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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

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Admin

Administrator

Beiträge: 103

New PostErstellt: 25.01.08, 21:26  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Lea-Sophie: Ausschussarbeit mit neuer Qualität
25.01.2008: Schwerin/MVregio Zur gestrigen Sitzung des Zeitweiligen Ausschusses (24.01.2008) erklärt die Vorsitzende der SPD-Stadtfraktion, Manuela Schwesig (Foto):
Foto: spd-sn


Foto: spd-sn

Acht Wochen nach dem tragischen Tod der kleinen Lea-Sophie hat mit Dr. Wolfram Friedersdorff ein kompetenter Spitzenbeamter der Stadt in dem Fall Fehler der Verwaltung eingeräumt und damit die Blockadehaltung von Herrn Junghans, die lange Zeit durch große Teile der CDU und den Oberbürgermeister gedeckt wurde, gebrochen.

Einsicht ist der beste Weg zur Besserung. Damit ist der Weg für eine sachgemäße Ausschussberatung endlich frei, um Verfahrensmängel und Organisationsversagen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen in Schwerin künftig auszuschließen. Herr Dr. Friedersdorff räumte unter anderem ein, dass bereits nach dem ersten Gespräch mit dem Großvater eine Dokumentation, Risikoeinschätzung und Fallbesprechung notwendig gewesen wäre. Spätestens nach dem zweiten Kontakt mit den Großvater und den Einladungen, denen die Eltern nicht gefolgt waren, hätte das Jugendamt nach Dienstanweisung handeln und einen Hausbesuch machen müssen.

Die SPD Fraktion sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. Bereits kurz nach der Akteneinsicht, hatte die SPD eine entsprechende fachliche Einschätzung durch ihren Experten im Ausschuss, Herrn Andreas Schütte, erstellen lassen und alle anderen Ausschussmitglieder informiert. Wir hätten schon alle früher zu diesen Ergebnissen kommen können, wenn Herr Junghans an einer ehrlichen offenen Aufklärung interessiert gewesen wäre. Mit Herrn Dr. Friedersdorff hat die Kooperation von Stadtverwaltung und Stadtvertretung im Zeitweiligen Ausschuss endlich eine neue, erheblich bessere Qualität erreicht. Die SPD-Fraktion ist optimistisch, dass der Fall nun zügig aufgearbeitet und wirksame Konsequenzen für die Zukunft gezogen werden.

Die Reaktion von Herrn Junghans auf die vorliegenden Ergebnisse und Bewertungen mit dem Satz "Hinterher ist man immer schlauer." ist eine bodenlose Frechheit und zeigt, dass Herr Junghans nichts begriffen hat und es auch nicht will. Er sollte sich daran erinnern, dass ein hilfloses Kind verhungert und verdurstet ist. Sein Verhalten zeigt, dass es richtig ist, ihn abzuwählen, wenn er nicht freiwillig geht. Er hat es nicht verdient Verantwortung für diese Stadt zu tragen.

Ich hoffe, dass die Stadt aus den Negativschlagzeilen kommt. Denn die Stadtpolitik muss sich rasch wieder mit ganzer Kraft auch den anderen, dringenden Problemen Schwerins zuwenden können.

MVregio Landesdienst mv/sn
http://www.mvregio.de/show/89449.html

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Gast
New PostErstellt: 25.01.08, 21:28  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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„Meinung gegen mich aufgeputscht“

Im Exklusiv-Interview mit dem Schweriner Kurier:
Hermann Junghans, Schwerins beurlaubter Dezernent

Die Tage Hermann Junghans’ als Dezernent scheinen
gezählt. Es ist allenfalls eine Frage weniger Wochen,
bis die Schweriner Stadtvertreter über Sein oder
Nichtsein Junghans’ als Dezernent entscheiden
werden. Vorerst bleibt der CDU-Mann von
Oberbürgermeister Norbert Claussen beurlaubt,
schimpft auf große Teile der Medien ob der aus seiner
Sicht unwahrheitsgemäßen Darstellungen und will mit
bestimmten Journalisten kaum mehr sprechen. Allein
gegenüber dem Schweriner Kurier war
Junghans zu einem größeren Interview bereit.
Schweriner Kurier: Herr Junghans, Sie haben
sogar die Fraktion, die Sie aufgestellt hat, CDU und
Liberale, indirekt gebeten, Ihrer Abwahl zuzustimmen.
Sie sprachen von einer „schwierigen Situation“ für die
Fraktion und Sie selbst. Ist Ihr Verhalten nicht doch
gleichzeitig als Eingeständnis zu verstehen, dass Sie
persönlich oder das Jugendamt, das Ihnen seinerzeit
unterstand, Fehler im Fall Lea-Sophie gemacht
haben?
Hermann Junghans: Nein, das ist es nicht. Meiner
Fraktion habe ich gesagt: Wenn der Druck so groß ist,
dass ihr mich nicht halten könnt, dann würde ich mich
gegen eine Abberufung nicht wehren. Diese schwierige
Situation ist dadurch entstanden, dass die öffentliche
Meinung gegen mich so aufgeputscht wurde. Ich will
Aufklärung, wollte aber auf jeden Fall auch
Vorverurteilung verhindern. Die Menschen ziehen ihre
Informationen jedoch aus den Quellen, die sie geliefert
bekommen, vorrangig aus der Tageszeitung. Und da
sind Informationen teilweise verfälscht dargestellt
worden. Ich habe zum Beispiel nie behauptet, dass
das Amt keine Fehler gemacht hat.
Aber Sie haben in den vergangenen Wochen
wiederholt gesagt, es gebe „bislang keine
Anhaltspunkte“, dass Jugendamtsmitarbeiter gegen
Verfahrensregeln verstoßen hätten. Gibt es denn jetzt
welche?
Das lässt sich immer noch nicht abschließend
beantworten. Dafür ist das Thema zu komplex.
Natürlich ist von den Sozialarbeitern etwas objektiv
falsch eingeschätzt worden. Trotzdem stellt sich die
Frage, ob sie schuldhaft gehandelt haben. Auch wenn
viele das in der jetzigen Situation nicht wahrhaben
wollen oder nicht verstehen können: Eine Behörde hat
sich nun einmal an Vorschriften zu halten. Und das
heißt: Das Jugendamt hat drei Aufgabenbereiche –
erstens die Beratung, zweitens das Anbieten von Hilfe,
die im übrigen nicht aufgezwungen werden kann, und
drittens das Einschreiten auch gegen den Willen der
Eltern. Dies ist allerdings nur mit Zustimmung des
Familiengerichtes möglich und auch nur dann erlaubt,
wenn eine dringende Gefährdung des Kindeswohls
gegeben ist. Ob das bei Lea-Sophie so erkennbar war,
darüber streiten die Fachleute noch.
Für eine Kindswohlgefährdnung muss es
ausreichend Anzeichen geben. Liegen diese im
Ermessen des Mitarbeiters?
Es gibt einen Beurteilungsspielraum. Aber Sie können
davon ausgehen, dass den Hinweisen nachgegangen
wird. Nur: Ein anonymer Hinweis auf eine
Kindswohlgefährdung reicht zum Beispiel nicht, um mit
Polizeigewalt in eine Wohnung einzudringen, das gibt
das Gesetz nicht her. Es ist eben nicht mehr wie vor der
Wende, wo das Jugendamt mit dem ABV den Zutritt zur
Wohnung der Familie erzwingen konnte.
Immer wieder wurde Ihnen vorgeworfen, eventuell
in der Verwaltung gemachte Fehler verschweigen oder
sogar vertuschen zu wollen und die Arbeit des
einstweiligen Ausschusses zu behindern. In der Tat
wirkten Sie bei den aus öffentlicher Sitzung
übertragenen Fernsehbildern wie ein großer
schmollender Junge, der sich ohne Widerspruch der
Lüge bezichtigen ließ.
Was soll ich denn machen, wenn genau das
herausgeschnitten wird und man nur das zitiert, was
gerade ins eigene Medienkonzept passt? Ich habe
nicht gelogen. Ich habe mich auch nie gegen eine
lückenlose Aufklärung der Vorgänge gestellt, im
Gegenteil: Ich habe die Stadtvertreter von mir aus zur
Akteneinsicht aufgefordert, obwohl das
datenschutzrechtlich zum Teil bedenklich ist. Glauben
Sie nicht, dass jeder Mitarbeiter des Jugendamtes
genau wie ich selbst alles tun würde, um das Leben
eines Kindes zu retten? Aber glauben Sie mir: Egal,
welche Maßnahmen wir ergreifen, wir werden auch in
Zukunft hier so wenig wie anderswo hundertprozentig
ausschließen können, dass Eltern ihre Kinder zu Tode
prügeln, sie verhungern oder verdursten lassen.
Jährlich kommen in Deutschland etwa hundert Kinder
auf diese Weise um, aber nur in Einzelfällen sorgt das
für bundesweite Schlagzeilen.
Also einfach damit abfinden?
Das habe ich nicht gesagt. Ich wehre mich aber
dagegen, die Schuld einfach nur bei den
Jugendamtsmitarbeitern zu suchen – so nach dem
Motto: Ist ein Sündenbock gefunden, dann ist alles
wieder gut. Es gab ja auch viele, die mir geraten haben,
genau das zu machen: Mich von Anfang an von den
Jugendamtsmitarbeitern zu distanzieren, um nicht
selbst als Schuldiger dazustehen. Aber das ist nicht
meine Art und wird dem, was die Frauen und Männer
gerade in diesem Amt leisten, in keiner Weise gerecht.
Etwas ändern kann man aber durchaus. Und wir
haben, im übrigen teilweise schon, bevor Lea-Sophie
ums Leben kam, eine Reihe von Maßnahmen auf den
Weg gebracht. Das war aber kaum Gegenstand der
Berichterstattung. Dafür wurde alles, was gegen mich
spricht, selbst aus nicht öffentlicher Sitzung öffentlich
gemacht. Da wurden sogar persönliche Notizen von
Mitarbeitern in die Kamera gehalten.
Eine Kampagne von Journalisten und Politikern
gegen die Person Hermann Junghans?
Genau gesagt: von drei Stadtvertretern und bestimmten
Journalisten. Manchen ging es nicht mehr um
Lea-Sophie, sondern nur noch darum, politisches
Kapital aus deren Tod zu schlagen. Und dabei wurden
sogar Aussagen verdreht, es wurde gelogen und
gleichzeitig der Vorwurf der Lüge erhoben. Aber letztlich
bleibt von jedem Gerücht etwas hängen.
Es steckt also noch etwas Anderes hinter den
Attacken auf Sie als die Suche nach Aufklärung im Fall
Lea-Sophie.
Es kommen viele zu mir, die sagen, pass auf, dahinter
stecken die oder die. Was ich aber auf jeden Fall sehe,
ist, dass nacheinander ganz unterschiedliche Leute mit
CDU-Parteibuch angegriffen werden, und das immer
aus einer bestimmten Richtung. Es drängt sich
zumindest der Verdacht auf, dass das bereits mit den
kommunalen Wahlen 2009 und 2010 zu tun hat.
Und niemand steht auf Ihrer Seite?
Es gibt Stadtvertreter sowohl aus der CDU als auch
aus anderen Fraktionen, die mir Mut zusprechen, mich
in unterschiedlicher Weise unterstützen wollen. Es ist
aber schwierig, wenn die Zweidrittelmehrheit für meine
Abberufung nicht zustande kommt und ich am Folgetag
wieder an meinem Schreibtisch sitze. Das werden die
Bürger nicht verstehen, wenn ihnen wichtige
Informationen von der Tagespresse vorenthalten
werden.
Wäre es nicht konsequenter gewesen, wenn Sie
direkt zurückgetreten wären? Man könnte den Eindruck
gewinnen, Ihnen ginge es um Ihre Versorgung. Sie
würden schließlich nach einer Abberufung bis zum
Ende der Wahlperiode weiter bezahlt.
Ich habe mich mit dem Beamtenrecht nicht im Detail
befasst. Aber ich weiß zum Beispiel, dass es
beamtenrechtlich überhaupt keinen Rücktritt gibt.
Unabhängig davon sehe ich aber auch gar nicht ein,
warum ich zurücktreten soll. Nur, weil einige das gern
so hätten und das traurige Schicksal eines kleinen
Mädchens als Vorwand dafür nehmen?
Eine Abwahl aber sehen Sie ein. Für den Fall einer
solchen Abwahl bekämen Sie drei Jahre lang um die
3.000 Euro netto im Monat. Und bräuchten dafür nichts
zu tun. Das ist doch auch nicht schlecht.
Ich weiß nicht, ob die Summe stimmt, über die
versorgungsrechtlichen Fragen habe ich mir bisher
keine Gedanken gemacht. Und auch wenn ich
abberufen werde: Mein Ziel ist es, mich sinnvoll
beschäftigen zu können. Es mir einfach nur im
Liegestuhl auf der Terrasse bequem zu machen, ist
nicht meine Art.
Sie könnten doch ehrenamtlich tätig werden, wenn
Sie sonst gut versorgt sind.
Ich will nicht nur ehrenamtlich arbeiten, sondern
hauptamtlich.
Im Gespräch
mit Hermann Junghans:
Irene Schwaß, Stefan Krieg
http://www.schwerinonline.de/aktuell/2008_04_lo_05.html
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Gast
New PostErstellt: 02.02.08, 09:31  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Parteien nehmen OB in die Pflicht

02. Februar 2008 | von Mathias Gröckel
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Die für den Verwaltungsbericht herangezogenen Gutachter stellen dem Jugendamt kein gutes Zeugnis aus.

SCHWERIN - Sogar über die Zustellung des am Donnerstag abgeschlossenen Untersuchungsberichts der Verwaltung zum Fall der im November 2007 in der elterlichen Wohnung in Lankow verhungerten Lea-Sophie hatte es Streit gegeben: Entgegen der Forderung der Stadtvertretung, den Kommunalpolitikern das Papier bis vorgestern, also dem 31. Januar, vorzulegen, wollte Oberbürgermeister Norbert Claussen den Bericht eigentlich erst Mitte kommender Woche frei geben. Erst nach Protesten der Fraktionen von Unabhängigen Bürgern und Bündnisgrünen (SVZ berichtete) wurde der Bericht gestern den Parteien überstellt.

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Das Jugendamt hätte sich zwingend ein eigenes Bild vom Zustand der Fünfjährigen machen müssen, kommentiert OB Claussen die Ergebnisse des Untersuchungsberichts. Spätestens beim zweiten Gespräch mit dem Großvater mütterlicherseits hätten genügend Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und umgehendes behördliches Handeln vorgelegen. Die Mitarbeiter hätten die Kontakte aber als

"Beratungsgespräche" eingeordnet, so Claussen. "Hätte der Großvater seine Sorge als anonymer Anrufer kundgetan, so hätte sich das Jugendamt sofort um Lea-Sophie gekümmert. Deshalb war es fatal, dem Großvater die Einschätzung zu überlassen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht", so der OB. Kaum ein Vater werde eingestehen, dass die eigene Tochter ihr Kind sträflich vernachlässigt. Mit der Einordnung der Unterredungen mit dem Großvater als "Beratungsgespräche" haben die Mitarbeiter laut Claussen "Arbeitsanweisungen missachtet".

Trotz dessen Eingeständnisse nehmen die meisten Stadtfraktionen den OB nicht aus der Pflicht. "Zu den Erkenntnissen hätte der OB bereits am Tag nach dem Tod von Lea-Sophie kommen müssen, da alle behördlichen Vermerke bereits vorlagen", sagt die SPD-Fraktionsvorsitzende Manuela Schwesig. Claussen habe durch sein langes Schweigen dazu beigetragen, "dass wertvolle Zeit bei der Aufklärung verloren ging und Schwerin bundesweit wochenlang in den Negativschlagzeilen war", fügt Silvio Horn von den Unabhängigen Bürgern (UB) hinzu. Edmund Haferbeck von den Bündnisgrünen beschuldigt neben dem vor der Abberufung stehenden und bereits frei gestellten Dezernenten Hermann Junghans (CDU) auch Claussen der "Verdunkelung" und fordert den OB zum Rücktritt auf. Sollte er nicht selbst gehen, würden die Grünen Anfang März in der Stadtvertretung einen Antrag für einen Bürgerentscheid über die Abberufung von Claussen stellen. Sollte dieser dort die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit verfehlen, wolle seine Fraktion eine Befragung von 50000 Haushalten in Schwerin mitorganisieren, so Haferbeck. "Einem solchen Votum räume ich gute Chancen ein", sagt UB-Vertreter Silvio Horn. Die SPD will zum Thema beraten.

Neue Regeln für JugendamtFür das Jugendamt wurden Claussen zufolge neue Regeln aufgestellt. Die Mitarbeiter seien ständig weiterzubilden, die Organisation des Amtes müsse den qualifizierten Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung sichern. Zu prüfen sei die Bündelung aller Informationen zu einer Familie in einer so genannten Elternakte, wie sie in Hamburg eingeführt wurde. In den nächsten Tagen werden sich laut Claussen weitere externe Gutachter in Berlin und Neubrandenburg zu dem Bericht äußern. Der OB will deren Einschätzungen in seine abschließende Bewertung einbeziehen und gegebenenfalls weitere organisatorische und personelle Entscheidungen treffen.
http://www.svz.de/artikel/article//parteien-nehmen-ob-in-die-pflicht.html
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Gast
New PostErstellt: 02.02.08, 09:31  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Parteien nehmen OB in die Pflicht

02. Februar 2008 | von Mathias Gröckel
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2von2

Nach Dezernent Junghans (r.) steht zunehmend auch OB Claussen in der Kritik.

SCHWERIN - Sogar über die Zustellung des am Donnerstag abgeschlossenen Untersuchungsberichts der Verwaltung zum Fall der im November 2007 in der elterlichen Wohnung in Lankow verhungerten Lea-Sophie hatte es Streit gegeben: Entgegen der Forderung der Stadtvertretung, den Kommunalpolitikern das Papier bis vorgestern, also dem 31. Januar, vorzulegen, wollte Oberbürgermeister Norbert Claussen den Bericht eigentlich erst Mitte kommender Woche frei geben. Erst nach Protesten der Fraktionen von Unabhängigen Bürgern und Bündnisgrünen (SVZ berichtete) wurde der Bericht gestern den Parteien überstellt.

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Das Jugendamt hätte sich zwingend ein eigenes Bild vom Zustand der Fünfjährigen machen müssen, kommentiert OB Claussen die Ergebnisse des Untersuchungsberichts. Spätestens beim zweiten Gespräch mit dem Großvater mütterlicherseits hätten genügend Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und umgehendes behördliches Handeln vorgelegen. Die Mitarbeiter hätten die Kontakte aber als

"Beratungsgespräche" eingeordnet, so Claussen. "Hätte der Großvater seine Sorge als anonymer Anrufer kundgetan, so hätte sich das Jugendamt sofort um Lea-Sophie gekümmert. Deshalb war es fatal, dem Großvater die Einschätzung zu überlassen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht", so der OB. Kaum ein Vater werde eingestehen, dass die eigene Tochter ihr Kind sträflich vernachlässigt. Mit der Einordnung der Unterredungen mit dem Großvater als "Beratungsgespräche" haben die Mitarbeiter laut Claussen "Arbeitsanweisungen missachtet".

Trotz dessen Eingeständnisse nehmen die meisten Stadtfraktionen den OB nicht aus der Pflicht. "Zu den Erkenntnissen hätte der OB bereits am Tag nach dem Tod von Lea-Sophie kommen müssen, da alle behördlichen Vermerke bereits vorlagen", sagt die SPD-Fraktionsvorsitzende Manuela Schwesig. Claussen habe durch sein langes Schweigen dazu beigetragen, "dass wertvolle Zeit bei der Aufklärung verloren ging und Schwerin bundesweit wochenlang in den Negativschlagzeilen war", fügt Silvio Horn von den Unabhängigen Bürgern (UB) hinzu. Edmund Haferbeck von den Bündnisgrünen beschuldigt neben dem vor der Abberufung stehenden und bereits frei gestellten Dezernenten Hermann Junghans (CDU) auch Claussen der "Verdunkelung" und fordert den OB zum Rücktritt auf. Sollte er nicht selbst gehen, würden die Grünen Anfang März in der Stadtvertretung einen Antrag für einen Bürgerentscheid über die Abberufung von Claussen stellen. Sollte dieser dort die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit verfehlen, wolle seine Fraktion eine Befragung von 50000 Haushalten in Schwerin mitorganisieren, so Haferbeck. "Einem solchen Votum räume ich gute Chancen ein", sagt UB-Vertreter Silvio Horn. Die SPD will zum Thema beraten.

Neue Regeln für JugendamtFür das Jugendamt wurden Claussen zufolge neue Regeln aufgestellt. Die Mitarbeiter seien ständig weiterzubilden, die Organisation des Amtes müsse den qualifizierten Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung sichern. Zu prüfen sei die Bündelung aller Informationen zu einer Familie in einer so genannten Elternakte, wie sie in Hamburg eingeführt wurde. In den nächsten Tagen werden sich laut Claussen weitere externe Gutachter in Berlin und Neubrandenburg zu dem Bericht äußern. Der OB will deren Einschätzungen in seine abschließende Bewertung einbeziehen und gegebenenfalls weitere organisatorische und personelle Entscheidungen treffen.
http://www.svz.de/artikel/article//parteien-nehmen-ob-in-die-pflicht.html
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New PostErstellt: 02.02.08, 09:35  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Lea-Sophie: Eklatante Versäumnisse

SCHWERIN -

Der Untersuchungsbericht der Schweriner Stadtverwaltung zum Hungertod der kleinen Lea-Sophie lässt nach den Worten von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) "eklatante Versäumnisse und organisatorische Mängel" erkennen. Der Bericht, der eine lückenlose Aufzählung der Ereignisse enthalte, sei am Freitag dem zuständigen Ausschuss der Stadtvertretung übersandt worden. In einer ersten Einschätzung sagte Claussen, das Jugendamt hätte sich zwingend ein eigenes Bild vom Zustand der Fünfjährigen machen müssen. Jetzt sollen sich noch zwei weitere externe Gutachter zu dem Bericht äußern. Über die Abberufung von Sozialdezernent Hermann Junghans (CDU) wird auf der Stadtvertretersitzung am 25. Februar entschieden.
dpa

erschienen am 2. Februar 2008
http://www.abendblatt.de/daten/2008/02/02/843473.html
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Gast
New PostErstellt: 02.02.08, 09:36  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Untersuchungsbericht
"Eklatante Versäumnisse" im Fall Lea-Sophie
Der Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin hätte womöglich verhindert werden können. Der Untersuchungsbericht der Schweriner Stadtverwaltung wirft dem Jugendamt "fatale" Fehler vor.
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Bürgermeister: Genügend Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Archivbild vom 24.11.2007). - . Foto: ddp

1.2.2008 17:22 Uhr

1.2.2008 17:22 Uhr
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Webnews
Mr. Wong
SCHWERIN - Der Bericht zum Hungertod der kleinen Lea-Sophie lässt nach den Worten von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) "eklatante Versäumnisse und organisatorische Mängel" erkennen. Der Bericht, der eine lückenlose Aufzählung der Ereignisse enthalte, sei am Freitag dem zuständigen Ausschuss der Stadtvertretung übersandt worden. Die Stadtverwaltung hatte ihre interne Untersuchung des Falls am Donnerstag abgeschlossen. In einer ersten Einschätzung sagte Claussen, das Jugendamt hätte sich zwingend ein eigenes Bild vom Zustand der Fünfjährigen machen müssen.

Spätestens beim zweiten Gespräch mit dem Großvater mütterlicherseits hätten genügend Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorgelegen. Die Mitarbeiter hätten die Gespräche aber als "Beratungsgespräche" eingeordnet, sagte Claussen laut Pressemitteilung. "Hätte der Großvater seine Sorge als anonymer Anrufer kundgetan, so hätte sich das Jugendamt sofort um Lea-Sophie gekümmert. Deshalb war es fatal, dem Großvater die Einschätzung zu überlassen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht", kritisierte der Oberbürgermeister. Kaum ein Vater werde eingestehen, dass die eigene Tochter ihr Kind sträflich vernachlässigt.

Hamburgs Elternakte als Vorbild

Für das Jugendamt wurden Claussen zufolge neue Regeln aufgestellt. Die Mitarbeiter seien ständig zu qualifizieren, die Organisation des Amtes müsse den qualifizierten Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung sichern. Zu prüfen sei die Bündelung aller Informationen zu einer Familie in einer sogenannten Elternakte, wie sie in Hamburg eingeführt wurde.

In den nächsten Tagen sollen sich laut Claussen zwei weitere externe Gutachter in Berlin und Neubrandenburg zu dem Bericht äußern. Claussen will die Einschätzungen dieser Fachleute in seine abschließende Bewertung einbeziehen und gegebenenfalls weitere organisatorische und personelle Entscheidungen treffen. Über die Abberufung von Sozialdezernent Hermann Junghans (CDU) soll auf der nächsten Stadtvertretersitzung am 25. Februar entschieden werden. (küs/dpa)
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Fall-Lea-Sophie;art1117,2468196
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Gast
New PostErstellt: 02.02.08, 09:37  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Bericht: Versäumnisse beim Jugendamt im Fall Lea-Sophie
Untersuchungsbericht der Schweringer Stadtverwaltung erstellt

Die kleine Lea-Sophie starb im November in Schwerin: Die Eltern hatten das Mädchen verhungern lassen. Der Untersuchungsbericht der Stadtverwaltung lässt laut Oberbürgermeister Claussen "eklatante Versäumnisse und organisatorische Mängel" beim Jugendamt erkennen.

* 01.02.2008

Der Bericht, der eine lückenlose Aufzählung der Ereignisse enthalte, sei am Freitag dem zuständigen Ausschuss der Stadtvertretung übersandt worden. Die Stadtverwaltung hatte ihre interne Untersuchung des Falls am Donnerstag abgeschlossen. In einer ersten Einschätzung sagte Claussen, das Jugendamt hätte sich zwingend ein eigenes Bild vom Zustand der Fünfjährigen machen müssen.

Anhaltspunkte für Gefährdung lagen vor

Spätestens beim zweiten Gespräch mit dem Großvater mütterlicherseits hätten genügend Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorgelegen. Die Mitarbeiter hätten die Gespräche aber als "Beratungsgespräche" eingeordnet, sagte Claussen laut Pressemitteilung.


"Hätte der Großvater seine Sorge als anonymer Anrufer kundgetan, so hätte sich das Jugendamt sofort um Lea-Sophie gekümmert. Deshalb war es fatal, dem Großvater die Einschätzung zu überlassen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht", kritisierte der Oberbürgermeister. Kaum ein Vater werde eingestehen, dass die eigene Tochter ihr Kind sträflich vernachlässigt.

Neue Regeln fürs Jugendamt

Für das Jugendamt wurden Claussen zufolge neue Regeln aufgestellt. Die Mitarbeiter seien ständig zu qualifizieren, die Organisation des Amtes müsse den qualifizierten Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung sichern. Zu prüfen sei die Bündelung aller Informationen zu einer Familie in einer sogenannten Elternakte, wie sie in Hamburg eingeführt wurde.


In den nächsten Tagen sollen sich laut Claussen zwei weitere externe Gutachter in Berlin und Neubrandenburg zu dem Bericht äußern. Claussen will die Einschätzungen dieser Fachleute in seine abschließende Bewertung einbeziehen und gegebenenfalls weitere organisatorische und personelle Entscheidungen treffen. Über die Abberufung von Sozialdezernent Hermann Junghans (CDU) soll auf der nächsten Stadtvertretersitzung am 25. Februar entschieden werden.


Der Tod des von ihren Eltern vernachlässigten Mädchens hatte die Öffentlichkeit im November erschüttert. Die Eltern ließen das Kind nach den vorliegenden Erkenntnissen verhungern. Sie wurden festgenommen.

Mit Material von dpa und ap

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/23/0,3672,7154327,00.html
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Gast
New PostErstellt: 03.02.08, 17:39  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Bürger sollen über Claussen urteilen

02. Februar 2008 | 07:51 Uhr | von Mathias Gröckel

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Entscheiden die Schweriner über die Zukunft von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU)? Auch der von der Verwaltung den Stadtvertretern zugestellte und unserer Zeitung vorliegende Untersuchungsbericht zum Fall Lea-Sophie kann die Kritik an der Rolle des OB nicht entkräften. Die Bündnisgrünen fordern sogar seinen Rücktritt,die Unabhängigen ziehen mit, die SPD prüft noch.

Der Bericht zum Hungertod Lea-Sophies lässt laut Claussen „eklatante Versäumnisse und organisatorische Mängel“ erkennen. Es sei fatal gewesen, dem Großvater die Einschätzung zu überlassen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das Jugendamt hätte sich zwingend ein eigenes Bild vom Zustand der Fünfjährigen machen müssen.

Diese Eingeständnisse genügen den meisten Schweriner Stadtfraktionen nicht. „Zu den Erkenntnissen hätte der OB bereits am Tag nach dem Tod von Lea-Sophie kommen müssen, da alle behördlichen Vermerke bereits vorlagen“, sagt die SPD-Fraktionsvorsitzende Manuela Schwesig gegenüber unserer Zeitung.
„Es liegt der Verdacht nahe, dass der OB jetzt, nachdem der Untersuchungsausschuss der Stadtvertreter die Fehler aufgedeckt hat, die Flucht nach vorn antritt und sich selbst als größtmöglichen Kritiker der Verwaltung hinstellen möchte“, so Silvio Horn von den Unabhängigen Bürgern. Dabei trage Claussen ebenso wie der vor der Abberufung stehende und bereits frei gestellte Dezernent Hermann Junghans (CDU) die Verantwortung für behördliche Versäumnisse.

Die Bündnisgrünen gehen noch weiter: „Der OB selbst hat sich der Verdunkelung schuldig gemacht und sollte zurücktreten“, sagt Edmund Haferbeck. Sollte er dies nicht tun, würden die Bündnisgrünen Anfang März in der Stadtvertretung einen offiziellen Bürgerentscheid zur Abberufung von Claussen beantragen. Dieser müsse laut Kommunalverfassung umgesetzt werden, sollten zwei Drittel der Stadtvertreter zustimmen.

Das komplizierte Verfahren danach: Der Bürgerentscheid selbst bedürfe ebenfalls der Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen Stimmen – wobei diese Mehrheit mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten entsprechen müsse, so Haferbeck. Bei den Unabhängigen Bürgern findet der Bürgerentscheid bereits Zustimmung, die SPD will dazu beraten. Alternativ würden die Grünen eine entsprechende Befragung von 50 000 Haushalten mitorganisieren, sagt Haferbeck.

Grund für die anhaltende Empörung: Der Untersuchungsbericht lässt Fragen offen. Beispiel: Sechs Tage nach Lea-Sophies Tod wurde ein Gedächtnisprotokoll über ein Gespräch mit dem Großvater erstellt, an das sich die Jugendamtsmitarbeiterin laut den Ermittlern nicht „konkret“ habe erinnern können.
http://www.svz.de/home/top-thema/article/716/buerger-sollen-ueber-claussen-urteilen-2.html?no_cache=1
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Gast
New PostErstellt: 05.02.08, 12:17  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fall Lea-Sophie - Linksfraktion für Bürgerentscheid über OB

05. Februar 2008 | 10:44 Uhr

Schwerin (dpa/mv) - Nach dem Untersuchungsbericht der Stadtverwaltung zum Hungertod der kleinen Lea-Sophie unterstützt die Links-Fraktion in Schwerin als dritte Fraktion der Stadtvertretung einen Bürgerentscheid zur Abwahl von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU).

Das habe die Fraktion am Montagabend entschieden, teilte deren Chef Gerd Böttger am Dienstag mit. Claussen sei politisch enorm angeschlagen.

«Da der direkt gewählte Oberbürgermeister nicht durch die Stadtvertretung abgewählt werden kann, ist der Weg über die Einleitung eines Bürgerentscheides ein politisch und rechtlich gebotenes Mittel», sagte er.



http://www.svz.de/newsticker-nord/article/160/fall-lea-sophie-linksfraktion-fuer-buergerentscheid-ueber-ob.html
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Gast
New PostErstellt: 05.02.08, 12:20  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

CDU weist Forderungen nach einem Bürgerentscheid über Norbert Claussen zurück und fordert Verbesserungen im Jugendamt
05.02.2008: Schwerin/MVregio Der Kreisvorstand der CDU Schwerin und die CDU-Fraktion und Liberale in der Stadtvertretung haben die Forderungen der Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen nach einem Bürgerentscheid über Oberbürgermeister Norbert Claussen zurückgewiesen.
CDU weist Forderungen nach einem Bürgerentscheid über Norbert Claussen zurück und fordert Verbesserungen im Jugendamt

Zugleich unterstützen die Christdemokraten die Vorschläge der Verwaltung zur künftigen Arbeit des Jugendamtes.

"Der Oberbürgermeister hat unmittelbar nach dem Tod von Lea-Sophie eine verwaltungsinterne Untersuchungsgruppe eingesetzt. Nach Vorlage dieses Berichtes hat er schonungslos auf Versäumnisse im Jugendamt hingewiesen. Es ist sachgerecht, dass diese Bewertung erst nach der Sammlung aller Fakten vorgenommen wurde. Aufgrund der fachlichen Fehler wurden bereits organisatorische Verbesserungen auf den Weg gebracht. Durch die Wechsel an der Spitze des Dezernats und des Jugendamtes wurden zudem personelle Konsequenzen gezogen. Die Forderungen nach einem Bürgerentscheid über den Oberbürgermeister entbehren jeglicher Grundlage und sind nicht hilfreich um die Wahrscheinlichkeit solcher tragischer Fälle künftig zu verringern", sagte der CDU-Kreisvorsitzende Gerd-Ulrich Tanneberger.

"Es ist jetzt die Aufgabe der Stadtvertretung gemeinsam mit der Stadtverwaltung nach Möglichkeiten zur Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung des Jugendamtes zu suchen. Eine regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter sowie eine Verbesserung der Dokumentation von möglichen Kindeswohlgefährdungen sind zwingend erforderlich. Die Zusammenfassung aller Informationen zu einer im Jugendamt erfassten Familien in einer "Elternakte", wie es beispielsweise in der Hansestadt Hamburg praktiziert wird, ist hierbei der richtige Ansatz", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion und Liberale, Monika Renner.

MVregio Landesdienst mv/sn
Artikel erstellt: 05.02.2008, 11:45, zuletzt geändert: 05.02.2008, 11:45, 2099 Anschläge
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