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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendhilfe: Schützlinge mit Taschengeld erpresst

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Gast
New PostErstellt: 14.11.10, 00:00  Betreff: Jugendhilfe: Schützlinge mit Taschengeld erpresst  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

/OZ/LOKAL/HGW vom 15.09.2010 00:00
Jugendhilfe: Schützlinge mit Taschengeld erpresst

Der Greifswalder Jugendhilfeträger Junghans hat rechtswidrig das Taschengeld seiner Schutzbefohlenen einbehalten. Amtschef Dirk Scheer spricht von Erziehung zum Betrug.
Greifswald (OZ) - Der Greifswalder Familien- und Jugendhilfeträger Junghans steht unter massiver Kritik. Wie erst jetzt bekannt wurde, sollen am vergangenen Donnerstag bei einer Kontrolle des Jugendamtes gravierende Verstöße festgestellt worden sein.

Zunächst war an die Öffentlichkeit gedrungen, dass der 18 Monate alte Yannick wegen akuter Kindswohlgefährung in Obhut genommen werden musste. Das Zimmer der Mutter Marie-Luise L. (19), die ihre Haut für Tattoo-Werbung angeboten hatte, soll mit dem Kind in unzumutbaren Umständen gelebt haben (OZ berichtete). Jetzt gibt es weitere Vorwürfe gegen den privaten Jugendhilfeträger, wo Marie-Luise L. untergebracht ist.

Bei der Kontrolle bestätigten sich Hinweise, dass bei der Zuteilung des Taschengeldes seit langem das verbotene sogenannte Bonus-Malus-System angewandt worden ist. Den Kindern und Jugendlichen wird Taschengeld vorenthalten, das ihnen rechtlich zusteht. Sie müssen zwar jeden Monat einen Nachweis für das auszahlende Jugendamt unterschreiben, dass sie ihr Taschengeld bekommen haben. Tatsächlich erhalten die Jugendlichen dies jedoch nur, wenn sie sich vorbildlich verhalten. Lassen sie sich etwas zu schulden kommen, wird das Taschengeld einbehalten.

Jugendamtsleiter Dirk Scheer ist wütend: „So werden die Kinder zum Betrug erzogen. Das geht nicht.“ Die Leitung des Trägers müsse sich für diese Praxis verantworten. Das Landesjugendamt hat die Einrichtung aufgefordert, das Vorgehen sofort einzustellen und das Taschengeld komplett und korrekt an die Kinder und Jugendlichen auszuzahlen. Nach Aussage von Anja Neutzling, Pressesprecherin des Landesamtes, muss der Jugendträger bis zum Monatsende außerdem ein erzieherisches Konzept vorlegen, das in Zukunft angewendet werden soll. Hierbei seien negative Sanktionen ausdrücklich verboten. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für die Betriebserlaubnis und Qualitätskontrolle der Jugendhilfeeinrichtungen zuständig.

Das Greifswalder Jugendamt sieht weiteren Handlungsbedarf. Amtsleiter Scheer erhebt schwere Vorwürfe gegen den Träger. „In meinen 15 Jahren als Amtsleiter habe ich noch nie erlebt, dass wir ein Kind aus einer betreuten Hilfeeinrichtung in Obhut nehmen müssen“, sagt Scheer in Bezug auf das Schicksal von Marie-Luise L. und Sohn Yannick. Nach Meinung des Amtsleiters liegt eine eindeutige Vernachlässigung durch den Träger vor. Noch in dieser Woche soll es ein Zusammentreffen zwischen Stadt und der Firma Junghans geben.

„Danach müssen wir entscheiden, wie es weitergeht“, sagt Scheer, der sich im schlimmsten Fall auch einen Wechsel des Trägers vorstellen kann. Derzeit sind neben Marie-Luise L. vier Kinder und Jugendliche aus der Hansestadt in der Einrichtung untergebracht. Heike Junghans wollte sich gestern zu den Vorwürfen nicht äußern. OZ bleibt dran.
INFO
Betreute Wohnformen für Jugendliche
Wenn Kinder oder Jugendliche Probleme mit ihren Eltern haben, straffällig geworden oder psychisch krank sind, können sie nach einem Antrag beim Jugendamt in ein Betreutes Wohnen oder eine therapeutische Wohngemeinschaft ziehen, um dort unter Anleitung von Sozialarbeitern heranzuwachsen.
KATHARINA DEGRASSI
http://www.ostsee-zeitung.de/greifswald/index_artikel_komplett.phtml¶m=news&id=2893311
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