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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Stadt Augsburg ist Vorreiter im Kinderschutz

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Gast
New PostErstellt: 28.03.09, 07:57  Betreff: Stadt Augsburg ist Vorreiter im Kinderschutz  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Stadt ist Vorreiter im Kinderschutz
24.03.2009 19:50 Uhr

Von Ute Krogull
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Schicksale wie das des kleinen Kevin aus Bremen, der tot im Kühlschrank gefunden wurde, brachten die Stadt Augsburg zum Handeln. Es gibt einen Leitfaden für das Jugendamt, damit so etwas nicht passiert. Familienministerin Ursula von der Leyen kündigte gestern ein neues Kinderschutzgesetz an. Augsburg hat in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle. Allerdings ist Jugendamtsleiter Rudolf Nowak nicht bekannt, dass die Stadt zu den 50 Modellstädten deutschlandweit gehören könnte.

Zu den wichtigen Regeln zählt: Das Jugendamt geht Hinweisen schnell nach. Dafür wurde die „zentrale Fallaufnahme“ eingeführt, die für Hausbesuche zuständig ist. Der Leitfaden legt fest, dass der Mitarbeiter sich nicht abwimmeln lässt. Das funktioniert, wie ein Fall zeigte, bei dem ein Baby aus einer Wohnung voller Tierkot geholt wurde.

Stets trägt ein Mitarbeiter die Verantwortung für ein Kind und muss auch Entscheidungen treffen, bis hin zum Sorgerechtsverfahren. Dabei gilt aber das Mehraugenprinzip, um Fehleinschätzungen eines einzelnen zu vermeiden.

Mutter verurteilt, die ihr Baby schüttelte

Einen Fall, bei dem ein Kind starb, gab es zum Glück hier nicht. Doch wurde erst vor Kurzem eine junge Frau verurteilt, die ihr Baby so stark geschüttelt hatte, dass es behindert bleiben wird. Und immer wieder gibt es Kinder, die allein in der Wohnung, verwahrlost oder Aggressionen ausgesetzt waren. Manche hatten Blutergüsse, manche erzählten, dass sie geschlagen wurden. 40 Mitarbeiter hat das Jugendamt, über 1000 Maßnahmen betreuen sie jährlich - Tendenz stark steigend.

Wie Jugendamtsleiter Rudolf Nowak sagte, sind auch die „Koordinierenden Kinderschutzstellen“, die der Freistaat nun bezuschusst, in Vorbereitung. Insgesamt acht Mitarbeiter sollen regionale Netzwerke aufbauen, in denen Jugendamt, Beratungsstellen, Kliniken und Ärzte zusammenarbeiten. Bereits jetzt tauschen diese sich im Arbeitskreis Frühprävention aus.

Nowak begrüßt die neue Gesetzeslage, derzufolge Ärzte oder Lehrer sich in besorgniserregenden Fällen ans Jugendamt wenden dürfen, ohne befürchten zu müssen, wegen Verletzung der Schweigepflicht belangt zu werden. „Das räumt Unklarheiten aus.“

Um überforderte Eltern zu unterstützen, gibt es mehrere Projekte. Eines der ersten startete 2006 im Josefinum mit 2000 Geburten jährlich. Im Rahmen von „MamaBabyHilfe“ sprechen Sozialarbeiterinnen Mütter an, die überfordert wirken. 91 Familien wurden bis Mitte 2008 betreut, 28-mal mussten Kinder in Obhut genommen werden. Hauptrisikofaktoren sind junge oder psychisch auffällige Mütter, Drogenmissbrauch, Partnerschafts- und finanzielle Probleme.

Ein Projekt der aufsuchenden Familienhilfe, wie sie Ministerin von der Leyen nun sogar staatlich fördern will, hat in Augsburg Probleme mit dem Datenschutz. Bei „Willkommen Augsburger Kinder“ besuchen Kinderkrankenschwestern Familien mit Neugeborenen. Allerdings bemängelt der Landesdatenschutz, dass Adressen vom Standesamt ans Jugendamt weitergegeben werden. »Seite 1

letzte Änderung: 24.03.2009 - 19:50 Uhr
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