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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 18.03.07, 10:35     Betreff: Re: Jugendamt Linz (Österreich): Kindesverwahrlosung Antwort mit Zitat  

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Hund müsste man sein?

16.02.2007 | 21:06 |  ANDREAS KHOL (Die Presse)

Eine Verbesserung der Rechtsstellung jenes Elternteils tut not, dem die Obsorge nicht zuerkannt wurde.

Diese Frage stellt sich nach dem Drama vom Pöstlingberg. 38 Protokolle von Besprechungen über das Wohl der Kinder; Gericht, Schulbehörden, Jugendamt, Gemeindeamt, Ärzte, alle waren eingeschaltet. Keiner „ging hinein“, betrat die Wohnung und stellte den traurigen Sachverhalt fest. Die armen Kinder verwahrlosten weiter. Nur der Hund hatte es besser: Eine Anzeige beim Tierschutz genügte, der Tierarzt ging hinein, holte den Hund, und das Tier erhielt jene Hilfe, die den Menschen nicht zuteil wurde. Hund müsste man sein in Österreich!

Es war allen offenkundig, dass die Mutter geistig angegriffen war, dass die Kinder nicht regelmäßig zur Schule gingen, keinen Umgang hatten, sichtbar im Müll lebten, ohne Vater, ohne Kontakte. Nun will ich einmal annehmen, dass die Behörden alle ihr Mögliches und Zumutbares getan haben. Die Schule hat brav gemeldet, aber nicht insistiert; die Jugendwohlfahrt hat telefoniert und organisiert, nie den Weg ins Haus gefunden, vor der Mutter kapituliert. Hat der Richter einmal sich die Mühe einer Beweisaufnahme an Ort und Stelle gemacht? Nehmen wir auch an, dass die Großeltern, die Familie alles unternahmen, um den Kindern und der armen, kranken Frau zu helfen. Der Vater, selbst Richter, als fürsorglich beschrieben, hat sicherlich alles getan, um seinen Kindern zu helfen. Gericht, Gutachter, Jugendamt waren auf der Seite der Mutter, wie fast immer. Wenn das aber so ist, dann stimmt das System nicht!

Ich habe herumgehorcht und in meinem Erfahrungsschatz gekramt. Kundige wissen, dass unsere Rechtsordnung dem Teil, der nicht die Obsorge hat, in der Regel dem Vater, keine wirksamen Rechte einräumt. Wenn der Obsorgeberechtigte nicht will, kriegt der andere seine Kinder trotz Besuchsrecht nicht zu sehen. Die Richter sind oft überfordert, die Verfahren werden hinausgeschleppt, und dann sind die Kinder weg. Die Summe meiner Lebenserfahrung mit Gerichten: Die Verfahren dauern zu lange, Rechtsmittel hat man keine, und die justizinterne Aufsicht funktioniert nicht. Als wir 1999/2000 die Volksanwaltschaft für Beschwerden gegen Verfahrensverschleppungen zuständig machen wollten, ging die Richtervereinigung zum Bundespräsidenten, die Unabhängigkeit der Justiz sei in Gefahr! Die Rechtlosigkeit der Scheidungsväter ist schon lange bekannt. Jede Rechtsverbesserung scheiterte jahrelang an den Sozialdemokraten.

In deren Verherrlichung der allein erziehenden Mütter und deren Schutzbedürfnis gegenüber dem Vater lag der Grund für den lange untätigen Gesetzgeber. Als wir die gemeinsame Obsorge beider Elternteile vor 1999 einführen wollten, meinte eine Sozialdemokratin: „Nur über meine Leiche.“ Als dann die gemeinsame Obsorge kam, gab es dagegen Sperrfeuer von der versammelten Linken im Parlament.

Heute ist diese gemeinsame Verantwortung der Eltern unbestritten, Gott sei Dank. Trotzdem tun zwei Dinge not: eine Verbesserung der gerichtlichen Verfahren und die Einführung einer wirksamen Dienstaufsicht ebenso wie die Verbesserung der Rechtsstellung jenes Elternteils, dem die Obsorge nicht zuerkannt wurde.

Univ.-Prof. Andreas Khol war Nationalratspräsident.


("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.02.2007)

http://www.diepresse.com/home/meinung/quergeschrieben/andreaskhol/111364/index.do

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