafür, die Betreuungshöchstgrenze für einen Vormund schon bei 40 und nicht erst bei 50 Kindern zu ziehen. Die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen kritisierte, bei 50 Mündeln und einem Besuch pro Monat bedeute das für einen Vormund mit Vollzeitstelle zwei bis drei Besuche pro Tag. Thomae sagte hingegen, einige Bundesländer hätten mit der Begrenzung auf 50 bereits gute Erfahrungen gemacht.

* UmfrageNeues Gesetz - besserer Kinderschutz?.
* InternKabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz (16.03.2011).
* InternWas sich seit dem Fall Kevin verändert hat (26.08.2010).
* InternKevin-Prozess: Verfahren gegen Amtsvormund eingestellt (25.08.2010) [rb].

* WeltatlasWeltatlas: Deutschland [Flash|HTML]
http://www.tagesschau.de/inland/jugendamt100.html
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