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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 31.05.11, 12:46     Betreff: Re: Jugendamt Hamburg: Fall Pomorski Antwort mit Zitat  

Justiz
Familienvater verklagt Hamburg auf Schmerzensgeld

Wojciech Pomorski fordert Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro, weil er mit seinen Töchtern nicht Polnisch sprechen durfte. Beschluss am 1. Juli.

Ein polnischer Familienvater hat die Stadt Hamburg verklagt
Foto: picture-alliance

Hamburg. Die Geschichte von Wojciech Pomorski hat eine lange Vorgeschichte. Ohne sie zu verstehen, ist Pomorski nicht zu verstehen. Auch nicht, warum er vor Saal 114 des Oberlandesgerichts einen so flatterhaften Eindruck macht. Es geht um einiges, für Pomorski, den Kläger, und die Stadt Hamburg, die Beklagte. Es geht um ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro, viel mehr aber um die Frage, wie Behörden und Gerichte mit binationalen Partnerschaften verfahren, die im Streit auseinandergegangen sind.

Pomorski erwartet heute juristische Satisfaktion für ein Unrecht, das ihn seit nunmehr sieben Jahren regelmäßig in die Gerichtssäle führt. Im Prinzip geht es um die Folgen einer gescheiterten Ehe. Im Juli 2003 packte seine Frau Tanja ihre Koffer und zog zu ihrer Mutter nach Bergedorf. Dann erhob sie schwere Vorwürfe gegen Pomorski, es sei zu Gewalttätigkeiten in der Ehe gekommen. Das Amtsgericht Pinneberg ordnete darauf an, Pomorski dürfe seine Kinder nur unter Aufsicht einer neutralen Person treffen. Die Ausgestaltung dieses "betreuten Umgangs" oblag dem Jugendamt Bergedorf.

Pomorski besteht darauf, bei den begleiteten Treffen Polnisch mit den zweisprachig aufgewachsenen Töchtern zu sprechen. Dem wird nicht stattgegeben. Pomorski sagt, er habe sich damals gedemütigt gefühlt und erpresst durch den Bescheid des Jugendamts, diskriminiert dazu, weil er vor die Wahl gestellt worden sei, entweder Deutsch zu sprechen oder seine Kinder gar nicht mehr zu sehen. Er storniert daraufhin die geplanten vier Treffen, wendet sich an einen Anwalt, reicht Dienstaufsichtsbeschwerden ein. Doch das Jugendamt schaltet auf stur und schreibt ihm einen Brief, der ein fatales Echo auslöst. "Aus pädagogisch-fachlicher Sicht ist anzumerken, dass es im Interesse der Kinder nicht nachvollziehbar ist, dass die Zeit des begleiteten Umgangs in polnischer Sprache erfolgen soll", heißt es da. Die Kinder würden doch in Deutschland aufwachsen.

Im Oktober 2004 wird der begleitete Umgang auf Polnisch schließlich doch genehmigt - doch da ist seine Ex-Frau mit den Kindern schon längst nach Wien gezogen. Nun verklagt Pomorski die Stadt Hamburg.

Als der Rechtsvertreter der Stadt Hamburg spricht, hält es Pomorski nicht mehr auf dem Platz, er springt auf, will das Fenster aufreißen. "Schlechte Luft hier", raunt er. Er muss sich wieder hinsetzen. "Bei mehreren Hundert Sprachen, die in Familien gesprochen werden", sagt der städtische Anwalt, "ist es schlicht unmöglich, in vergleichbaren Fällen jeweils einen qualifizierten Mitarbeiter vorzuhalten."

Pomorski erzählt seine Geschichte. Es sieht jedoch nicht so aus, als würde das Oberlandesgericht der Argumentation von Pomorski folgen wollen. Einen Beschluss wird es wohl am 1. Juli verkünden. Egal, wie es ausgeht: Pomorski wird weiterkämpfen. Um 15.000 Euro Schmerzensgeld. Um das, was er unter Gerechtigkeit versteht. (dah)
http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article1906736/Familienvater-verklagt-Hamburg-auf-Schmerzensgeld.html
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