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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 20.06.08, 20:17     Betreff: Re: Jugendamt Hamburg: Ehrenmord an deutsch-afghanischem Mädchen Morsal Antwort mit Zitat  

Die Königin der Wolle
Morsal O. Neue Kritik an Sozialbehörde
SPD: Behörde hätte Gericht anrufen müssen
Auch Familienrichter Olof Masch sagte, es sei "unglaublich, dass das Jugendamt nicht das Familiengericht eingeschaltet" habe.

Von Rebecca Kresse

Hätten die Hamburger Behörden im Fall der getöteten 16-jährigen Deutsch-Afghanin Morsal O. das Familiengericht anrufen müssen, um das Sorgerecht der Eltern überprüfen zu lassen? "Ja", sagt die SPD-Fraktion und beruft sich dabei auf die "Handlungsempfehlung zum Umgang mit der "Garantenstellung" des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung der Sozialbehörde.

Darin heißt es: "Die Anrufung des Familiengerichtes kann und soll dann erfolgen, wenn eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung von den ASD-Fachkräften eingeschätzt und begründet wird und die Bereitschaft oder Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr durch die Inanspruchnahme einer Hilfe zu Erziehung nicht besteht und nicht hergestellt werden kann." Darüber hinaus muss laut Handlungsanweisung das Familiengericht auch dann eingeschaltet werden, "wenn die Eltern an der erforderlichen Risikoeinschätzung nach vorliegenden gewichtigen Anhaltspunkten nicht mitwirken oder diese boykottieren."

Die Eltern stimmten zwar der Familienhilfe zu. Wie ein Vermerk des Jugendamtes in der Akte Morsal O. belegt, hat Morsals Vater seine Tochter aber noch am Vorabend ihres Todes im Zuge eines Streits geschlagen. Es endete mit einem Polizeieinsatz. Die Eltern boykottierten demnach die Arbeit der Familienhilfe oder waren nicht in der Lage zu einer erforderlichen Risikoeinschätzung.

Auch der Familienrichter Olof Masch hatte dem Jugendamt Mitte diesbezüglich schwere Versäumnisse vorgeworfen, hatte im Abendblatt gesagt, es sei "unglaublich, dass das Jugendamt nicht das Familiengericht eingeschaltet" habe. Weil die 16-Jährige immer wieder von ihrer Familie geschlagen worden war und deswegen vor ihrem Tod fünfmal die Einrichtungen des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) aufgesucht hatte, hätte das Amt nach Maschs Meinung gerichtliche Hilfe einholen müssen, auch wenn Morsal die Einrichtungen des KJND auf eigenen Wunsch immer wieder verlassen hatte.

Die Sozialbehörde will sich auch auf mehrfache Nachfrage nicht zu diesem Vorwurf äußern. "Auf die Frage, warum das Familiengericht im Fall Morsal nicht informiert worden ist, kann ich auf den Fall bezogen aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben", teilte Behördensprecherin Jasmin Eisenhut mit. Grundsätzlich sei "ein Sorgerechtsentzug durch das Familiengericht dann angezeigt, wenn Eltern sich gegen die Hilfeplanung ihrer Kinder stellen." Wenn Eltern an einer Hilfeplanung mitwirken - wie es Morsals Eltern offiziell getan haben - gebe es für das Familiengericht in der Regel keinen Anlass, das Sorgerecht zu entziehen. "Zudem sei gesagt, dass ein Sorgerechtentzug die Tat im Fall Morsal im Endeffekt wohl auch nicht hätte verhindern können", so Eisenhut.

Das alles hätte aber ein Gericht entscheiden müssen, nachdem es den Fall vorgelegt bekommen und die Fakten abgewogen hätte, so die Überzeugung der SPD.

Denn es, so hat es die Befragung der Behörden vor dem Jugendausschuss gezeigt, lagen nur zwei Tage vor Morsals Tod erhebliche Verletzungen vor. Nach Abendblatt-Informationen fehlte ihr ein halber Schneidezahn, außerdem seien zahlreiche Hämatome zu sehen gewesen, die auf eine massive Gewalteinwirkung hingedeutet hätten.

Auf Anraten der Polizei war Morsal am 13. Mai, zwei Tage bevor ihr Bruder sie getötet hatte, zu einer Untersuchung der Rechtsmedizin gegangen, um die vorhandenen Verletzungen für einen eventuell folgenden Prozess dokumentieren zu lassen.

"Eine Gefährdungseinschätzung mit dem Ergebnis, sie zurück zu ihren Eltern zu schicken, bleibt völlig unverständlich und ist nicht zu rechtfertigen", sagt die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Carola Veit. In einer weiteren Sitzung des Jugendausschusses will die SPD die Frage erneut auf die Tagesordnung setzen.

erschienen am 16. Juni 2008

http://www.abendblatt.de/daten/2008/06/16/894296.html
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