Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 27.03.07, 04:11     Betreff: Re: Jugendamt Linz (Österreich): Kindesverwahrlosung Antwort mit Zitat  

TFA Digitales Thermo-Hygrometer 30.5...

Töchter eingesperrt: Schuldige gesucht

Oberösterreich. Die Jugendwohlfahrt will im Fall dreier völlig

verwahrloster Mädchen nicht von Versäumnissen sprechen - die Lage sei erst in den letzten Monaten eskaliert.

VON ANITA GROSS

LINZ. Dass drei Mädchen sieben Jahre lang von ihrer Mutter

eingesperrt worden seien, stimme einfach nicht, heißt es aus dem Büro des für die Jugendwohlfahrt zuständigen Sozial-Landesrats Josef Ackerl (SP). Zu einer Verwahrlosung sei es erst in den letzten paar Monaten gekommen, bevor der Mutter die Kinder abgenommen wurden. "Wenn es Versäumnisse seitens der Jugendwohlfahrt gegeben hat, dann war es im September 2005", so Peter Binder, Sprecher des Landesrats, zum Fall der drei verwahrlosten Mädchen aus Gramastetten bei Linz.

Da hätte die Jugendwohlfahrt spätestens die Kinder abholen müssen. Was aber erst einen Monat später geschah, am 24. Oktober 2005. Der Mutter, einer 53-jährigen Juristin, wurde an diesem Tag die Obsorge über ihre drei Töchter (14, 18 und 21) entzogen. Damals sei die Jugendwohlfahrt offensichtlich hin- und hergerissen gewesen zwischen Aussagen der Nachbarn ("Müllsäcke liegen ums Haus") und dem Kinderpsychologen, dem nichts aufgefallen war. Bei ihm hatte die Mutter, deren Ehe mit einem Linzer Richter 1999 in die Brüche ging, mit ihren Kindern auf Anordnung des Pflegschaftsgerichts insgesamt sechs Termine von Juli bis September.

Erste Anzeichen von Verwahrlosung

Da sie die Termine eingehalten hatte, sahen Jugendwohlfahrt und

Pflegschaftsgericht keine Veranlassung, einzuschreiten. Dem Pflegschaftsgericht lag außerdem ein Gutachten eines Psychiaters vor, wonach eine Abnahme der Kinder nicht notwendig sei. Erste Anzeichen von Verwahrlosung habe es aber schon im April 2005 gegeben, berichtet Binder. Sozialarbeiter wollten nach einer Anzeige der Schulbehörde wegen Fehlstunden nach dem Rechten sehen, die Mutter habe sie aber nicht ins Haus gelassen; das Gespräch fand im Garten statt. Warum man das akzeptiert habe? Man habe der Mutter entgegenkommen wollen. Und es sei ja zu Vereinbarungen gekommen.

Ähnlich argumentiert Franz Weißenböck, Bezirksschulinspektor (BSI) von Urfahr-Umgebung. Katharina, die mittlere Tochter, habe massiv an "Schulangst" gelitten und deswegen häufig gefehlt. Die Mutter sei aber ständig in Kontakt mit der Schulleitung gewesen, habe Vereinbarungen getroffen und ärztliche Atteste bzw. Entschuldigungen gebracht. Aufgrund der häufigen Fehlstunden wurde ein Prüfungsplan erstellt, Prüfungen wurden gestundet. Einen Antrag auf häuslichen Unterricht habe es aber nie gegeben, wie kolportiert wurde. Und die jüngste Tochter, Viktoria, sei zweieinhalb Jahre lang ganz normal in die Schule gegangen.

Erst als auch Viktoria zu fehlen begann, im März 2005, sei es zu einer Meldung gekommen. Laut der Direktorin und den Lehrern seien beide Kinder - die älteste hatte ihre Schulpflicht bereits beendet - "überhaupt nicht verwahrlost, sondern sauber und gut gekleidet" gewesen.

Der Vater schweigt

"Eine Verwahrlosung wäre mit Sicherheit in der Schule aufgefallen,

gerade im Turnunterricht", ist Weißenböck überzeugt, dass die Situation erst im Sommer 2005 eskaliert ist. Die Hoffnung, dass der Vater der Mädchen Licht ins Dunkel bringen könnte, hat sich zerstreut: Er will kein Statement abgeben: "Dadurch würde nichts besser.

Wie kann so etwas passieren? Fünf Fragen zum Fall

Wie weit gehen die Kompetenzen des Jugendamts? Wer darf eigentlich

seine Kinder daheim unterrichten? Und kann ein Kinderbeistand, den das Justizministerium plant, helfen, solche Fälle zu vermeiden?

von Mirjam Marits Und Ulrike weiser

1Wer ist bei Verwahrlosung etc. von Kindern zuständig?

Wird ein Verdachtsfall (Vernachlässigung, Verwahrlosung etc.) gemeldet(etwa durch Nachbarn oder die Schule), ist zunächst einmal das Jugendamt (gleichbedeutend mit der Jugendwohlfahrtsbehörde) zuständig. "Die steht beim ersten Mal aber sicher nicht unangekündigt vor der Tür", sagt der Grazer Kinder- und Jugendanwalt Christian Theiss, "sondern nimmt zunächst telefonisch Kontakt mit der betroffenen Familie auf". Als nächste Schritte folgen Treffen mit Sozialarbeiter oder Therapeuten von Kinderschutz-Zentren. Ist "Gefahr in Verzug" - etwa wenn das Jugendamt ein Kind schwer vernachlässigt vorfindet oder ein Familienmitglied gewalttätig ist - , darf das Jugendamt ohne richterlichen Beschluss einschreiten. Üblicherweise schaltet es das Familiengericht ein, das eine "Wegweisung" des Kindes beschließen kann. Dies kann allerdings Wochen dauern, weil dazu zunächst ein Gutachten eines Sachverständigen (Psychologen) notwendig ist. Derer es nicht genug gibt, so Theiss. Dass das Jugendamt mehr Kompetenz haben sollte, findet er nicht. "Die Möglichkeiten des Jugendamtes sind ausreichend.

2Ist die Kritik am "häuslichen Unterricht" berechtigt?

Kritisiert wurde im aktuellen Fall die Möglichkeit, Kinder inÖsterreich relativ einfach selbst zu Hause unterrichten zu können. Fest steht: Die Mutter hat, entgegen ersten Meldungen, gar keinen diesbezüglichen Antrag beim Bezirksschulrat gestellt. Hätte sie es getan, wäre er ihr als Juristin mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben worden. Laut &&p 12 des Schulpflichtgesetzes muss die "Gleichwertigkeit des Unterrichts" gegeben sein. Üblicherweise reicht die Matura eines Elternteiles. "Häuslicher Unterricht" spielt allerdings in Fällen von Kindesvernachlässigung keine Rolle.

3Sind die Behörden bei Reichen vorsichtiger?

Der Vorwurf, dass die Behörden im aktuellen Fall bewusst "weggeschaut"hätten, weil es sich um eine Akademikerfamilie - beide Eltern sind Juristen - handelt, wäre auch für Jugendanwalt Theiss denkbar. "Solche Beispiele gibt es immer wieder", sagt er. "Es wird einfach angenommen, dass das in höher gebildeten Familien nicht vorkommt. Was so nicht stimmt: Kindesmissbrauch und -vernachlässigung komme in allen sozialen Schichten vor.

4Thema Scheidung: Kann ein Besuchsrecht ignoriert werden?

Kann es sein, dass ein Elternteil ein Besuchsrecht hat, es aber nichtdurchsetzen kann? An sich wird in einem solchen Fall eine Beugestrafe (meist Geldstrafe) fällig. Das System ist aber ineffizient, viele Urteile werden in der Praxis ignoriert. Ob eine Verschärfung der Sanktionen die Lösung ist, wissen selbst Experten nicht genau. Wohl mit ein Grund, warum eine Reform, wie Franz Mauthner, Obmann der Fachgruppe Außerstreit und Familienrecht der Richtervereinigung sagt, "seit langem wie eine heiße Kartoffel weitergegeben wird". Die Justizministerin Berger hat jedenfalls angekündigt, sich mittelfristig das Familienrecht anzusehen.

5Was ist ein Kinderbeistand? Kann er in solchen Fällen helfen?

Ein Kinderbeistand ist eine psychosozial geschulte Person, die Kinderim Pflegschaftsverfahren nach strittigen Scheidungen begleitet. Sie wird vom Richter bestellt und ist dem Gericht gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aufgabe: dem Kind rechtliche Schritte zu erklären. Bis Sommer 2008 läuft befristeter Versuch an vier Bezirksgerichten, laut Justizministerium soll das Modell danach Gesetz werden. Entscheidend wird sein, dass der Beistand gegen den Willen der Eltern angeordnet werden kann. Ein heikles Thema, jedoch: "Gerade wenn die Eltern uneinsichtig sind, ist die Bestellung geboten", sagt Franz Mauthner, Richter am "Modellgericht" Floridsdorf. In Fällen wie in Linz könnte ein Kinderbeistand eventuell helfen: Erstens kann sich das Kind ihm anvertrauen, zweitens trifft er es daheim. Fällt dabei Vernachlässigung etc. auf, gibt es keine Schweigepflicht. Wichtig sei aber auch bei einvernehmlichen Scheidungen, die Gesetze einzuhalten, so Mauthner: "Kinder müssen von Jugendamt oder Gericht gehört werden. Das passiert nicht immer.

Die Presse

13. Februar 2007

nach oben
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1.118 von 1.126
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj