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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Das Jugendamt hat mehr Rechte bekommen

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Gast
New PostErstellt: 08.03.08, 21:10  Betreff: Das Jugendamt hat mehr Rechte bekommen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Das Jugendamt hat mehr Rechte bekommen
Landkreis (TZ/seb). Vor einigen Monaten bestimmten zahlreiche Berichte von Kindsmisshandlungen die Schlagzeilen der Republik. Der Kreis blieb verschont. Von einer Arbeit auf "Messers Schneide" hatte der Torgau-Oschatzer Sozialdezernent dennoch gesprochen, als es um die Arbeit des Jugendamts ging. Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert. Die TZ sprach mit Hans-Günter Sirrenberg.
TZ: Was hat sich an der Gesetzeslage verändert?
Hans-Günter Sirrenberg: Im sächsischen Landesjugendhilfegesetz wurden die Rechte der Jugendamtsmitarbeiter gestärkt: War es bisher dem Sozialarbeiter nicht ohne Weiteres gestattet, die Wohnung des Klienten zu betreten, so ist dieses Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nun eingeschränkt.
Wie weit geht diese Einschränkung?
Seit 5. Februar erlaubt es eine Änderung des Gesetzes dem Sozialarbeiter, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Kontakt mit dem Kind oder Jugendlichen aufzunehmen und zu deren Schutz die Räume, in denen diese sich aufhalten, zu betreten.
Wie kann der Jugendamtsmitarbeiter sein neues Recht durchsetzen?
Wenn in diesem Zusammenhang dem Sozialarbeiter der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kindes verwehrt wird, darf dieser die Polizei hinzuziehen. Der Schutz der Wohnung wird damit nicht mehr vor den Kinderschutz gestellt und das Jugendamt hat endlich die Möglichkeit, viel schneller bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu reagieren. Natürlich müssen sich die Mitarbeiter des Jugendamtes bei jedem Hausbesuch entsprechend ausweisen und über mögliche Konsequenzen bei Verweigerung des Zutritts aufklären.
http://www.torgauerzeitung.com/NewsDetails.asp?ID=33831
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