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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 29.06.07, 07:38 Betreff: Landkreis Fürstenfeldbruck: Fehlerhafte Stellenprüfung und -besetzung
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Landkreis verklagt Prüfer 250 000 Euro Schadensersatz fordert der Landkreis Fürstenfeldbruck vom „Bayerischen kommunalen Prüfungsverband” im Prozess, der derzeit das Oberlandesgericht München beschäftigt. Der Prüfungsverband war 1999 vom Landkreis beauftragt worden zusätzlich zu der regulären Prüfung zu untersuchen, ob der Personalansatz am Jugendamt richtig ist.
Die Extra-Prüfung, die 20 000 Mark mehr kosten sollte, ergab, dass der Landkreis noch weitere Stellen schaffen kann, was auch geschah. Später stellte sich heraus, dass dieses Ergebnis falsch war. Zu dem Zeitpunkt waren die Stellen am Jugendamt aber bereits besetzt. Die 250 000 Euro Schaden, die durch den Fehler entstanden sind, fordert der Landkreis vom kommunalen Prüfungsverband.
Richterin Maria Vavra machte gestern wenig Hoffnung auf Erfolg, wenngleich sie mit dem Ergebnis unzufrieden wäre: „Was den Senat wirklich stört, ist, dass Geld bezahlt wurde, und dann haftet keiner.” Deswegen wird das Gericht wohl eine Revision zulassen, damit der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung treffen kann.
kh 28.06.2007 21:35 Uhr
http://www.ovb-online.de/news/bayern/oberbayern/art5859,1008204.html?fCMS=9ace5c77df62d4f9ddaaf511c581ec68
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