Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Wuppertal versus Staatsanwaltschaft

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 16.04.07, 09:55  Betreff: Jugendamt Wuppertal versus Staatsanwaltschaft  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  


Hartnäckige Ermittler

BABYKLAPPE. Um an die Personalien einer Wuppertalerin zu gelangen, die ihr Kind abgab, wollen Staatsanwälte ein Jugendamt durchsuchen.

WUPPERTAL. Ein Kriminalfall der besonderen Art sorgt innerhalb der Wuppertaler Jus-tiz für Streit. Die Staatsanwaltschaft glaubt sich im Recht dabei, die Personalien einer ihr unbekannten Mutter vom Jugendamt zu fordern. Die Frau hatte im Juni vor zwei Jahren ihr gerade geborenes Kind in die Babyklappe einer sozialen Einrichtung gelegt.

Gesetzlicher Auftrag
Obwohl die Staatsanwaltschaft damit eine Täuschung über die familienrechtlichen Verhältnisse sieht und den Verdacht der Unterhaltspflichtverletzung hat, verweigern Gerichte einen Beschluss zur Durchsuchung beim Jugendamt. Diese Nachforschung sei "unverhältnismäßig", sagen die Richter. "Die hindern uns an unserem gesetzlichen Auftrag", hält Oberstaatsanwalt Alfons Grevener strikt dagegen.

Woran keiner zweifelt: Das Babyklappen-Angebot ist lauter, getragen von christlicher Nächstenliebe und damit moralisch einwandfrei. Dem aber stehen die Strafvorschrift entgegen. Sie soll unterbinden, den Personenstand eines Menschen vor zuständigen Behörden falsch anzugeben oder zu unterdrücken. Denn das Kind hat sein Recht auf die Frage zur Abstammung. Und: Die Mutter, die ihr Kind abgibt, entzieht sich ihrer Verpflichtung, für das Kind zu sorgen.

Als die Staatsanwaltschaft eher zufällig erfuhr, dass dem Jugendamt die Personalien der Mutter bekannt sind, fragte sie danach - bekam aber keine Auskunft. Mit einer Durchsuchung sollte sich das ändern.

Der Amtsrichter jedoch kam zu dem Schluss, die Babyklappe habe zum Ziel: "Einen akuten Schutzraum für neugeborene Kinder zu bieten, deren Eltern sich in einer ausweglosen Lage befinden". Bei der Staatsanwaltschaft schwollen Zornesadern. "Es geht doch gar nicht um die Abschaffung der Babyklappe", sagt Grevener.

Er wendet sich scharf gegen die vorauseilende Meinung des Amtsrichters, eine mögliche Schuld der Mutter sei gering. "Genaue Umstände der Tat, insbesondere die Beweggründe der Mutter sind doch noch gar nicht bekannt!" Aber auch die nächste Instanz, das Landgericht Wuppertal, lehnte den Durchsuchungsbeschluss ab: "Die erneute Überprüfung des Sachverhalts rechtfertigt keine andere Entscheidung".

Und jetzt? "Wir sind noch nicht fertig", sagte Grevener mit offenkundiger Kampfeslust, "wir machen weiter". Wie und wann, das bleibt vorerst sein Geheimnis.

Als nicht so hartnäckig erwies sich vor zwei Jahren die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das Johanna-Etienne-Krankenhaus (J.E.K.) in Neuss hatte damals zwei anonyme Geburten dem Standesamt angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein halbes Jahr lang den Verdacht auf Personstandsfälschung und Beihilfe zur Verletzung der Unterhaltspflicht geprüft, die Ermittlungen aber dann eingestellt. Die Kinder waren ordnungsgemäß als Findelkinder registriert und an Adoptiveltern vermittelt worden. Einzig die Mütter könnten sich strafbar gemacht haben, sagte ein Behördensprecher. Sie aber wurden nicht ermittelt. (pbd/NRZ)

15.04.2007 EBERHARD PH. LILIENSIEK

Montag, 16. April 2007
http://www.nrz.de/nrz/nrz.region.volltext.php?kennung=on1nrzNRWNRWNational39185&zulieferer=nrz&kategorie=NRW&rubrik=NRW®ion=National&auftritt=NRZ&dbserver=1



[editiert: 03.05.07, 22:07 von Admin]

nach oben
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj