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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Mönchengladbach verweigert Kleinkind Hilfe

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Autor Beitrag
Schmittwolf Norbert
Gast
New PostErstellt: 04.12.13, 11:57  Betreff: Jugendamt Mönchengladbach verweigert Kleinkind Hilfe  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo, die Einträge sind zwar schon etwas älter, möchte aber trotzdem etwas dazu schreiben.

Habe mich vor 2 Wochen von meiner Frau getrennt. Frau nimmt unser Kind mit 15 Monate.
Ich fand auf dem Computer meiner Frau eine Sounddatei (06.11.13), hier ist zu hören wie meine Frau unseren Sohn mit einem Schuh o.ä. mehrfach schlägt und mein Sohn erbärmlich weint.
Habe sofort beim Jugendamt angerufen, ich mach mir große Sorgen um meinen Sohn, entweder nicht zuständig oder keiner erreichbar. Daraufhin schrieb ich eine e-mail, das Jugendamt schaute daraufhin bei meiner Frau vorbei, Ergebnis: alles ok.
Gestern rief mich das JA an und hat für heute Vormittag einen Termin mit mir vereinbart.
In den 2 Stunden Gespräch wurde mir mittgeteilt, das es meinem Sohn gut geht. Es ist bekannt, das Frauen aus Afrika gerne zur Prügelstrafe greifen, das wäre aber bei meiner Frau kein Problem.
Ich äußerte meine Bedenken und wies die beiden Damen nochmals darauf hin, das ich mir doch große Sorgen um das Wohlmeines Sohnes mache und das JA doch eingreifen möchte. Entweder mein Sohn kommt zu mir oder in eine Einrichtung wo er geschützt ist. Antwort, dafür sehen wir keine Veranlassung.
Bei mir entsteht der Eindruck, das das JA erst eingreift wenn wieder ein Kind Tod oder zumindest erheblich verletzt ist.
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