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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Iserlohn: Risiko bekannt in 48 Familien mit 99 Kindern

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Gast
New PostErstellt: 20.07.07, 13:11  Betreff: Iserlohn: Risiko bekannt in 48 Familien mit 99 Kindern  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Iserlohn

Risiko bekannt in 48 Familien mit 99 Kindern

Iserlohn (treu) Dass die politische Arbeit der nächsten Tage und Wochen nicht nur die lückenlose Aufarbeitung der unmittelbaren Begleitumstände des Todes des Säuglings Andre? zum Inhalt hat, haben alle politischen Parteien in den letzten Tagen durch Anfragen und Arbeitspapiere klar gemacht. Thematisiert werden auch die Grundlagen der öffentlichen Hilfe und Kontrollmechanismen in "normalen" wie in kritischen Fällen.

Auf Anfragen der CDU für die heutige Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses legte die Verwaltung gestern bereits Angaben vor. So wollten die Christmokraten wissen, wie viele Familien nach Erkenntnissen der Verwaltung eine vergleichbare oder ähnliche Lebenssituation wie im Fall André haben? In seiner Antwort schreibt Ressortleiter Friedhelm Kowalski: "Das Jugendamt hat ausgewertet, wie viele Kinder und Familien unter den Risikofaktoren Sucht, Gewalt in Partnerschaft, intellektuelle Einschränkungen, emotionale Einschränkungen, psychische Erkrankung, Krankheit der Kinder oder mangelnde Kooperationsbereitschaft derzeit ambulant betreut werden. Hierbei handelt es sich um 48 Familien mit insgesamt 99 Kindern zwischen einem Monat und 17 Jahren." Hiervon sind 56 Kinder unter sechs Jahren.

Ergänzend fügt Kowalski hinzu, dass diese Betreuung durch unterschiedliche Anbieter und Dienste wahrgenommen werde: Sozialpädagogische Familienhilfe, Bezirkssozialarbeiter, Diakonie Mark-Ruhr, Diakonie Hagen, Werkstatt für systematische Familien- und lnteraktionsberatung, Netzwerk Diakonie, Heimunterbringungsdienst, Mutter-Kind-Gruppe, Ev. Jugendhilfe, Drobs, Erziehungsberatungsstelle u. a.

Aufgespürt werden "Problemfälle" nach Kowalskis Angaben durch die Fachkräfte der Jugendhilfe in den Sozialraumteams, die im Stadtteil bekannt seien und durch ihre intensiven Kontakte mit Nachbarschaften, Wohnungsgesellschaften, Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Schulen, Ärzten und den Betroffenen selbst von Problemlagen erfahren würden. Dies sei gerade ein wesentliches Merkmal der Sozialraumorientierung.

"Das Jugendamt geht anschließend aktiv auf die Betroffenen zu und bietet Beratung und Hilfe an. Darüber hinaus melden andere öffentliche Stellen wie ARGE, Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Krankenhaus, Kinderärzte dem Jugendamt Problemfamilien." Wenn bei einer Meldung eine Kindeswohlgefährdung nicht auszuschließen sei, setze das standardisierte Verfahren zur Abwehr der Gefährdung ein.

Frage: Wie sind die Besuchsintensitäten des Jugendamtes bei Familien mit vermeintlich problematischenLebenssituationen? Antwort: "Die Hilfe für eine problematische Familie wird im Team des Jugendamtes im Rahmen eines standardisierten Hilfeplanverfahrens individuell entwickelt. Als Grundlage dient eine sorgfältige Fallrecherche durch den Bezirkssozialarbeiter. Die Ziele der Hilfe werden in der Regel durch die Familie beschrieben. Wird das Jugendamt im Rahmen seines Kontrollauftrages tätig, werden diese Ziele durch ein entsprechendes Schutzkonzept ergänzt. Die Betreuungsintensität richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Sie wird neuen Bedingungen angepasst."

Familiengericht gefragt Eine weitere Frage zielt auf die Konsequenzen, wenn die betroffene Familien die Hilfe nicht annehmen. Friedhelm Kowalski stellt dar, dass bei einer akuten Gefährdung des Kindeswohls eine Inobhutnahme der Kinder durch das Jugendamt erfolgen würde. "Widersprechen die Eltern der Inobhutnahme, ist unverzüglich eine familiengerichtlich Entscheidung herbeizuführen." Das gelte ebenfalls bei chronischen Gefährdungen des Kindeswohls. "Das Familiengericht kann einen vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge beschließen und eine Vormundschaft oder Pflegschaft für das Kind veranlassen."

19.07.2007
http://www.ikz-online.de/ikz/ikz.iserlohn.volltext.php?kennung=on1ikzLOKStaIserlohn39280&zulieferer=ikz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Iserlohn&auftritt=IKZ&dbserver=1
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Gast
New PostErstellt: 12.02.08, 03:17  Betreff: Re: Iserlohn: Risiko bekannt in 48 Familien mit 99 Kindern  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Klausurtagung nach dem Tod des Säuglings Andre
Verantwortungsgemeinschaft für Kindswohl
Iserlohn, 10.02.2008, Thomas Pütter
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Iserlohn. Es war der 13. Juli, als die Öffentlichkeit vom Tod des Säuglings André erfuhr. Das Schicksal des gerade einmal drei Monate alten Jungen, dessen Familie unter der Betreuung des Jugendamtes stand, versetzte die Stadt in einen Schockzustand.

Mit der Trauer kam die Wut und die Frage nach Konsequenzen. Wie konnte ein Baby sterben, obwohl den Behörden die kritischen Lebensverhältnisse innerhalb der Familie bekannt waren? Und auch, nachdem gutachterlich festgestellt worden war, dass letztlich eine Virusinfektion die Ursache für Andrés Tod war, blieben mehr Fragen als Antworten.

Acht Monate später. Im Ratssaal im Iserlohner Rathaus versammeln sich am Samstagmorgen 65 Fachleute, Jugendamtsmitarbeiter und Politiker zur Kinderschutz-Klausurtagung. Dass es weit mehr als ein halbes Jahr gedauert hat, die vom Jugendhilfeausschuss eingeforderte Veranstaltung zu organisieren, begründet Jugend-Ressortleiter Friedhelm Kowalski bei der nachmittäglichen Pressekonferenz mit der gründlichen Vorbereitung und der damit verbundenen Sammlung von Ideen und Vorschlägen, wie der Kinderschutz in Iserlohn optimiert werden kann.

An der linken Seite des Ressortleiters sitzen zwei Experten. Erwin Jordan und Johannes Schnurr sind Mitarbeiter des ISA, des Instituts für soziale Arbeit aus Münster, das in diesem Themenfeld - laut Kowalski - „vielleicht renommierteste Institut Deutschlands”. Ihr Auftrag in Iserlohn: Die externe Überprüfung des Jugendamtes, seiner Strukturen, seiner Standards und seiner Verfahrensabläufe. „Wir haben hier ein gut aufgestelltes Jugendamt vorgefunden”, fasst Erwin Jordan die bisherigen Erkenntnisse zusammen, „es gibt keinen Anlass, hier sofort etwas umzukrempeln. Die Standards und die Personalausstattung für die Einzelfallhilfe sind völlig in Ordnung.” Weil man aber „immer besser werden kann”, wollen die ISA-Fachleute im Frühjahr einen Abschlussbericht mit entsprechenden Empfehlungen vorlegen. Im Wesentlichen gehe es dabei um Themen wie die „Zielentwicklung”, das „Schnittstellenmanagement” und die „kollegiale Beratung zur Absicherung von Entscheidungen”. Überdies, so ist zu erfahren, wird das ISA den Verantwortlichen nahe legen, seine Konzentration auf Jugendamts-Kernaufgaben zu fokussieren und dafür Aufgaben wie etwa die Trennungs- und Scheidungsberatung an andere Träger abzugeben.

„André hat diesen Prozess des Nachdenkens in Gang gesetzt, er war der Anlass für die Klausurtagung, aber er war nicht ihr Hauptthema”, macht derweil Friedhelm Kowalski klar, dass am Samstag der Blick nach vorne gerichtet werden sollte. Die zentrale Botschaft der Pressekonferenz: Alle Teilnehmer sind einer Meinung, dass gerade mit Blick auf die Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr eine engere Zusammenarbeit in einer „Verantwortungsgemeinschaft” erforderlich sei, so Friedhelm Kowalski. Die Polizei, die Agentur für Arbeit, die Arge, Vertreter des Gesundheitssystems, Mitarbeiter von Beratungsstellen und der Jugendhilfeeinrichtungen, Lehrer, Personal aus Kindertagesstätten - sie alle versichern, enger kooperieren zu wollen. Kowalski: „Kinderschutz geht vor Datenschutz.”

Als Risikogruppe Nr. 1 gelten bei den Experten jene Kinder, die aufgrund ihres Alters noch keinen Kindergarten besuchen. Denn während kritische Entwicklungen in den Einrichtungen erkannt werden können, sind die ersten Lebensmonate für die Behörden und ihre Dienste zumeist „ein blinder Fleck”. In Iserlohn soll daher in Kürze ein so genannter Besuchsdienst eingerichtet werden. Offen ist allerdings noch die Ausgestaltung dieses in anderen Städten bereits praktizierten Modells.

Drei Alternativen sollen nun in einem Modellversuch getestet werden: Der einmalige Hausbesuch nach der Geburt durch Mitarbeiter des Jugedamtes oder von Erzieherinnen der im jeweiligen Stadtteil liegenden Tageseinrichtung stehen ebenso zur Überprüfung an wie die Begleitung junger Eltern durch Hebammen. Dieses bisher auf zehn von den Krankenkassen bezahlten Terminen beschränkte Modell könnte mit städtischen Geldern zeitlich ausgedehnt werden - je nach den Erfordernissen innerhalb der Familien. „Jedes dieser Modelle basiert auf Freiwilligkeit”, hebt ISA-Mann Jordan hervor und berichtet, dass mit dem Besuchsdienst in anderen Städten zwischen 60 und 80 Prozent aller Kinder erreicht würden.

Dass der Hausbesuch nur eine flankierende Maßnahme sein könne, der weitere Projekte und Maßnahmen folgen müssten, daran lässt sein Kollege Schnurr keinen Zweifel, „sonst kann man es lassen”. Ein Instrument, um in kritischen Fällen aktiv zu werden, ergibt sich durch den geplanten Ausbau der U3-Betreuung von 50 auf demnächst 190 Plätze. Bereits jetzt werde versucht, Kinder aus so genannten Risikofamilien in einer solchen Betreuung - entweder bei Tagesmüttern oder in einer Einrichtung - unterzubringen, berichtet Ressortleiter Kowalski. Doch die Möglichkeit des behördlichen Eingreifens sind und bleiben beschränkt, das Elternrecht ist das Maß fast aller Dinge. „Für ein Eingreifen muss es gewichtige Anhaltspunkte geben, dass ein Kind gravierende Schäden davonträgt. Das ist eine hohe gesetzliche Hürde, dafür die entsprechenden Beweise vorzulegen”, weiß Erwin Jordan.

Statt eine Druck- und Drohkulisse aufzubauen, soll daher eine stärkere Integration und Einbindung von jungen Risiko-Familien in ihr Umfeld erfolgen. Geplant ist hierfür etwa ein Dienst, bei dem Gemeinden die Patenschaften für Familien übernehmen und hierbei von professionellen Kräften unterstützt werden. Eine noch wichtigere Rolle im gesamten Kindswohl-Netzwerk als schon bisher soll den Kindertagesstätten und Schulen zukommen, die zu Kinderschutzzentren und Stadtteilbildungszentren ausgebaut werden sollen. Angedacht sind überdies an Einrichtungen angebundene „Trainingswohnungen” für Familien in prekären Lebensumständen.

Einen Qualitätssprung erwartet derweil Erwin Jordan, wenn ein anderes Vorhaben realisiert wird. In der Hauptschule Brüderstraße, die aller Voraussicht nach auf Sicht geschlossen wird, könnte nach Vorstellungen der Verwaltung ein „Arche-Projekt”, angelehnt an das Berliner Vorbild, eingerichtet werden. Das Kinder- und Jugendzentrum „Die Arche” wurde 1995 in Berlin gegründet. Ziel des Projektes in der Hauptstadt ist es, Kinder von der Straße zu holen, sinnvolle Freizeitmöglichkeiten zu bieten und gegen soziale Defizite zu agieren sowie Kinder wieder ins Zentrum der Gesellschaft zu stellen.

http://www.derwesten.de/nachrichten//staedte/iserlohn/2008/2/10/news-22572049/detail.html
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