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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 18.03.07, 04:02     Betreff: Jugendamt Villach (Österreich): Schulentzug eines 13-jährigen Antwort mit Zitat  

Kärcher 1.512-227.0 Dampfreiniger S...

22.02.2007 18:54
13-jähriger Kärntner bisher nur sieben Monate in der Schule
Eine 43-jährige Kärntnerin soll ihren 13-jährigen Sohn bisher insgesamt
nur sieben Monate zur Schule geschickt haben.
Foto: APA
Das Jugendamt Villach habe zwei Jahre gezögert gegen die als
geisteskrank geltenden Mutter einzuschreiten, berichtet das
Nachrichtenmagazin "News" in seiner Donnerstagsausgabe. Der 13-jährige
könne kaum lesen oder schreiben.

Nach Kanada auswandern. Bereits im Herbst 1999 sollte der Bub
eingeschult werden. Kurz nach der Anmeldung habe die Mutter mit dem
Argument nach Kanada auswandern zu wollen, diese jedoch widerrufen.
Seither habe der 13-Jährige die Schule zwar ein paar Mal besucht, sei
von der Mutter aber immer wieder herausgenommen worden.

Bewusstseinstörung. Letztendlich habe der Bezirksschulrat Anzeige
erstattet. Im Oktober 2005 soll das Villacher Strafamt jedoch
festgestellt haben, dass die Frau wegen des Schulentzugs nicht bestraft
werden könne, da sie "wegen Bewusstseinsstörung bzw. krankhafter Störung
der Geistestätigkeit bzw. Geistesschwäche unfähig war, das Unerlaubte
der Tat einzusehen".

Mutter in Anstalt eigewiesen. Danach habe das Jugendamt zwei Jahre auf
eine ausständige Entscheidung des Bezirksgerichtes Villach gewartet.
Erst am vergangenen Samstag soll sich die Polizei Zutritt zu dem Haus
der Familie verschafft haben. Laut "News" wurde die Frau wurde nach
Rücksprache mit dem Amtsarzt in eine Anstalt eingewiesen. Was mit dem
13-Jährigen geschieht sei noch unklar.
http://www.kleine.at/nachrichten/chronik/353862/index.do



[editiert: 03.05.07, 21:27 von Admin]

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