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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Potsdam: Fall Melanie

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Gast
New PostErstellt: 16.03.07, 08:45  Betreff: Jugendamt Potsdam: Fall Melanie  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Der Fall Melanie:

(Abdruck in der Vereinszeitung des Weißen Rings)



Hunger tut nur am Anfang weh, dann ist nur noch Leere

Jessica ist verhungert – Melanie lebt. Das ist der Unterschied. Ansonstenist der Leidensweg der beiden Mädchen fast identisch.

Melanie ist heute 21 Jahre alt. Ihr Leben verdankt sie dem beherzten Eingreifen des Ehepaares Rolf und Margret Bauerochse.

14 Jahre ist es her, dass Beamte die Wohnung von Melanies Mutter und ihrem damaligen Lebensgefährten gestürmt und das halb verhungerte Mädchen gerettet haben. Beinahe wären sie zu spät gekommen: Melanies eine Niere hatte aufgehört zu arbeiten, sie wies Blutergüsse am gesamten Körper und einen Leberriss auf, einige Rippen waren gebrochen. Das Kind wog nur noch 16 Kilogramm, war apathisch und kaum ansprechbar. In einem Gutachten von damals heißt es: „Das Mädchen musste schwerste Misshandlungen erdulden und litt unter akutem Flüssigkeitsmangel. Die hochgradige Unterernährung ist mit gelegentlichem Nahrungsentzug nicht zu erklären, sondern muss über einen längerfristigen Zeitraum stattgefunden haben.“

Auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers trafen sich jetzt Retter und Gerettete, im Gespräch wurde die Tragödie von 1991 wieder aufgerollt. Zwischendurch musste Melanie immer wieder mit den Tränen kämpfen und klammerte sich an die Hand ihres Mannes. „Ich habe das alles noch nicht richtig verarbeitet. Ich weiß zwar genau, was nach meiner Befreiung passiert ist, aber die Jahre davor sind in meinem Kopf wie ausgelöscht“, gesteht die junge Frau. Nur eines weiß sie: „Hunger tut nur am Anfang weh – nach zwei, drei Tagen spürt man nichts als Leere im Bauch.“

Es war das Jahr 1990, als in eines der Ferienhäuser der Hoteliers Bauerochse die Familie von Melanie einquartiert wurde. Sie kamen aus Potsdam-Babelsberg und waren – völlig mittellos – in den Westen übergesiedelt. „Die Mutter war mit dem vierten Kind hochschwanger und wir haben noch alte Kindersachen für sie zusammen gesucht“, erinnert sich Margret Bauerochse. Es vergehen einige Monate, da trifft die Hoteleigentümerin das „völlig verstörte und verschüchterte Mädchen“ im Supermarkt. Im Gesicht des Kindes und am Oberarm: blaue Flecken. „Da wusste ich: Da stimmt was nicht“, berichtet Margret Bauerochse. Sie will den Kinderschutzbund einschalten – doch dem fehlte die rechtliche Handhabe, um einzugreifen. „Auch das Jugendamt hat sich nicht gerührt“, erzählt Rolf Bauerochse weiter.

Anzeige gegen Unbekannt

Deshalb wandte sich das Ehepaar an seinen Anwalt Uwe Hoffmann – einen profunden Kenner des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Sein Rat: Eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Diesem Rat folgen die Hotelbesitzer. Die Kripo handelt und holt das Mädchen aus der elterlichen Wohnung. Nach der amtsärztlichen Untersuchung wurde die damals Siebenjährige als Notfall umgehend in die Kinderklinik eingewiesen. „Es war fünf Minuten vor Zwölf. Ohne den entscheidenden Hinweis des Ehepaares Bauerochse wäre dieser Fall nicht gut ausgegangen“, lobt Günter Koschig, der Melanie als Außenstellenleiter des Weissen Rings betreut, das Engagement.

Für Hoffmann und Koschig allerdings war der Fall mit der Rettung nicht abgeschlossen. Im Gegenteil. Jetzt fing ihre Arbeit erst richtig an. Die Kostenübernahme für die Behandlung im Krankenhaus musste geklärt, ein Therapieplatz und eine Pflegefamilie gefunden werden. Hoffmann hat dafür gesorgt, dass Melanie als Opfer von Gewalt nach dem Opferentschädigungsgesetz anerkannt wurde und eine Rente erhält. Die Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit (MdE) wurde auf 40 Prozent festgesetzt.

Im Laufe der Jahre hatte Hoffmann immer wieder mit Melanie Kontakt. So sollte 1997 der MdE-Prozentsatz auf 30 gekürzt werden – dagegen hat der Rechtsanwalt erfolgreich Widerspruch eingelegt. Im Jahr 2002 wollte das Versorgungsamt Braunschweig die Leistungen für Melanie gänzlich einstellen. Grund: Die junge Frau war nicht zu einer ärztlichen Untersuchung erschienen. Doch diese war mehrfach umgezogen und hatte die schriftliche Aufforderung dazu gar nicht erst erhalten.

Wieder legte Hoffmann Widerspruch ein und begab sich gleichzeitig auf die Suche nach Melanie. Er fand sie, half ihr, den Schriftverkehr zu ordnen, Sozialhilfe zu beantragen und die Termine einzuhalten. Für seine Leistungen übernahm der Weisse Ring die Kosten.

Der Weisse Ring wird Melanie jetzt auch helfen, Spezialeinlagen für ihre Schuhe zu finanzieren. Durch die Mangelernährung sind ihre Füße nicht richtig ausgewachsen – Melanie kann nicht länger als eine halbe Stunde am Stück laufen. Sie leidet zudem unter chronischem Asthma. Koschig will Melanie auch bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen. „Ich möchte gerne Kfz-Mechanikerin werden“, verrät sie.


Stephanie Boy
http://www.weisser-ring.de/aussenstellen/aussenstelle_goslar/aktuell/meldungen_2005/opferfall_der_as_goslar_bei_stern_tv/index.php



[editiert: 03.05.07, 21:34 von Admin]

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