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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 05.02.08, 19:55 Betreff: Jugendamt Kirchberg: Robin (2 Jahre)
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Dienstag, 05. Februar 2008, 17:15 Uhr Toter Robin (2): Mutter ließ ihn allein zu Hause Die Mutter (23) des verhungerten und verdursteten Robin aus Kirchberg (Sachsen) hat gestanden, den Zweijährigen mehrere Tage allein gelassen zu haben. Das habe sie bei einer Vernehmung eingeräumt, teilte die Staatsanwaltschaft Zwickau mit. Obwohl der Junge bereits eine Woche lang gekränkelt habe, sei sie vom 22. bis 24. Dezember ohne ihn zu einem Bekannten nach Mecklenburg-Vorpommern gefahren. Ihren vierjährigen Sohn Lukas nahm sie mit. Bei ihrer Rückkehr in den späten Abendstunden des 24. Dezember habe der Junge noch gelebt, Einen Notarzt hatte die Mutter erst am 2. Weihnachtstag gerufen. Er konnte nur noch den Tod des Jungen feststellen. http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=3686948.html?o=RSS
[editiert: 06.06.08, 21:22 von Admin]
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Erstellt: 06.06.08, 21:21 Betreff: Re: Mutter ließ ihn allein zu Hause
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Hungertod in Jugendamt-Familienbetreuung
Permanenter Link: http://www.myvideo.de/watch/4375647/Hungertod_in_Jugendamt_Familienbetreuung
Code zum Einbauen in webseiten <object style='width:470px;height:406px;' width='470' height='406' type='application/x-shockwave-flash' data='http://www.myvideo.de/movie/4375647'><param name='movie' value='http://www.myvideo.de/movie/4375647'/><param name='AllowFullscreen' value='true' /><embed src='http://www.myvideo.de/movie/4375647' width='470' height='406'></embed></object><br/><a href='http://www.myvideo.de/watch/4375647/Hungertod_in_Jugendamt_Familienbetreuung' title='Hungertod in Jugendamt-Familienbetreuung - MyVideo'>Hungertod in Jugendamt-Familienbetreuung - MyVideo</a>
Eingestellt von: bmuhl ( 26 Videos ) Beschreibung: In der Familienbetreuung durch das Jugendamt Kirchberg findet der zweijährige Robin den Hungertod über Weihnachten 2007. Die zuständige Sozialarbeiterin habe keine Anezeichen einer gestörten Beziehung gesehen. Stichwörter: Jugendamt, Hungertod, Verwahrlosung, Strafrecht, Kirchberg, Sachsen Kategorien: News & Politik
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Erstellt: 12.06.08, 18:55 Betreff: Re: Jugendamt Kirchberg: Robin (2 Jahre)
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Fall Robin: heute Prozessbeginn in Zwickau
Zwickau (ddp-lsc). Die Mutter des verhungerten und verdursteten zweijährigen Robin aus Kirchberg muss sich ab heute wegen Mordes vor dem Landgericht Zwickau verantworten. Der 24-jährigen Angeklagten wird nach Angaben eines Gerichtssprechers zudem Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung ihres Sohnes vorgeworfen.
Den Ermittlungen zufolge hatte die Frau ab Mitte Dezember 2007 bemerkt, dass ihr Sohn zunehmend schlecht trinkt und isst. Trotzdem habe sie den Zweijährigen vom 22. bis 24. Dezember allein in der Wohnung zurückgelassen und mit ihrem älteren Sohn einen Bekannten in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Als die Frau zurückkam, war Robin noch stärker abgemagert. Die Frau habe jedoch keinen Arzt verständigt. Am 26. Dezember wurde die Leiche des Kindes in der Wohnung der Familie gefunden. Laut Staatsanwaltschaft starb der Junge infolge akuter Mangelernährung und starker Dehydrierung.
Die Frau sitzt seit 28. Dezember in Untersuchungshaft. Die Mutter von insgesamt drei Kindern hatte angeblich Angst, dass ihr Robin weggenommen würde. Behörden und Nachbarn wollen vorher nichts von Vernachlässigung bemerkt haben.
Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt sowie 28 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht der Frau eine lebenslange Freiheitsstrafe.
12.06.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88463
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Erstellt: 13.06.08, 20:02 Betreff: Re: Jugendamt Kirchberg: Robin (2 Jahre)
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Mehr Schutz für die Schutzlosen Ministerpräsidenten beschließen Maßnahmenkatalog
Zwickau (ddp). Die Mutter des verhungerten und verdursteten zweijährigen Robin aus Kirchberg hat am ersten Prozesstag die Schuld am Tod ihres Sohnes indirekt eingeräumt. Ihr Verhalten sei falsch gewesen, sagte die 24-jährige Angeklagte am Donnerstag vor dem Landgericht Zwickau. Aus heutiger Sicht mache es sie «kaputt», dass sie den Jungen drei Tage allein gelassen habe. Die Frau ist wegen Mordes, Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung ihres Sohnes angeklagt.
Die 24-Jährige habe ihren Sohn in hilfloser Lage allein gelassen und danach in einer lebensbedrohlichen Situation keine Hilfe geholt, sagte Oberstaatsanwalt Holger Illing. Somit habe sie zumindest billigend in Kauf genommen, dass das Kind stirbt. Die Verdeckung einer vorangegangenen Straftat könne als Mord geahndet werden. Entscheidend sei jedoch die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters über die Schuldfähigkeit der Frau.
Verteidiger Michael Windisch sagte am Rande des Prozesses, der Mordvorwurf sei aufgrund der Persönlichkeit seiner Mandantin nicht gerechtfertigt. Die Frau sei mit ihren Lebensumständen überfordert gewesen und habe die Probleme unterschätzt.
Betroffenheit über das Geschehene war Yvonne E. bei ihrer Aussage immer dann anzumerken, wenn die Rede auf Robin kam. Fließend sprach sie über ihre Kindheit und Jugend und ihre beiden älteren Kinder, den Namen des Opfers umging sie offensichtlich am liebsten.
In einer mehrstündigen Befragung schilderte die Angeklagte ihre Lebensumstände. Sie habe immer unter einem strengen Vater gelitten. Das Gymnasium habe sie nach einem halben Jahr abgebrochen, weil sie von zu Hause weg wollte. Mit Alkohol- und Drogenmissbrauch habe sie selbst die Einweisung in ein Kinderheim provoziert. Mit 17 Jahren das erste Mal Mutter habe sie keinen Beruf erlernt. Die Tochter habe sie zur Adoption freigegeben, weil es das Mädchen in einer richtigen Familie besser haben sollte als ihr selbst.
Aus dem Ruder gelaufen sei ihr Leben im vergangenen Jahr nach der Trennung vom Vater ihrer beiden Söhne. Bis zu 20 Stunden am Tag habe sie mit Telefon- und Internetkontakten zugebracht, die Handyrechnungen beliefen sich auf mehr als 100 Euro im Monat bei einem Budget von 700 Euro.
Dass es Robin schlechtging, habe sie eine Woche vor Weihnachten bemerkt. Das bis dahin gut entwickelte Kind habe nicht mehr gegessen und fast nichts getrunken. Sie sei trotzdem am 22. Dezember mit dem anderen Sohn zu ihrem neuen Telefonfreund nach Hagenow gefahren, «weil ich Sehnsucht hatte», wie sie sagte. Den 27 Monate alten Robin ließ sie in der Wohnung mit einer Flasche Milch und ein paar Keksen im Gitterbett zurück.
Als sie am Abend des 24. Dezember zurückgekehrt sei, habe Robin schwere Krankheitsanzeichen gehabt. Auf mehrmaliges Nachfragen von Richtern und Staatsanwalt, warum sie keinen Arzt gerufen habe, sagte die Frau: «Ich habe gehofft, er schläft sich gesund.» Erst am 26. Dezember, nachdem sich Robin erbrach und verkrampfte, habe sie an einen Arzt gedacht. Sie habe aber Angst gehabt, dass dieser das Jugendamt informiert und ihr die Kinder weggenommen werden.
Am 26. Dezember wurde die Leiche des Jungen in der Wohnung der Familie gefunden. Die Frau sitzt seither in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst noch vier Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht der Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.
13.06.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=88480
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Erstellt: 01.07.08, 21:54 Betreff: Re: Jugendamt Kirchberg: Robin (2 Jahre)
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Fall Robin Verhungertes Kleinkind: Kein Mord Kurz vor Weihnachten hatte die Mutter den zweijährigen Robin allein in der Wohnung gelassen - drei Tage lang, nur mit ein paar Keksen. Nach ihrer Rückkehr starb das Kind. Es war kein Mord, sagt jetzt der Staatsanwalt. Anzeige Bild vergrößern
30.6.2008 14:51 Uhr
30.6.2008 14:51 Uhr [Lesezeichen hinzufügen] Artikel versenden Artikel drucken Webnews Mr. Wong Zwickau - Im Prozess um den zu Weihnachten 2007 verhungerten zweijährigen Robin aus Kirchberg in Sachsen hat die Staatsanwaltschaft den Mord-Vorwurf gegen die Mutter fallengelassen. Oberstaatsanwalt Holger Illing forderte in seinem Plädoyer am Montag vor dem Landgericht Zwickau acht Jahre Haft wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung mit Todesfolge. Ursprünglich hatte die Anklage auf Mord gelautet. Eine Tötungsabsicht sei nach dem psychiatrischen Gutachten nicht mehr zu unterstellen, erklärte Illing. Verteidiger Michael Windisch plädierte auf fünf Jahre Haft wegen Aussetzung, allerdings ohne Todesfolge.
Der psychiatrische Gutachter hatte bei der Angeklagten (24) eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Sie habe deshalb nicht erkennen können, dass der Junge in Lebensgefahr schwebte und dringend ärztliche Hilfe benötigte. Deshalb sei sie nicht voll schuldfähig. Dennoch machte Oberstaatsanwalt Illing die Frau für den Tod des Jungen allein verantwortlich. "Die Angeklagte hat drei Kinder, da muss man doch erkennen, wenn der Junge völlig abgemagert ist und Hilfe benötigt", sagte Illing nach der Verhandlung. Eine Mitverantwortung des Jugendamts, das die Familie lange betreute, schloss er hingegen aus.
Die 24-Jährige hatte zu Prozessbeginn vor zweieinhalb Wochen eingeräumt, den schon länger kränkelnden Zweijährigen kurz vor dessen Tod fast drei Tage lang völlig alleingelassen zu haben. Währenddessen besuchte sie einen Bekannten in Mecklenburg-Vorpommern, den sie über das Internet kennengelernt hatte. Lediglich einen Teller Kekse und eine kleine Trinkflasche Saft ließ sie ihrem Sohn da. Bei ihrer Rückkehr am Abend des 24. Dezember hatte sie sich nach eigener Aussage aus Angst vor dem Jugendamt nicht getraut, einen Arzt zu rufen. Robin starb am 26. Dezember wegen akuter Unterernährung und Flüssigkeitsmangels. Ein Urteil will das Gericht an diesem Donnerstag verkünden. (svo/dpa) http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Fall-Robin;art1117,2562481
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Erstellt: 03.07.08, 18:15 Betreff: Re: Jugendamt Kirchberg: Robin (2 Jahre)
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Milder als erwartet: Robins Mutter verurteilt
Zwickau (ddp). Die Mutter des zweijährigen verhungerten und verdursteten Robin aus dem sächsischen Kirchberg ist zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 24-Jährige habe sich der Kindesaussetzung schuldig gemacht, begründete Richterin Ingrid Hoffmann am Donnerstag vor dem Landgericht Zwickau das Urteil. Damit fiel die Strafe bedeutend milder aus, als zunächst erwartet.
Die Richterin verwies insbesondere auf die schwere Persönlichkeitsstörung der Angeklagten. Aufgrund eines Borderline-Syndroms sei sie nicht in der Lage gewesen, den tatsächlichen Zustand des Kindes zu erkennen. Somit könne man ihr auch nicht unterstellen, den Tod in Kauf genommen zu haben, als sie den kränkelnden Robin mit ein paar Keksen und einer kleinen Trinkflasche fast drei Tage allein ließ.
Neuer Bekannter im Mittelpunkt des Interesses Die Angeklagte sei in ihrer Steuerungsfähigkeit stark eingeschränkt gewesen, sagte die Richterin. Ihr Blick sei zur fraglichen Zeit nur auf einen neuen Bekannten in Mecklenburg-Vorpommern fokussiert gewesen, den sie persönlich kennenlernen wollte.
Am Nachmittag des 26. Dezember 2007 hatte eine Notärztin in Kirchberg den Tod des Kindes festgestellt: Es war verhungert und verdurstet. Die Verantwortung dafür liege ganz allein bei der Mutter, hatte Oberstaatsanwalt Holger Illing während des Prozesses betont. Der Junge habe ein qualvolles Martyrium durchlitten. Von einer dreifachen Mutter könne man erwarten, dass sie die Gefahren für ihr Kind erkenne.
Staatsanwaltschaft unzufrieden Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord gelautet, die Staatsanwaltschaft hatte dann auf Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung mit Todesfolge plädiert. Sie will voraussichtlich in Revision gehen. Die Verteidigung zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Die Angeklagte nahm das Urteil reglos auf. Ihre Schuld hatte sie am ersten Prozesstag eingeräumt, als sie sagte, dass es falsch gewesen sei, wegzufahren und Robin allein zu lassen.
03.07.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88901
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Erstellt: 03.07.08, 19:59 Betreff: Re: Jugendamt Kirchberg: Robin (2 Jahre)
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Donnerstag, 3. Juli 2008 Zweijähriger verdurstet Fünfeinhalb Jahre für Mutter
Das Urteil sorgte noch im Gerichtssaal für Unmut unter den Prozessbeobachtern: Das Landgericht Zwickau hat die Mutter des zu Weihnachten 2007 verhungerten und verdursteten Robin aus dem sächsischen Kirchberg zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt. Es sprach die 24 Jahre alter Mutter dreier Kinder lediglich der Aussetzung ihres zweijährigen Sohnes schuldig: Wegen einer Borderline-Störung wurde die Mutter nicht persönlich für den Tod des Jungen verantwortlich gemacht. Schon während der Urteilsverkündung platzte es aus Robins Großvater väterlicherseits heraus. Lautstark protestierte der 62-Jährige gegen das seiner Meinung nach viel zu milde Urteil. Richterin Ingrid Hoffmann musste eindringlich um Ruhe bitten. Die Strafkammer stützte sich vor allem auf die Aussagen eines psychiatrischen Sachverständigen, der die Persönlichkeitsstörung bei der jungen Frau festgestellt hatte. Sie habe wegen der Störung nicht erkennen können, dass ihr Kind in Lebensgefahr schwebte, begründete die Richterin. Die zierliche, blasse Angeklagte verfolgte den Richterspruch ohne erkennbare Regung. Die Begründung begann die Vorsitzende mit einer Verteidigung in eigener Sache: "Wir hatten kein moralisches Urteil zu finden." Es hätten nicht die gleichen Maßstäbe wie bei einem durchschnittlichen Bürger angelegt werden können. "Die Angeklagte konnte nicht erkennen, welche Folgen ihr Handeln für Robin hatte", sagte Hoffmann. Dass das "die meisten Leute nicht verstehen werden", könne das Gericht nicht ändern. Robin blieb drei Tage allein Die junge Frau hatte zum Prozessauftakt Anfang Juni eingeräumt, den kränkelnden Jungen kurz vor dessen Tod fast drei Tage allein in seinem Bett zurückgelassen zu haben. Währenddessen besuchte sie zusammen mit dem damals vierjährigen Sohn Lukas, der inzwischen vom Jugendamt betreut wird, eine Internet-Bekanntschaft in Hagenow (Mecklenburg-Vorpommern). Robin hinterließ sie lediglich einen Teller Kekse und eine kleine Trinkflasche. Auch nach ihrer Rückkehr am späten Abend des 24. Dezember rief die Mutter keinen Notarzt. Robin starb am 26. Dezember. Ursprünglich war die 24-Jährige auch wegen Mordes angeklagt. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft bereits in ihrem Plädoyer am Montag fallengelassen, weil eine Tötungsabsicht nicht zu erkennen gewesen sei. Oberstaatsanwalt Holger Illing hatte die Mutter dennoch für Robins Tod verantwortlich gemacht und acht Jahre und drei Monate Haft wegen Misshandlung Schutzbefohlener sowie Aussetzung mit Todesfolge gefordert. Seiner Ansicht nach hätte die Frau die Notlage erkennen müssen. Der Junge sei schließlich völlig abgemagert gewesen. Das Gericht gab der Mutter nur dafür die Verantwortung, das Kind alleingelassen zu haben. "Sie wusste, dass das nicht richtig war", sagte Richterin Hoffmann und verwies auf Aussagen, wonach sich die Mutter kurz vor ihrer Abreise letztlich vergeblich um eine Betreuung für ihren Jungen gekümmert habe. Die ältere Tochter lebte bereits damals nicht mehr bei der Mutter, die sich von ihrem straffälligen Lebensgefährten und Vater der Söhne gelöst hatte. Staatsanwalt will Revision prüfen Während Verteidiger Michael Windisch, der fünf Jahre Haft für die Mutter gefordert hatte, zufrieden mit dem Richterspruch war, kündigte die Staatsanwaltschaft an, eine Revision genau zu prüfen. "Ich bleibe bei meiner Einschätzung aus dem Plädoyer", sagte Illing. Eine Mitverantwortung des Jugendamts, das die Familie lange betreute, hatte er dabei ausgeschlossen. Bei einigen Prozessbeobachtern flossen nach dem Urteil Tränen. "Ich kann die ganze Sache nicht verstehen", sagte etwa die 48-jährige Christine Fischer. "Mich hat der ganze Fall sehr bewegt, deshalb habe ich den Prozess verfolgt." Wütend äußerten sich Robins Großeltern: "Das Urteil ist unglaublich, da zweifelt man an der Justiz."
Erik Nebel, dpa
http://www.n-tv.de/Zweijaehriger_verdurstet_Fuenfeinhalb_Jahre_fuer_Mutter/030720085010/988632.html
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Erstellt: 03.07.08, 20:02 Betreff: Re: Jugendamt Kirchberg: Robin (2 Jahre)
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Robins Mutter muss für fünfeinhalb Jahre in Haft
(dpa) | 03.07.2008, 13:46
Zwickau. Das Urteil sorgte noch im Gerichtssaal für Unmut unter den Prozessbeobachtern: Das Landgericht Zwickau hat die Mutter des zu Weihnachten 2007 verhungerten und verdursteten Robin aus dem sächsischen Kirchberg zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt. <a href="http://ad.de.doubleclick.net/click%3Bh=v8/36f2/3/0/%2a/g%3B13617380%3B0-0%3B0%3B7193199%3B4307-300/250%3B23930771/23948624/2%3B%3B%7Eaopt%3D2/0/47/0%3B%7Esscs%3D%3fhttp://www.az-web.de/az/hausbanner/az_refresh.php" target="_new"><img src="http://www.az-web.de/az/hausbanner/werbemittel/az_rectangle.gif" width="300" height="250" border="0"></a>
Es sprach die 24 Jahre alter Mutter dreier Kinder am Donnerstag lediglich der Aussetzung ihres zweijährigen Sohnes schuldig: Wegen einer Borderline-Störung wurde die Mutter nicht persönlich für den Tod des Jungen verantwortlich gemacht.
Schon während der Urteilsverkündung platzte es aus Robins Großvater väterlicherseits heraus. Lautstark protestierte der 62- Jährige gegen das seiner Meinung nach viel zu milde Urteil. Richterin Ingrid Hoffmann musste eindringlich um Ruhe bitten.
Die Strafkammer stützte sich vor allem auf die Aussagen eines psychiatrischen Sachverständigen, der die Persönlichkeitsstörung bei der jungen Frau festgestellt hatte. Sie habe wegen der Störung nicht erkennen können, dass ihr Kind in Lebensgefahr schwebte, begründete die Richterin. Die zierliche, blasse Angeklagte verfolgte den Richterspruch ohne erkennbare Regung.
Die Begründung begann die Vorsitzende mit einer Verteidigung in eigener Sache: «Wir hatten kein moralisches Urteil zu finden.» Es hätten nicht die gleichen Maßstäbe wie bei einem durchschnittlichen Bürger angelegt werden können. «Die Angeklagte konnte nicht erkennen, welche Folgen ihr Handeln für Robin hatte», sagte Hoffmann. Dass das «die meisten Leute nicht verstehen werden», könne das Gericht nicht ändern.
Die junge Frau hatte zum Prozessauftakt Anfang Juni eingeräumt, den kränkelnden Jungen kurz vor dessen Tod fast drei Tage allein in seinem Bett zurückgelassen zu haben. Währenddessen besuchte sie zusammen mit dem damals vierjährigen Sohn Lukas, der inzwischen vom Jugendamt betreut wird, eine Internet-Bekanntschaft in Hagenow (Mecklenburg-Vorpommern). Robin hinterließ sie lediglich einen Teller Kekse und eine kleine Trinkflasche. Auch nach ihrer Rückkehr am späten Abend des 24. Dezember rief die Mutter keinen Notarzt. Robin starb am 26. Dezember.
Ursprünglich war die 24-Jährige auch wegen Mordes angeklagt. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft bereits in ihrem Plädoyer am Montag fallengelassen, weil eine Tötungsabsicht nicht zu erkennen gewesen sei. Oberstaatsanwalt Holger Illing hatte die Mutter dennoch für Robins Tod verantwortlich gemacht und acht Jahre und drei Monate Haft wegen Misshandlung Schutzbefohlener sowie Aussetzung mit Todesfolge gefordert. Seiner Ansicht nach hätte die Frau die Notlage erkennen müssen. Der Junge sei schließlich völlig abgemagert gewesen.
Das Gericht gab der Mutter nur dafür die Verantwortung, das Kind alleingelassen zu haben. «Sie wusste, dass das nicht richtig war», sagte Richterin Hoffmann und verwies auf Aussagen, wonach sich die Mutter kurz vor ihrer Abreise letztlich vergeblich um eine Betreuung für ihren Jungen gekümmert habe. Die ältere Tochter lebte bereits damals nicht mehr bei der Mutter, die sich von ihrem straffälligen Lebensgefährten und Vater der Söhne gelöst hatte.
Während Verteidiger Michael Windisch, der fünf Jahre Haft für die Mutter gefordert hatte, zufrieden mit dem Richterspruch war, kündigte die Staatsanwaltschaft an, eine Revision genau zu prüfen. «Ich bleibe bei meiner Einschätzung aus dem Plädoyer», sagte Illing. Eine Mitverantwortung des Jugendamts, das die Familie lange betreute, hatte er dabei ausgeschlossen.
Bei einigen Prozessbeobachtern flossen nach dem Urteil Tränen. «Ich kann die ganze Sache nicht verstehen», sagte etwa Christine Fischer (48). «Mich hat der ganze Fall sehr bewegt, deshalb habe ich den Prozess verfolgt.» Wütend äußerten sich Robins Großeltern: «Das Urteil ist unglaublich, da zweifelt man an der Justiz.» http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=569585&_wo=News:Vermischtes&_g=Robins-Mutter-muss-fuer-fuenfeinhalb-Jahre-in-Haft
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