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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Oldenburg: 5 Kinder (10, 8, 6, 3, Baby)

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Gast
New PostErstellt: 11.06.09, 02:41  Betreff: Jugendamt Oldenburg: 5 Kinder (10, 8, 6, 3, Baby)  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Erbitterter Justiz-Streit
um sechs Kinder
JUGENDAMT Familiengericht nimmt Eltern drei Monate altes Baby weg – Geschwister auch in Obhut

Bild

Mit Mischling Rocky traurig im Kinderzimmer: Marion und Thomas E. sitzen auf einem der Kinderbetten. BILD: HELMERICHS Bild vergrößern
VON SABINE SCHICKE

OLDENBURG - Mutter Marion fehlt das Kinderlachen in dem braunen Klinkerhaus im Stadtsüden. Dorthin ist die Familie erst vor kurzem gezogen. Das Jugendamt der Stadt hat ihr die fünf Söhne und Tochter Anna-Sophie am 25. Februar weggenommen, darunter Baby Leon. Der drei Monate alte Säugling wurde noch gestillt. „Ich musste dann die Milch abpumpen und habe viel geweint“, klagt die 40-jährige Mutter. Die Kinder kamen zu Pflegefamilien und in Heime.

Der Schmerz über den Verlust hat Marion E. die Kraft genommen, die Umzugskisten auszupacken. So stapeln sich einige im Wohnzimmer. Der Familie fehlt auch das Kindergeld. 600 Euro muss sie für das gut 100 Quadratmeter große Haus mit Garten zahlen, das sie von der Stadt vermittelt bekam. Da bleibt nicht viel vom Gehalt des Ehemanns. Andreas E. (40) arbeitet als Altenpfleger, er ist außerdem gelernter Koch. Seine Arbeitgeber wissen, was mit den Kindern passiert ist. Den ältesten Sohn Patrick (13) brachte Marion E. mit in die Ehe.

Das Babybettchen steht verwaist im Elternschlafzimmer. „Nicht einmal getauft ist Leon“, bedauert Marion E. Ehemann Andreas und sie sind gläubige Katholiken. Auch die katholische Gemeinde half mit Spenden beim Einrichten des Hauses. Sogar der 70-jährige Opa hat beim Weißeln der Wände geholfen. Vieles allerdings hat die Stadt machen lassen. In den Kinderzimmern stehen Kiefermöbel. Von Patricks Bett leuchtet der Bezug in Deutschland-Farben. „Er ist Fußballfan“, sagen die Eltern. Nun, da die Kinder fehlen, hat Marion E. sich wieder Arbeit gesucht in der Altenpflege.

„Aber ich würde sofort wieder aufhören, wenn wir die Kinder wiederbekommen.“ Tagelang hat sie das Bild verfolgt, wie Patrick, Lukas (10), Simon (8), Jan (6), Anna-Sophie (3) und das Baby mit Hilfe der Polizei aus dem Haus geholt wurden. Am 10. Februar hatte das Jugendamt, das Eltern und Kinder seit Jahren unterstützt, beim Familiengericht den Beschluss erwirkt, die Kinder aus der Familie zu nehmen. „Der Schutz der Kinder war nicht mehr gewährleistet“, erklärt Stadtsprecher Marco Sagurna.

Vorausgegangen waren Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt. Zwei der sechs Kinder besuchen Fördereinrichtungen am Borchersweg, da sie in der Entwicklung zurückgeblieben sind. Das räumen auch die Eltern ein. Die beiden Jungen bekommen logopädische und motopädische Unterstützung. Die Stadt habe auch zeitweise eine Haushaltshilfe finanziert, und die Familienhilfe des Jugendamtes ist seit Jahren dort im Einsatz.

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Marion E. wollte nicht, dass die Familienhelferin am Wochenende kommt, das sie gern ungestört mit Mann und Kindern verbringt. Die Behörden befürchten, dass Mutter und Vater den Ansprüchen der Erziehung nicht gewachsen sind. Die 40-Jährige soll Suizidgedanken geäußert haben. Das bestreitet sie. Jetzt sind die Geschwister auseinandergerissen. Nur Patrick darf am Wochenende nach Hause. Da gehen sie dann angeln. Einmal haben sie eine Forelle gefangen. „Er vermisst seine Geschwister sehr“, sagt Mutter Marion.


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04.06.2009


http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_stadt_oldenburg_artikel.php?id=2021584
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Gast
New PostErstellt: 21.06.09, 07:48  Betreff: Re: Jugendamt Oldenburg: 5 Kinder (10, 8, 6, 3, Baby)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Oldenburg: Patrick darf nach Kindesentzug zu den Eltern zurück
Von sechs Kindern darf ein Sohn wieder in der Familie leben

OLDENBURG - Am kommenden Sonntag darf Patrick (13) zu seinen Eltern zurückkehren. Er ist eines der sechs Kinder, die das Jugendamt im Februar in Obhut genommen hatte (NWZ berichtete). Die Behörden befürchteten, dass die Eltern Marion und Thomas E. mit der Erziehung der Kinder im Alter von damals drei Monaten bis 13 Jahren überfordert seien. Daher hatte das Jugendamt einen Gerichtsbeschluss erwirkt und der Familie alle sechs entzogen.

Zwar freut sich Mutter Marion, dass Patrick am Sonntag wieder zu den Eltern zurückkehren darf. Aber weiterhin ist sie traurig, dass die anderen fünf Kinder mindestens bis zum 5. August in Pflegefamilien und Heimen bleiben müssen, darunter auch Baby Leon. Bis zu diesem Termin wurde am Mittwoch die sogenannte Clearing-Phase verlängert, in der das Jugendamt und die Eltern einen Weg des weiteren Miteinanders finden wollen. Ein strittiger Punkt etwa war, ob die Familienhilfe am Wochenende kommen dürfe oder nicht.

Noch keine Entscheidung gibt es vom Bundesverfassungsgericht in dieser Sache. Rechtsanwalt Patrick Katenhusen hatte namens der Familie bereits gegen den Beschluss des Amtsgerichts, die Kinder aus der Familie zu nehmen, Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Allerdings ohne Erfolg. Dann zog er vor das Bundesverfassungsgericht, dessen Entscheidung steht nun noch aus. Katenhusen hält die Entscheidung für ungerechtfertigt, den Eltern die Kinder wegzunehmen.

Das Jugendamt hatte diesen Beschluss damit begründet, dass man um das Wohl der Kinder fürchte. Drei von ihnen seien in der Entwicklung zurückgeblieben.
http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_ticker_artikel.php?id=2033956
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