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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Bundeskabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz

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Gast
New PostErstellt: 16.03.11, 22:02  Betreff: Bundeskabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Schutz vor Missbrauch
Bundeskabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz
Kinder sollen mit einem neuen Gesetz besser vor Vernachlässigung und Missbrauch geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf von Familienministerin Schröder. Miteinander vernetzte Institutionen sollen auf Problemfälle aufmerksam werden und einschreiten können.
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Familienministern Schröder beantwortet am Dienstag in der Bundespressekonferenz Fragen zum neuen KinderschutzgesetzFamilienministern Schröder beantwortet am Dienstag in der Bundespressekonferenz Fragen zum neuen Kinderschutzgesetz

16. März 2011 2011-03-16 17:23:06

Mit einem neuen Kinderschutzgesetz sollen Kinder besser vor Vernachlässigung und Missbrauch bewahrt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf von Familienministerin Schröder (CDU). Das Gesetz zielt darauf, ein dichteres Netz von Institutionen zu knüpfen, die auf Problemfälle aufmerksam werden und einschreiten könnten, wie Ärzte, Hebammen, Kindergärten und Jugendämter. Für einen verstärkten Einsatz von Familienhebammen stellt das Bundesfamilienministerium für die kommenden vier Jahre insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Eltern, die ihre Familie durch Umzüge der Aufmerksamkeit eines Jugendamtes entziehen wollen, soll dies unmöglich gemacht werden. Dazu soll sichergestellt werden, dass die nötigen Informationen an das dann zuständige Jugendamt weitergegeben werden.

Künftig müssen Mitarbeiter des Jugendamts in Verdachtsfällen einen Hausbesuch machen; bislang gab es hier ein größeres Ermessen, in das oft auch die Arbeitsbelastung des Amtes einfloss. Allerdings kann auch künftig davon abgesehen werden, wenn konkret zu befürchten ist, dass das Kind durch einen Hausbesuch zusätzlich gefährdet wird. Hauptamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das auch bereits verjährte Vorstrafen und Verurteilungen wegen Sexualdelikten enthält. Hilfsangebote für Eltern vor und nach der Geburt eines Kindes sowie in den ersten Lebensjahren sollen erweitert werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auf die Länder jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 64 Millionen Euro zukommen. In den nächsten beiden Jahren sei mit Aufbaukosten von jeweils 25 Millionen Euro zu rechnen.
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Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen Anlauf zu einem Kinderschutzgesetz unternommen, doch war das in der damaligen großen Koalition gescheitert. Auch war die Familienministerin zunächst auf Widerspruch beim Koalitionspartner – inzwischen der FDP – gestoßen. Die hat immer noch Vorbehalte: Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gruß sagte am Mittwoch, zwar seien viele von ihr geforderte Elemente in das Gesetz eingegangen, „dennoch sind noch nicht alle Fragen endgültig geklärt“. Unter anderem verwies sie auf zusätzliche Belastungen der Kommunen, deren Finanzierung sichergestellt werden müsse.
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Text: F.A.Z./löw.
Bildmaterial: dapd

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