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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Kinderschutz-Datei vor dem Aus

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Gast
New PostErstellt: 01.07.08, 21:55  Betreff: Kinderschutz-Datei vor dem Aus  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Datenschützerin: "Gut gemeint, aber nicht gut gemacht"
Kinderschutz-Datei vor dem Aus

Die von Duisburger Kinderärzten betriebene Warndatei "Riskid" ist offenbar illegal. Das ergab ein kürzlich vorgelegtes Rechtsgutachten. In der Datei sammeln die Ärzte Hinweise auf Kindesmisshandlungen.
Stethoskop und CD; Rechte: dpa, WDR[M], KirschBild vergrößern

Frühwarnsystem

Damit soll verhindert werden, dass Eltern von Arzt zu Arzt gehen, um Misshandlungsspuren jeweils als Unfall darzustellen. Das Projekt steht jetzt möglicherweise vor dem Aus: Die ärztliche Schweigepflicht stehe dem Austausch der Daten zwischen den Ärzten entgegen, sagte der Initiator des Projekts, der Duisburger Kinderarzt Ralf Kownatzki.

Das sei das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das im Auftrag des Bundes Deutscher Kriminalbeamter vom Bochumer Rechtsprofessor Stefan Huster erstellt wurde. Darin heißt es: "Ärzte, die sich an dem System beteiligen, müssen damit rechnen, strafrechtlich belangt zu werden." Zudem verletzten sie ihre Berufspflichten und hätten deshalb mit Sanktionen seitens der Ärztekammern zu rechnen. "Der Betrieb der Datei wäre nach jetziger Gesetzeslage nicht möglich", sagt Huster. "Wenn die Politik eine solche Datei will, muss sie den rechtlichen Rahmen dafür bereiten." Allerdings sei es auch möglich, dass der Schuss nach hinten losgehe: "Wenn Eltern, die etwas zu verbergen haben, von solchen Dateien erfahren, können sie ausweichen oder gar nicht mehr zum Arzt gehen."
Datenschützer sind skeptisch
Kind; Rechte: paBild vergrößern

Schutz für Kinder

"Das Projekt ist sicher sehr gut gemeint, aber nicht sehr gut gemacht", sagt Bettina Gayk, Sprecherin der Datenschutzbeauftragten NRW. Die Ärzte seien an die Schweigepflicht gebunden, Verstöße dagegen würden strafrechtlich verfolgt. "Liegt aber ein konkreter Anhaltspunkt auf Kindesmisshandlung vor, müssen die Ärzte dies ohnehin dem Jugendamt oder der Polizei melden", so Gayk.

Die Datenschutzbeauftragte NRW, Bettina Sokol, habe den Initiator der Datei bereits über die bestehenden Probleme informiert. Andere Projekte, mit denen ein Frühwarnsystem geschaffen werde, seien rechtlich unproblematisch und genauso erfolgreich. "Bei allen bekannt gewordenen Fällen hatte das Jugendamt bereits Hinweise, das Frühwarnsystem also funktioniert", so Gayk. Zudem sei ein lokales Netz leicht zu umgehen. Eltern, die etwas zu verbergen hätten, könnten auch zu Kinderärzten außerhalb des eigenen Wohnortes gehen. Um solche Projekte auf eine rechtlich und organisatorisch tragfähige Grundlage zu stellen, sei deshalb eine gesetzliche Regelung notwendig.
Forderung an Gesetzgeber

Das sieht auch der Duisburger Kinderarzt Kownatzki so. "Es kann nicht sein, dass wir mit einem Bein im Gefängnis stehen." Der Gesetzgeber sei gefordert, hier die Grundlagen für einen Daten-Austausch zu schaffen. "Ärzte müssen Daten auch dann austauschen dürfen, wenn keine Einwilligung der Eltern vorliegt", so Kownatzki. "Denn wer etwas zu verbergen hat, wird uns keine Erlaubnis geben."

Daten über 180 Kinder sind in der Datenbank gespeichert, auf die nur die Kinderärzte Zugriff haben. Die Duisburger Mediziner halten an der Datei fest: In einem ersten Schritt hat Kownatzki die Eltern aller Kinder gebeten, ihn von seiner Schweigepflicht zu befreien. Und alle haben es getan - auch die, deren Kinder als mögliche Misshandlungsopfer in der Datei geführt werden.
http://www.wdr.de/themen/politik/nrw02/kinder/misshandlung/080630.jhtml?rubrikenstyle=politik
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