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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 21.05.07, 08:59     Betreff: Re: Jugendamt Erlangen: Fall Melissa Antwort mit Zitat  

Eine mallorquinische Reise 1929: Mal...

Amt sieht Amina nicht mehr «gefährdet»
Jugendbehörde: 16-Jährige kann in ihrer Familie bleiben - Neue Gerichtsverhandlung
 
Foto: mik
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Nach dem überraschenden Erfolg der 16-jährigen Amina aus Erlangen mit ihrer Beschwerde vor dem Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) sieht nun auch das Erlanger Jugendamt «im Moment keine akute Gefährdung» mehr für die Jugendliche in ihrer Familie. Der Behörde war das Sorgerecht zugesprochen worden. Die juristische Auseinandersetzung geht aber weiter.

Ihre Behörde sieht derzeit keinen Anlass, die Jugendliche noch einmal zwangsweise von ihrer Familie zu trennen, sagte Edeltraud Höllerer, Leiterin des Jugendamtes, auf Anfrage der Lokalredaktion. Diese neue Position sei kein «Schwenk», sondern Folge neuer «Einschätzungen» der aktuellen Lage. Eine psychiatrische Begutachtung der Jugendlichen hält sie aber weiter für notwendig.

Höllerer nahm gestern erstmals Bezug auf einen Bericht der evangelischen Jugendhilfe in Würzburg, wo Amina vom Jugendamt untergebracht worden war. Nach Einschätzung der Experten dort geht es in dem Fall um eine grundsätzliche Auseinandersetzung der Eltern, vor allem des Vaters, mit dem Schulsystem. Sie hatten Amina zu Hause unterrichtet, nach- dem im Gymnasium Schwierigkeiten aufgetaucht waren. Diese Entscheidung hatte das Jugendamt auf den Plan gerufen. Dieses hatte außerdem die Erziehung der Eltern kritisiert. Das Wohl des Kindes sei insgesamt derart gefährdet, dass dem Amt eine Heimerziehung angeraten schien.

Davon ist bei den Würzburger Fachleuten nicht die Rede. Vielmehr heißt es dort: «Problemlösungen sollten sich am Wohl von Amina und nicht an den Befindlichkeiten der Beteiligten orientieren.» Sie ließen sogar offen, ob die Familie überhaupt Hilfe von außen braucht. Von einer «emotionalen Störung verbunden mit einer massiven Schulphobie sowie einer starken Selbstwertproblematik» Aminas ist dabei nicht die Rede. Diesen Befund hatte ein Arzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Nürnberger Nord-Klinikums Ende Januar abgegeben, in das Amina für eine Woche ebenfalls gegen ihren Willen eingewiesen worden war. Vor allem dieses vorläufige Gutachten begründete eine geschlossene Unterbringung der 16-Jährigen. Der in seinen Schlussfolgerungen gemäßigte Würzburger Bericht liegt seit Mitte April vor. Das Jugendamt ging allerdings in seinen folgenden Schreiben an das zuständige Gericht auf dessen Inhalt nicht ein.

Neue Entscheidung

Mit dem Sieg der Jugendlichen vor dem OLG gegen die Zwangsunterbringung ist das so genannte Hauptsacheverfahren vor dem Erlanger Familiengericht noch nicht aus der Welt. Dort geht es im Kern weiter darum, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine eventuelle Gefährdung Aminas abzuwenden, wie sie das Jugendamt bisher immer gesehen hat. Auch eine gründliche Begutachtung der Jugendlichen und ihrer Familie steht noch im Raum. Der weitere schulische Weg Aminas ist ebenfalls noch offen. Derzeit lernt sie wieder zu Hause.

Nach Auskunft von Justizsprecher Andreas Quentin wird das Erlanger Gericht nun erneut von allen Beteiligten Stellungnahmen über die aktuelle Lage einholen. Vor einer Entscheidung werde es dann vermutlich eine weitere mündliche Verhandlung geben. Wie lange dieses Verfahren dauert, sei nicht abzusehen.

Gegen die Erlanger Richterin, die bisher mit dem Fall befasst war, hat Aminas Anwalt, Johannes Hildebrandt aus Schwabach, allerdings einen Befangenheits-Antrag gestellt. Er begründet diesen damit, dass die Richterin gerichtlich bestellte Sachverständige «bewusst» falsch informiert habe. Danach soll Amina zu einer Zusammenarbeit mit diesen Experten bereit gewesen sein. Tatsächlich so Hildebrandt, habe die Jugendliche dies aber «aus guten Gründen» abgelehnt. Die Erfahrungen mit dem Arzt im Nürnberger Klinikum hätten ihr gereicht. Dort seien ihr «psychische Störungsbilder angedichtet worden». (Dazu StandPunkt oben)

Michael Kasperowitsch
19.5.2007

http://www.schwabacher-tagblatt.de/artikel.asp?art=647482&kat=10&man=17

http://www.nn-herzogenaurach.de/artikel.asp?art=647482&kat=10&man=8

http://www.weissenburger-tagblatt.de/artikel.asp?art=647482&kat=10&man=19

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=647482&kat=10

http://www.treuchtlinger-kurier.de/artikel.asp?art=647482&kat=10&man=18

http://www.nn-forchheim.de/artikel.asp?art=647482&kat=10&man=6

http://www.erlanger-nachrichten.de/artikel.asp?art=647482&kat=10&man=12

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