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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Hamburg: Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Jugendämter

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Gast
New PostErstellt: 16.04.08, 07:48  Betreff: Hamburg: Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Jugendämter  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hamburger Abendblatt

17. Januar 2008

"Dieser Haftbefehl war keine Eilsache";
Richter hatte Anordnung schon am 20. Dezember unterschrieben. Opposition kritisiert, der Jugendliche hätte festgenommen werden müssen.;
Vorwurf: Staatsanwaltschaft verteidigt das Vorgehen im Fall Sascha R.

AUTOR: Jan-Eric Lindner

RUBRIK: Hamburg; S.13 Heft 14/2008

Sascha R. schlief, als Staatsanwalt, Verteidiger und Gericht sich am 19. Dezember 2007 zusammensetzten, um über die drei Fälle von Körperverletzung zu verhandeln, die dem 17-Jährigen vorgeworfen wurden. Er erschien nicht zu seiner Verhandlung. Von seinem anschließend erlassenen Haftbefehl bekam der junge Niendorfer vermutlich gar nichts mit. Festgenommen wurde er am 13. Januar 2008, nach der brutalen Tat an dem Frührentner Cornelis van der M. (55), an der er beteiligt war. Der SPD-Fraktionschef Michael Neumann nennt die späte Festnahme "einen "unglaublichen Skandal". Die Tat hätte möglicherweise verhindert werden können, so Neumann, "wenn die Herren Lüdemann und Nagel ihrer Verantwortung nachgekommen wären". Dem aber widersprechen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei entschieden. Die Festnahme sei ein schneller Fahndungserfolg, Neumann wolle Politik auf dem Rücken des Niendorfer Opfers machen.

Warum aber wurde der Haftbefehl nicht vollstreckt? Am 20. Dezember, einen Tag nach der geplatzten Gerichtsverhandlung, erließ der zuständige Richter den Haftbefehl. Bei der Verhandlung hatte er davon abgesehen, R. von der Polizei vorführen zu lassen. Dies sei in ähnlich gelagerten Fällen auch nicht üblich, sagt Staatsanwalt Rüdiger Bagger. Bei der Verhandlung sollte es um drei Körperverletzungstaten gehen - Schlägereien unter Jugendlichen, die sich im August und September 2007 abgespielt hatten.

Per "Stafette", dem behördeninternen Kurierdienst, ging der Haftbefehl (der nach Ý 230 der Strafprozessordnung ausgesprochen wurde, um das Erscheinen des Angeklagten bei der nächsten Verhandlung sicherzustellen) an die Staatsanwaltschaft. Dort lag die Akte bis zum 2. Januar. Wegen der Feiertage verzögerte sich die Bearbeitung um einige Tage. Rüdiger Bagger: "Ein Haftbefehl wegen einer geplatzten Hauptverhandlung ist keine Eilsache. Anders als nach einer aktuellen Tat wird in diesem Fall keine Fahndung oder Ähnliches eingeleitet. Ein Erwachsener hätte in diesem Fall schlicht einen Strafbefehl erhalten." Am 2. Januar traf der Haftbefehl im Polizeipräsidium ein. Im LKA 13 pflegten Beamte ihn in das Polizei-Auskunftssystem POLAS ein. Das zuständige Niendorfer Kommissariat erreichte der Haftbefehl am 9. Januar auf dem Behörden-Postweg. Polizeisprecher Ralf Meyer: "Die Fahndung wurde an die Wachdienstgruppen gegeben, damit diese im Rahmen der Streife den Wohnort überprüfen und den Haftbefehl gegebenenfalls vollstrecken. Ein Haftbefehl wegen des Fernbleibens von einer Gerichtsverhandlung ist in einer Großstadt wie Hamburg keine Eilsache", sagt auch Meyer. Es sei absurd, anzunehmen, die Tat am Neujahrsmorgen hätte verhindert werden können. "Wir haben einen schnellen Fahndungserfolg. Von Versäumnissen kann keine Rede sein", sagt Meyer. Doch SPD-Fraktionschef Michael Neumann kritisiert: "Bei einer reibungslosen Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Jugendämtern hätte dieser brutale Überfall möglicherweise verhindert werden können. Der Gedanke ist schwer zu ertragen." Fakt ist jedoch auch, dass eine neue Hauptverhandlung, zu deren Sicherung der Haftbefehl ausgestellt worden war, erst in etwa sechs Wochen angesetzt worden wäre.

Sascha R.s Vater wehrt sich unterdessen gegen Vorwürfe, sein Sohn sei ein brutaler Schläger: "Das ist einfach falsch", so der Rentner. Er trinke jedoch gewiss zu viel Alkohol. In einer Jugendeinrichtung im westfälischen Nottuln, in der er zwei Jahre verbrachte, sei er an die Flasche geraten. Nüchtern sei Sascha ein "guter Junge", den er immer lieben werde, so Heiko R. (66).

"Wir haben einen schnellen Fahndungserfolg. Von Versäumnissen kann keine Rede sein." Polizeisprecher Ralf Meyer

Noch immer von der Tat gezeichnet: Opfer Cornelis van der M. (55). FOTO: MICHAEL ARNING

Auf ihn konzentriert sich das Interesse: Sascha R. (17) war per Haftbefehl gesucht worden, als die Tat an Cornelis van der M. geschah. FOTO: PRIVAT



SPD kritisiert Behördenpanne vor Überfall in Niendorf

AUTOR: Florian Hanauer

RUBRIK: HAMBURG; S.34 Heft 14/2008


Die Hamburger SPD sieht Versäumnisse bei den Hamburger Behörden vor dem brutalen Überfall auf einen Frührentner: "Der Niendorfer Rentner wäre vielleicht niemals Gewaltopfer geworden, wenn die Herren Lüdemann und Nagel schlicht ihrer Verantwortung nachgekommen wären", kritisierte SPD Fraktionschef Michael Neumann mit Blick auf Justiz- und Innensenator.

"Es ist ein Skandal, wenn jetzt herauskommt, dass ein Haftbefehl im Schneckentempo zwischen den Behörden unterwegs ist." Gegen einen der Täter soll schon Mitte Dezember ein Haftbefehl vorgelegen haben, der die Polizei erst am 2. Januar 2008 erreichte. Die Tat geschah am Neujahrsmorgen, der Verdächtige wurde am 13. Januar festgenommen. "Bei einer reibungslosen Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Jugendämtern hätte dieser brutale Überfall möglicherweise verhindert werden können", ergänzt der Eimsbüttler SPD-Abgeordnete Thomas Böwer.

Keine Nachsicht mit straffälligen Kindern und Jugendlichen fordert unterdessen Ex-Justizsenator Roger Kusch ("Heimat Hamburg"). Zu der Aussage, kein Mensch in der CDU wolle Kinder in Gefängnissen, die CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla traf, meint Kusch: "Wie gut, dass es noch andere Parteien gibt." Er trete dafür ein, bei bestimmten Verbrechen die Strafmündigkeitsgrenze völlig abzuschaffen. flo
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