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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Vater klagt gegen neues Kinderschutzgesetz

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Gast
New PostErstellt: 26.05.09, 08:40  Betreff: Vater klagt gegen neues Kinderschutzgesetz  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Aktuell

Vater klagt gegen neues Kinderschutzgesetz

Gestern, 15:36 Uhr
ddp

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Koblenz (ddp-rps). «Wann und zu welchem Arzt ich mit meinem Kind gehe, das geht niemanden was an», sagt Peter Scheibner. Der vierfache Vater aus Rheinland-Pfalz will sich dem seit 2008 geltenden Landeskinderschutzgesetz nicht beugen. Dieses sieht unter anderem vor, dass Kinderärzte es einer zentralen Stelle melden müssen, wenn Eltern mit ihrem Nachwuchs nicht zu den frühkindlichen Vorsorgeuntersuchungen erscheinen. Scheibner sieht dadurch sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagt deshalb am Donnerstag vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz. Diesen Artikel weiter lesen

Mit der Gesetzesänderung will das Land erreichen, dass Fälle von extremer Vernachlässigung oder gar Misshandlung von Kindern früher erkannt werden. Es ist eine Reaktion auf die in den vergangenen Jahren bundesweit gehäuften Berichte über vernachlässigte und getötete Kinder. Für Scheibner ist das kein Argument. «Mir ist kein Fall von tödlicher Kindesmisshandlung bekannt, bei dem das Jugendamt nicht schon vorher über die Zustände in der Familie informiert war», sagt er.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch das Gesetz verletzt, ohne dass die Gesellschaft einen Nutzen davon habe, argumentiert Scheibner. «Es darf keinen Generalverdacht geben», fordert er.

Das zuständige Sozialministerium hält Scheibners Sorgen für unbegründet. «Wer sein Kind nach der jeweils ersten Einladung zur Vorsorge bringt, wird im System sofort wieder gelöscht», erläutert Ministeriumssprecherin Beate Fasbender-Döring. Aber was, wenn er auch nach einer weiteren Erinnerung nicht kommt? Dann würden die Eltern zunächst an das Gesundheitsamt gemeldet, das ein Beratungsgespräch anbietet, so die Sprecherin. «Es liegt ja auch nicht immer Vernachlässigung vor», betont Fassbender-Döring. Es könne auch sein, dass die Eltern der Schulmedizin gegenüber skeptisch sind. Oder einfach den Termin vergessen haben.

Doch dann ist das sogenannte Erinnerungsverfahren noch nicht Ende: War das Kind auch nach dem Kontakt mit dem Gesundheitsamt nicht bei der Untersuchung, wird das Jugendamt eingeschaltet. Erst die Jugendamtsmitarbeiter klären vor Ort, ob alles in Ordnung ist. Das Jugendamt wird also von den Behörden zu womöglich unbescholtenen Familien geschickt?

Das ist auch der einzige Punkt, den der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner an dem Gesetz zu bemängeln hat: «Aber das ist eine Randfrage, nichts Gravierendes», sagt Wagner. Grundsätzlich habe er an dem Gesetz nichts zu beanstanden. Das Wort «Generalverdacht» nennt er einen «Kampfbegriff».

Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hatte am Anfang seine Bedenken bei dem neuen Gesetz. «Viele Kollegen hatten die Befürchtung, als eine Art Spione benutzt zu werden», berichtet Christian Neumann, Kinderarzt und Sprecher des Berufsverbands. Nur mit knapper Mehrheit habe die Hauptversammlung 2007 beschlossen, das neue Gesetz zu befürworten.

Doch die Ärzte sehen den Erfolg der Regelung: «Wir bekommen seitdem sehr viele Kinder zu sehen, die vorher nie zur Untersuchung gekommen wären», sagt Neumann. Auch die Spionage-Befürchtung habe sich nicht bewahrheitet: «Wir geben schließlich keine Diagnosen weiter.» Trotzdem bringe das Gesetz den Kinderarzt manchmal in die Zwickmühle: «Wenn Eltern ihr Kind untersuchen lassen, aber sich nicht melden lassen wollen, dann müssen wir das akzeptieren, wegen der Schweigepflicht.»

Peter Scheibner macht keine Angaben darüber, ob oder von wem er seine Kinder regelmäßig untersuchen lässt. «Falls wir beim Arzt gewesen sind, haben wir ihm gesagt, dass er die Daten nicht weitergeben soll, und er hat sich daran gehalten,» sagt er. Auch auf die Gefahr hin, Besuch vom Jugendamt zu bekommen.

(ddp)
http://de.news.yahoo.com/17/20090525/tde-vater-klagt-gegen-neues-kinderschutz-3419c4f.html
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