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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Eschwege: Gefängnis wegen Heim-Unterricht

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Gast
New PostErstellt: 20.06.08, 20:37  Betreff: Jugendamt Eschwege: Gefängnis wegen Heim-Unterricht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Gefängnis wegen Heim-Unterricht

(20. Juni 2008/idea) – Ein christliches Ehepaar in Hessen, das seit neun Jahren ihre schulpflichtigen Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen selbst unterrichtet, soll ins Gefängnis.
Gegen Jürgen und Rosemarie Dudek (Herleshausen) verhängte das Landgericht Kassel wegen „dauerndem und hartnäckigem Fernhalten“ von der Schule Freiheitsstrafen von jeweils drei Monaten ohne Bewährung.

Während der Verhandlung am 18. Juni beharrten die Eltern, die in zwei früheren Verfahren zu Geldstrafen von insgesamt 1050 Euro verurteilt worden waren, darauf, ihre Kinder nicht in öffentliche Schulen schicken zu wollen. Das Paar hat sieben Kinder, von denen drei im Alter von 8 bis 14 Jahren zu Hause unterrichtet werden.

Der Älteste, Jonathan (15), besuchte im letzten Halbjahr eine staatliche Realschule; die jüngsten sind noch nicht schulpflichtig. Das Ehepaar begründete seine Haltung damit, dass die Kinder mit christlichen Werten aufwachsen sollten, was öffentliche Schulen nicht garantierten. Der Unterricht könne den christlichen Glauben gefährden oder zerstören.

Dudek betrachtet es als einen Verstoss gegen die Menschenrechte, dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, bei der Kindererziehung gegen ihr Gewissen zu handeln. Vor einem Jahr stellte das Familiengericht in Eschwege fest, dass der Hausunterricht der Familie Dudek das Wohl ihrer Kinder nicht gefährde. Eine gesellschaftliche Isolation, wie sie das Jugendamt befürchte, sei nicht zu erwarten.

Scharfe Kritik an dem Kasseler Urteil übt das „Netzwerk Bildungsfreiheit“ in Schwarzenbruck bei Nürnberg. Der Vorsitzende Jörg Großelümern wirft den Richtern einen „Rückfall in obrigkeitsstaatliches Denken und politisch motivierte Willkürjustiz“ vor. Mit seiner harschen Unterdrückungshaltung gegen Familien, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, habe sich Deutschland weltweit isoliert. So habe der UN-Sonderbeauftragter Vernor Munoz bei einem Deutschlandbesuch vor zwei Jahren festgestellt, dass Bildung nicht auf Schulanwesenheit reduziert werden dürfe.

Nach Angaben der Initiative Schulunterricht zu Hause (SchuzH) mit Sitz in Dreieich bei Frankfurt am Main erteilen in Deutschland rund 500 Familien trotz der Schulpflicht Hausunterricht.
http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de/aktuell/2008_06_20_Hausschuleltern_verurteilt.php
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