Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 05.05.11, 11:00     Betreff: Re: Bundestag beschließt Auflage für Jugendämter Antwort mit Zitat  

Technoline Cost Control Energiekoste...
04.05.2011 07:09 Uhr
Jugendamt: Mehr Personal für Vormundschaften nötig

MÜNSTER Rund 200.000 Euro: Das kostet Münster ein besserer Schutz von Kindern vor Missbrauch und Vernachlässigung. Diesen Betrag wird es die Stadt pro Jahr kosten, eine Änderung des Vormundschaftsrechts umzusetzen, die in Kürze in Kraft tritt.

Das hat das Jugendamt ausgerechnet, wie dessen Leiterin Anna Pohl auf MZ-Anfrage bestätigte. Das Geld braucht sie spätestens ab 2012 für zweieinhalb neue Stellen, die mit Sozialpädagogen oder Sozialarbeitern zu besetzen sind. Sie sollen das Team verstärken, das Amtsvormundschaften für Kinder und Jugendliche übernimmt. Dafür ist das Amt unter anderem zuständig, wenn den Eltern das Sorgerecht gerichtlich entzogen wurde.

Nur 50 Fälle pro Betreuer

In mehreren Städten waren unlängst Kinder, die unter Amtsvormundschaft standen, von ihren Eltern misshandelt oder gar getötet worden. Das konnte auch passieren, weil die Mitarbeiter der Jugendämter für zu viele Fälle – die Rede ist von bis zu 200 – zuständig waren. Das will der Bundestag mit der Gesetzesänderung, die im April beschlossen wurde, beheben: In Zukunft ist eine Fallzahl von maximal 50 pro Betreuer vorgeschrieben. Zudem muss er jedes dieser Kinder mindestens ein Mal im Monat sehen.

Fallzahlen steigen

Münster ist laut Anna Pohl zwar weit von den „fachlich nicht zu vertretenden“ Horrorszenarien anderer Städte entfernt. Doch auch hier sind die Fallzahlen der amtlichen Vormundschaften und Pflegschaften gestiegen: Derzeit vertritt das Jugendamt rund 280 Kinder und Jugendliche. Das hat dazu geführt, dass ein Betreuer für 64 so genannte Mündel zuständig ist.

Monatlicher Kontrollbesuch

Für das Absenken auf die Grenze von 50 Fällen hat das Amt nun ein Jahr Zeit. Den monatlichen Kontrollbesuch muss es aber ab sofort gewährleisten. Anna Pohl glaubt, dass das mit internen Personal-Rochaden nicht zu machen ist: „Eine halbe oder eine volle neue Stelle brauchen wir wohl schon im laufenden Jahr.“ Die Gespräche darüber mit dem Personalamt stehen noch aus. Kommende Woche will Pohl im Kinder- und Jugendausschuss Bericht erstatten.
http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Mehr-Personal-fuer-Vormundschaften-noetig;art993,1273113
nach oben
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 4 von 294
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj