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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
«Terror» von Jugendamt und Gericht?Fall von Sorgerechtsentzug soll Europa-Parlament beschäftigen - Vater will klagen  Ein Erlanger Vater von sechs Kindern will bis vor das Europäische Parlament ziehen, um zu erreichen, dass der durch eine «staatliche Terrorgruppe» veranlasste «Raub» seiner 15-jährigen Tochter rückgängig gemacht wird und sich die Verantwortlichen - vom Gericht bis zum Jugendamt - für diese seiner Ansicht nach «rechtswidrige Entziehung» selbst verantworten müssen.

Das Kind war am 30. Januar zu einer gerichtlichen Anhörung in die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum Nord in Nürnberg abgeholt worden. In der Anhörung sollten Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob dem Kind Erziehungschancen durch das familiäre Umfeld entzogen werden; am Rande war auch umstritten, ob die Eltern das Kind unter Umgehung der Schulpflicht selbst unterrichten dürfen.

Begonnen hatte es im Schuljahr 2004/05, als das Mädchen an einem Erlanger Gymnasium durch ungenügende Leistungen aufgefallen war und diese auch durch zusätzliche Maßnahmen nicht nachzuholen waren. Weil die Eltern, wie sie dem «Netzwerk Bildungsfreiheit» sagten, ihrer Tochter eine Wiederholungsklasse ersparen wollten, bestanden sie anschließend darauf, ihre Tochter zu Hause zu unterrichten - lediglich der von dem Mädchen erwünschte Schulwahlunterricht wurde zugestanden.

Schule und Schulamt aber meldeten das Kind zwangsweise ab - es wurde der zuständigen Hauptschule zugeteilt. Auch gegen den Versuch des Vaters, das Kind selbst zu unterrichten und damit die allgemein verbindliche Schulpflicht zu unterlaufen, rief das Jugendamt das Familiengericht an. Zur Anhörung aber erschien nur der Vater, nicht aber die vom Familiengericht mitgeladene Tochter.

Zwangsweise vorgeführt

Das Gericht entschied nun am 29. Januar, dass die Tochter zur verpassten Anhörung - sie habe sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland befunden, hatten die Eltern verlauten lassen - notfalls mit Zwangsmaßnahmen abzuholen sei. Was prompt am 30. Januar geschah. Am 1. Februar aber - da war die Tochter bereits wieder im Kreise der Familie - spitzte sich die Situation zu, als aufgrund der Ergebnisse der Anhörung das Familiengericht entschied, das Kind aus der Familie zu nehmen und den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Den Auftritt von Behördenvertretern und der Polizei wertet der Vater in E-Mails an europäische wie nationale Parlamentarier als «Raub» und besteht auf «Rückgabe» seiner Tochter sowie der Bestrafung jener, die sie ihm entzogen haben.

In der Sache unterstützt wird er durch das «Netzwerk Bildungsfreiheit Nürnberg». Dieses setzt sich bundesweit für eine Aufhebung des strikten deutschen Schulzwanges und für eine Liberalisierung des Bildungswesens ein. Die Karlsruherin Elisabeth Kuhnle, die den Erlanger Fall bundesweit publik macht (und selbst «Betroffene» ist), ist nach Prüfung der Erlanger Vorfälle zu der Überzeugung gelangt, dass «die Behörden völlig unangemessen reagiert haben», der Sorgerechtsentzug nicht zu rechtfertigen sei. Auch wenn die Behörden mit dem Vater - seine Weigerung, Büchergeld zu bezahlen, hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht Ansbach keinen Bestand - ein Problem gehabt hätten, hätte dies ihrer Ansicht nach nicht die schwerwiegende Maßnahme des Entzugs des Sorgerechts und die Herausnahme der Tochter aus der Familie gerechtfertigt.

Das Jugendamt und das Rechtsamt der Stadt Erlangen schätzen dies allerdings anders ein - und sie sehen sich durch die Entscheidung des Familiengerichts bestätigt. Ohne aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den konkreten Einzelfall eingehen zu dürfen verweist die Leiterin des Jugendamtes, Edeltraut Höllerer, darauf, dass das Jugendamt so weitgehende Maßnahmen keineswegs leichtfertig befürworte - anordnen könne diese ohnehin nur ein Gericht nach gewissenhafter Prüfung der Umstände. Es ist nun an der Familie, gegen diese Entscheidung zu klagen. PETER MILLIAN

7.2.2007 0:00 MEZ

   erlanger-nachrichten.de

http://www.erlanger-nachrichten.de/artikel.asp?art=605415&kat=19



[editiert: 21.03.07, 20:46 von Admin]
New PostErstellt: 21.03.07, 20:45     Betreff: Re: Jugendamt Erlangen: Fall Melissa Antwort mit Zitat  

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