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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt auf Besuch bei Münsters jungen Eltern

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Gast
New PostErstellt: 21.03.09, 07:30  Betreff: Jugendamt auf Besuch bei Münsters jungen Eltern  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Das Jugendamt auf Besuch bei Münsters jungen Eltern
Stefan Bergmann am 18.03.2009 22:17 Uhr
MÜNSTER Die Frau vom Amt kam überraschend. Die Familie saß beim Kaffeetrinken, die Eltern waren zu Besuch. Sie setzte sich einfach dazu.
Familie
Natalie Nolte mit Tochter Marlene (vier Monate alt). Ihr Besuch vom Amt war schon da.
Heiner Witte
Erst kurze Zeit später erinnerte sich Nathalie Nolte, Mutter von Elisabeth (3) und Marlene (vier Monate), dass das Jugendamt den Besuch angekündigt hatte. „Ich hab’ vergessen es mir aufzuschreiben“, gibt die junge Mutter zu.

Ähnliche Situationen erleben junge Eltern seit Sommer vergangenen Jahres regelmäßig. Erst kommt das Kind, dann das Amt. So sieht es das Präventionsprogramm vor, das sich die Stadt selbst auferlegt hat. Bereits direkt nach der Geburt, so das Ziel, will die Stadt in den Familien nach dem Rechten sehen, Hilfseinrichtungen bei den Eltern bekannt machen, den Dienst einer Hebamme anbieten.

Gesetzliche Handhabe

Der Hintergrund laut Konzept: frühzeitig die Familien erkennen, die später einmal Probleme mit der Erziehung bekommen könnten.
520 Familien haben die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes besucht, etwa 20 Familien verweigerten sich dem Angebot. „Wir haben dann keine gesetzliche Handhabe, wir müssen das akzeptieren“, sagt Jugendamtsleiterin Anna Pohl. Für die Eltern jedoch ist es eine ganz neue Erfahrung, nach der Geburt eines Kindes unaufgefordert Besuch vom Jugendamt zu bekommen. „Ich kann mir schon vorstellen, dass manche das komisch finden“, meint Nathalie Nolte, und fügt hinzu: „Auch bei uns hätte die Frau ja zufällig Familienstress mitbekommen können.“ Und hätte dann womöglich falsche Schlüsse gezogen.

Auf Familien, die ihr Kind akut gefährden, ist das Jugendamt noch nicht gestoßen. Doch Haushaltshilfen, Hebammen und auch Kinderärzte werden hin und wieder vermittelt. Rund 100 Familien waren mit ihren Kindern nicht zu den so genannten U-Untersuchungen gegangen, bei denen Kinderärzte Fehlentwicklungen schnell feststellen können – aber auch Misshandlungen.

Kontrolle verschärft

Künftig wird die Kontrolle noch verschärft. Denn dann muss sich das Jugendamt nicht mehr auf die Wahrheitsliebe der Eltern verlassen, sondern bekommt die Daten der U-Verweigerer vom Landesgesundheitsamt Bielefeld geliefert.

Bei Familie Nolte war alles in Ordnung. Die Frau vom Amt ließ Broschüren über Kinderbetreuung da, fragte nach der Hebamme, schenkte der kleinen Marlene eine Spielblume, nach einer halben Stunde ging sie. Dass sich die Frau neugierig in der Wohnung umgeschaut hat, hat Nathalie Nolte nicht wahrgenommen. Aber getan hat sie es vermutlich trotzdem.
http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Muenster;art993,512874
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