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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 11.06.07, 23:00 Betreff: Jugendamt Montabaur: Miet-Nomadin erhält Baby zurück
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Montabaur/Kadenbach Miet-Nomadin erhält Baby zurück
Das Jugendamt in Montabaur hat einer Mutter ihr wenige Monate altes Baby wieder anvertraut. Die Frau war den Behörden aufgefallen, weil sie in Kadenbach in einer völlig verdreckten Wohnung gelebt hatte.
Von Mietnomaden verschmutzte Wohnung wird gereinigt
* Reinigung einer verwahrlosten Wohnung (Archivbild)
Für das Kind habe zu keinem Zeitpunkt Gefahr bestanden, sagte Kreissprecher Karl Kahn. Die junge Frau lebte bis vor wenigen Wochen zusammen mit ihrer Mutter und ihrem 15 Jahre alten Bruder in einer völlig verwahrlosten Wohnung in Kadenbach (Westerwaldkreis). Überall türmten sich Hunde- und Katzenkot, schimmelnde Essensreste und Müllberge. Auch die Miete wurde nie komplett bezahlt.
Vermieter und Nachbarn beschwerten sich wiederholt über den beißenden Geruch. Das Gesundheitsamt verfügte schließlich eine Räumung der Wohnung. Gegen die beiden Frauen liegen außerdem Haftbefehle wegen verschiedener Betrugsdelikte vor. Keine Lebensgefahr für Kinder
Keine Lebensgefahr für Kinder
Die Kinder waren zunächst bei Verwandten der Familie untergebracht worden. Das Jugendamt beobachtet die Familie weiterhin, sieht allerdings keine Veranlassung, den Müttern die Obhut der Kinder zu entziehen, weil diese nicht misshandelt wurden und nicht in Lebensgefahr schwebten.
Letzte Änderung am: 11.06.2007, 16.38 Uhr
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=2217996/r2gbay/index.html
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