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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Neuruppin: Mitarbeiter des Kreises überraschen Gericht mit Geständnis

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Gast
New PostErstellt: 27.10.10, 19:38  Betreff: Neuruppin: Mitarbeiter des Kreises überraschen Gericht mit Geständnis  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

27.10.2010

JUSTIZ: Urteil am ersten Tag
Ehemalige Mitarbeiter des Kreises überraschen Gericht mit Geständnis

NEURUPPIN - Bereits am gestrigen ersten Verhandlungstag hat das Amtsgericht Neuruppin Dörte K. und Roswitha R., zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes, zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Möglich wurde dies durch ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dörte K. (42) und Roswitha R. (52) räumten ein, dass sie zwischen 2004 und 2007 zu Unrecht Zuschüsse für Projekte für zwei Vereine kassiert haben, in denen sie Mitglied waren. Im Gegenzug garantierte das Gericht, dass die Strafe wegen Betruges im besonders schweren Fall nicht höher als elf Monate für Dörte K. und nicht höher als sieben Monate für Roswitha R. ausfällt. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

„Sie haben uns mit ihrem überraschenden Geständnis eine lange Beweisaufnahme erspart“, sagte Richter Gerhard Pries. Da die Angeklagten sich bisher zu den Vorwürfen nicht geäußert hatten, wollte das Gericht bis Anfang Dezember mehr als ein Dutzend Zeugen hören. Allein für gestern waren vier Zeugen geladen, darunter die Jugendamtsleiterin Annemarie Hefenbrock und Anke Wittmoser-Steinfurth vom Rechtsamt des Kreises. Durch das Geständnis erübrigte sich ihre Vernehmung.

Staatsanwältin Dagmar Stürmer betonte in ihrem Plädoyer jedoch, dass der laxe Umgang mit Förderanträgen im Jugendamt die insgesamt neun Taten erleichtert habe. Dabei war ein Schaden von mehr als 22 000 Euro entstanden. Vor allem Dörte K., seinerzeit Sachgebietsleiterin im Jugendamt, habe eine „erhebliche kriminelle Energie“ gehabt, so die Staatsanwältin. „Sie hielt die Fäden in der Hand.“ Die Sachbearbeiterin Roswitha R., die bei drei Betrugsfällen mitgemacht hat, habe indessen „eher im Hintergrund agiert“. Bei den Förderanträgen war es um Konfliktlotsentraining, Mediationskurse und Streitschlichterausbildung an Schulen, um drei Umweltprojekte und eine Fachtagung gegangen. Mit den Betrügereien hätten die zwei Angeklagten dem Ansehen des Jugendamtes geschadet, betonte Richter Pries.

Dörte K. muss innerhalb ihrer dreijährigen Bewährungszeit 5000 Euro in die Staatskasse zahlen. Bei Roswitha R. beträgt die Geldstrafe 2000 Euro. Die zwei Frauen arbeiten schon lange nicht mehr beim Kreis. Ihnen war gekündigt worden, nachdem die Betrugsvorwürfe bekannt wurden.

Zu einer Geldstrafe verurteilt wurde gestern ebenfalls Manfred K., der Mann der Hauptangeklagten. Der 49-Jährige war Projektleiter des Sozialvereins in Kyritz. Er ist inzwischen arbeitslos und muss wegen Betruges sowie Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen á zehn Euro zahlen.

Der erste Prozess gegen das Trio war 2009 nach fünf Verhandlungstagen wegen Erkrankung des Richters geplatzt. Daraufhin wurde das Verfahren neu aufgerollt. Die lange Verfahrensdauer wirkte sich dabei wie das Geständnis strafmildernd aus. Betrug im besonders schweren Fall wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet. (Von Andreas Vogel)

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11925308/61299/Ehemalige-Mitarbeiter-des-Kreises-ueberraschen-Gericht-mit-Gestaendnis.html
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