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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 29.05.10, 08:08     Betreff: Re: Jugendamt Hamburg: Fall Pomorski Antwort mit Zitat  

Weider Shaker "
ARCHIV: Bergedorf

Kein Schmerzensgeld für Polnisch-Verbot

STEPHANIE LAMPRECHT

Weil das Jugendamt Bergedorf ihm verboten hat, während des betreuten Umgangs mit seinen Töchtern Polnisch zu sprechen, liegt Wojciech Pomorski (39) seit Jahren im Rechtsstreit mit der Stadt Hamburg. Gestern wies das Landgericht seine Schmerzensgeldklage (15000 Euro) zurück. Begründung: Die Rechtsverletzung sei nicht gravierend genug. Die zahlreichen aus Polen angereisten Medienvertreter zeigten sich empört.

Noch Stunden nach der Klageabweisung gibt Pomorski Journalisten aus seiner Heimat Interviews, sichtlich erbost. "Polen brodelt über diesen Richterspruch", sagt er zur MOPO. Sein Kampf gegen die "Polenfeindlichkeit" des Bergedorfer Jugendamtes hat Pomorski in Polen zu einem bekannten Mann gemacht. Die Behörde hatte ihm 2003 während eines Sorgerechtsstreits um die Töchter Justyna (heute 12) und Iwona-Polonia (heute 9) betreuten Umgang nur unter einer Bedingung gestattet: Er dürfe mit den zweisprachig erzogenen Mädchen nur Deutsch reden. Ein Umgang auf Polnisch sei "aus pädagogisch-fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar".

Im Gegensatz zum Landgericht stellte der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes bereits 2007 fest: "Herrn Pomorski ist Unrecht widerfahren. Die Haltung des Jugendamts war weder richtig noch rechtens."

Pomorski will weiterkämpfen: "Das Schmerzensgeld ist mir egal, ich fordere eine Entschuldigung der Stadt Hamburg." Seine Töchter leben inzwischen in Wien, haben ihren Vater seit vier Jahren nicht gesehen und sprechen kein Polnisch mehr.
09.01.2010
ARCHIV: Bergedorf
http://archiv.mopo.de/archiv/2010/20100109/hamburg/politik/kein_schmerzensgeld_fuer_polnisch_verbot.html
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