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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 20.06.08, 19:57 Betreff: Jugendämter sollen genauer hinschauen
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Gesetzesänderung Jugendämter sollen genauer hinschauen Jugendämter sollen verpflichtet werden, das familiäre Lebensumfeld in Augenschein zu nehmen, wenn sie "Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen“ haben. Das bedeutet, dass sie verstärkt Hausbesuche machen sollen – auch unangemeldet.
13.6.2008 0:00 Uhr
13.6.2008 0:00 Uhr [Lesezeichen hinzufügen] Artikel versenden Artikel drucken Webnews Mr. Wong Berlin - Die Jugendämter sollen künftig bei Familien genauer hinschauen, wenn sie den Verdacht haben, dass Kindern und Jugendlichen eine Gefahr oder die Verwahrlosung droht. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vereinbarten dazu am Donnerstag eine Gesetzesänderung. Demnach sollen die Jugendämter verpflichtet werden, das familiäre Lebensumfeld in Augenschein nehmen, wenn sie „Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen“ haben. Das bedeutet, dass sie verstärkt Hausbesuche machen sollen – auch unangemeldet – oder Eltern und Kinder ins Amt vorladen, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. „Es darf nicht mehr rein nach Aktenlage entschieden werden“, sagte der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Mit der Gesetzesergänzung soll erreicht werden, dass Fälle von Gewalt gegen Kinder schneller erkannt werden.
Merkel und die Länderchefs berieten über einen vierseitigen Zwischenbericht zu den Maßnahmen, die nach der letzten Bund-Länder-Besprechung im Dezember zum Thema Kinderschutz getroffen worden waren. Dazu gehört auch, dass es vom 1. Juli an eine weitere verbindliche Früherkennungsuntersuchung für Dreijährige („U7a“) geben wird, deren Kosten die Krankenkassen übernehmen. Zudem vereinbarten Merkel und die Ministerpräsidenten, dass der Datenschutz gelockert werden soll, damit bei einem Umzug von betreuten oder beobachteten Familien deren Daten dem neuen Jugendamt übermittelt werden können. Merkel sprach von „großen Fortschritten“ seit Dezember. Hintergrund der Maßnahmen sind mehrere spektakuläre Fälle von Misshandlung und Kindstötung in verwahrlosten Familien wie der des kleinen Kevin in Bremen oder von Lea-Sophie in Schwerin. afk
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 13.06.2008) http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Jugendschutz;art122,2549915
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