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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 02.06.07, 18:10     Betreff: Re: Jugendamt Hildesheim: Fall Nadine Antwort mit Zitat  

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«Keine Zweifel» an Identität
Staatsanwalt: Leiche Nadines weist Spuren von Misshandlung auf

Hildesheim (ddp). Bei der am letzte Wochenende in einem Waldstück bei Bad Gandersheim im Harz gefundenen Kinderleiche handelt es sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit um die sterblichen Überreste der kleinen Nadine. Darauf deuteten Details an dem fast vollständig gefundenen Skelett hin, sagte Oberstaatsanwalt Bernd Seemann in Hildesheim. Zudem spreche der Fundort dafür, dass es sich um Nadine handele. Absolute Sicherheit könne jedoch erst die noch ausstehende DNA-Untersuchung bringen.

Polizei und Staatsanwaltschaft hätten jedoch schon jetzt «keine Zweifel» an der Identität der Leiche. An dem Skelett seien ältere Knochenbrüche und ein Schädelbruch festgestellt worden, die dem Kind zu Lebzeiten beigebracht worden und verheilt seien. Das stütze die Verurteilung des Vaters wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Älteren Schädelbruch festgestellt
So seien ältere, symmetrische Rippenbrüche rechts und links diagnostiziert worden, «die nicht mit dem von den Eltern behaupteten Sturzgeschehen und dem damit in zeitlicher Nähe erfolgten Todeseintritt erklärt werden können», hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei. Zudem hätten die Gerichtsmediziner gemeinsam mit Radiologen der Medizinischen Hochschule Hannover einen älteren Schädelbruch festgestellt, der mehrere Tage bis Wochen vor dem Todeseintritt entstanden sein dürfte.

Zur genauen Todesursache hätten die Rechtsmediziner bislang keine Angaben machen können. Auch die Bestimmung des Lebensalters werde noch einige Zeit dauern, hieß es. Mit weiteren Ergebnissen sei frühestens in der kommenden Woche zu rechnen.

Nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt Seemann belegen bereits die ersten Ergebnisse «die Feststellungen des Schwurgerichts in dem bislang noch nichts rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen die Eltern von Nadine». Die Inszenierung des Großvaters sei «nach vorläufiger Bewertung nach hinten losgegangen», betonte Seemann.

Vorwurf des Großvaters
Der Großvater, der die Leiche gefunden hatte, hatte den Ermittlern vorgeworfen, nicht wirklich nach dieser gesucht zu haben. Damit habe die Polizei Hinweise unterdrücken wollen, die seinen Sohn und seine Schwiegertochter hätten entlasten können.

Das im Oktober 2000 geborene Kind soll vom Vater im Zeitraum Sommer 2001 bis Januar 2002 mehrfach geschlagen und misshandelt worden sein. Obwohl die Leiche nicht gefunden werden konnte, verurteilte das Landgericht Hildesheim in einem Indizienprozess den 32 Jahre alten Vater wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu acht Jahren Haft. Die mitangeklagte 30-jährige Mutter erhielt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

02.06.2007 Sab

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=82016
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