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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Wien: Mädchen (4 Jahre)

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Gast
New PostErstellt: 02.08.08, 10:37  Betreff: Jugendamt Wien: Mädchen (4 Jahre)  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Eltern einer vernachlässigten Vierjährigen vor Gericht
Wegen der gröblichen Vernachlässigung ihrer vierjährigen Tochter mussten sich am Dienstag eine 33-Jährige und ihr 37-jähriger Lebensgefährte vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Nach einem routinemäßigen Besuch des Jugendamts im Sommer 2007 war das Mädchen in Pflege gegeben worden.
Eltern einer vernachlässigten Vierjährigen vor GerichtBilderbox.at
Die Vierjährige konnte laut Anklage damals kaum sprechen, wurde allein im Kinderzimmer eingesperrt und besaß keine passenden Schuhe. Die Kleine habe merkliche Defizite bei der geistigen und gesundheitlichen Entwicklung und zeige ein auffälliges Sozialverhalten.

Nach der ersten Verhandlung im April wurden am Dienstag mehrere Zeugen befragt, darunter die erste Pflegemutter der Vierjährigen. "Sie hat nur 'Au!' geschrien, 'Ball' und 'Geh weg!'", schilderte die 68-Jährige das sprachliche Verhalten der Vierjährigen. Die Kleine sei mit wunden Fersen zu ihr gekommen, die Sozialarbeiter hätten in der Wohnung nicht einmal passende Schuhe für sie gefunden.

Die Mutter der Vierjährigen erschien heute nicht zur Verhandlung und ließ sich wegen Krankheit entschuldigen. Der Urteilsverkündung wurde daher vertagt.

Laut Anklage hatten sich die Eltern kaum mit dem Mädchen auseinandergesetzt und es in ein Zimmer mit ungesicherten Fenstern gesperrt. Auch die gesundheitliche Versorgung bei Krankheiten und kleinen Verletzungen wurde unterlassen. Die 33-Jährige aus Floridsdorf hat zwei weitere Kinder, die ihr bereits vor der Geburt des Mädchens im Sommer 2003 vom Jugendamt abgenommen worden waren. Als Zeugin geladen war daher jene Sozialarbeiterin, welche die Lebensumstände für die heute Vierjährige im ersten Lebensjahr positiv beurteilt hatte. Die Entwicklung und Pflege des Babys sowie die Wohnung seien in Ordnung gewesen, vereinbarte Treffen wurden eingehalten, erklärte die Betreuerin. Nach einem halben Jahr habe man daher eine kontinuierliche Betreuung nicht mehr als notwendig erachtet.

Die beiden anderen Sprösslinge der 33-Jährigen blieben wegen der langen Trennung von der Familie weiterhin in Pflege. Durch einen Jugendamts-Besuch wegen dieser beiden Kinder wurden die Missstände allerdings erst entdeckt. Entlastungszeugen - die Nachbarin und ein Freund der Familie - bestritten diese: "Vernachlässigt hat sie nicht ausgesehen - ein kleines liebes, aufgewecktes Mädchen", betonten die Frau.

Der Aufenthalt bei Pflegefamilien dürfte der Vierjährigen laut einem Gutachten gut tun: Nach nur zwei Monaten besserte sich der Zustand des Mädchens massiv. Sie habe gemäß ihrer Fähigkeiten acht Monate dazu gewonnen und könne bereits Sätze bilden. Die Ursachen für die verzögerte kognitive Entwicklung des Mädchens werde noch untersucht. Die Mangelversorgung durch die Eltern könne laut einer Sachverständigen zu den Defiziten zumindest beigetragen haben.
http://www.vienna.at/news/chronik/artikel/eltern-einer-vernachlaessigten-vierjaehrigen-vor-gericht/cn/news-20080729-12373304


[editiert: 02.08.08, 10:38 von Admin]
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Gast
New PostErstellt: 02.08.08, 10:37  Betreff: Re: Jugendamt Wien:  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Gericht 29.07.2008
Eltern sollen Kind vernachlässigt haben
Weil sie ihre Tochter gröblich vernachlässigt haben sollen, haben sich am Dienstag eine 33-Jährige und ihr 37-jähriger Lebensgefährte vor Gericht verantworten müssen. Die Urteilsverkündung wurde vertagt.


Mädchen im Kinderzimmer eingesperrt
Die Vierjährige konnte laut Anklage kaum sprechen, wurde allein im Kinderzimmer eingesperrt und besaß nicht einmal passende Schuhe. Sie habe merkliche Defizite bei der geistigen und gesundheitlichen Entwicklung gehabt und ein auffälliges Sozialverhalten gezeigt.

Die Missstände waren nach einem routinemäßigen Besuch des Jugendamts im Sommer 2007 wegen der beiden anderen Kinder der Frau entdeckt worden. Das Mädchen wurde daraufhin in Pflege gegeben.


Nach sechs Monaten habe man eine kontinuierliche Betreuung nicht mehr für nötig gehalten.
Jugendamt urteilte zunächst positiv
Nach einer ersten Verhandlung im April wurden am Dienstag Zeugen befragt. Die 33-Jährige hat neben dem Mädchen noch zwei Kinder, die ihr bereits vor der Geburt des Mädchens im Sommer 2003 vom Jugendamt abgenommen worden waren.

Daher musste nun auch jene Sozialarbeiterin aussagen, die die Lebensumstände des Mädchens im ersten Lebensjahr positiv beurteilt hatte. Entwicklung und Pflege seien in Ordnung gewesen, vereinbarte Treffen eingehalten worden. Nach sechs Monaten habe man eine kontinuierliche Betreuung nicht mehr für nötig gehalten.


Vierjährigen geht es besser
Die 33-jährige Mutter des heute vierjährigen Mädchens hatte sich wegen Krankheit entschuldigen lassen. Die Urteilsverkündung wurde daher vertagt.

Das Mädchen ist bei einer Pflegefamilie untergebracht. Sein Zustand verbesserte sich laut einem Gutachten bereits massiv.

wien.ORF.at; 21.4.08
Für die Verletzung ihrer Fürsorgepflicht hatten sich am Montag die Eltern eines vierjährigen Mädchens im Straflandesgericht zu verantworten. Ihre vierjährige Tochter beherrschte nur drei Wörter, als das Jugendamt einschritt.
Vierjährige beherrschte nur drei Wörter
http://wien.orf.at/stories/296528/
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