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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 18.04.07, 08:54     Betreff: Grußwort: Ursula von der Leyen Antwort mit Zitat  

Wenn das so ist

Seite 1

Grußwort


1 Kindler / Lillig / Blüml / Meysen /Werner (Hg.) (2006): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD).
München: Verlag Deutsches Jugendinstitut

Ursula von der Leyen
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung.
Wir alle sind gefordert, uns dafür einzusetzen, dass Kinder geschützt werden
und das Recht auch umgesetzt wird. Ihren Ausdruck findet diese gesamtgesellschaftliche
Verantwortung in der Arbeit zahlreicher ehrenamtlicher
Helferinnen und Helfer und der verantwortungsvollen Tätigkeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Jugendhilfepraxis. Besonders die Fachkräfte
in Jugendämtern sind häufig mit schwierigen Fragen konfrontiert und
sehen sich tagtäglich vor schwerwiegende Entscheidungen gestellt, die für
die betroffenen Kinder und Familien eine große Tragweite haben.
So verlangt das Gesetz bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
eine fundierte Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
Anschließend müssen geeignete Hilfen ausgewählt und den Eltern in einer
möglichst vertrauensvollen Zusammenarbeit nahe gebracht werden. In manchen
Fällen muss entschieden werden, ob es nicht notwendig ist, das Familiengericht
zum Schutz der betroffenen Kinder einzuschalten. In diesem
komplexen Entscheidungsgefüge müssen die Fachkräfte stets die Bedürfnisse
der Kinder im Blick behalten.
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen verdienen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Jugendämter und alle anderen Fachleute, die
sich mit Fragen von Kindeswohlgefährdung beschäftigen, nicht nur unsere
Anerkennung, sondern sie benötigen auch unsere Unterstützung.
Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend den bisher erreichten Wissens- und Forschungsstand zu Formen,
Entstehung und Folgen von Kindeswohlgefährdung, zur Einschätzung von
Gefährdungslagen und zu wirksamen Arten von Hilfe und Schutz vom Deutschen
Jugendinstitut für die Praxis in einem Handbuch aufbereiten lassen.
Das Handbuch zeichnet sich durch mehrere Merkmale aus: Zunächst
beruhen die Kapitel auf Fragen, die aus der Praxis stammen. Entsprechend
werden an vielen Stellen konkrete, zugleich wissenschaftlich abgesicherte
Hinweise gegeben, die die Einschätzungs- und Handlungssicherheit der
Fachkräfte erhöhen können. Schließlich wird eine Fülle relevanter Aspekte
und Themen behandelt.
Das Handbuch stellt einen wichtigen Baustein zur Verbesserung des Schutzes
von Kindern in Deutschland dar. Mein Haus wird hieran anknüpfen und
in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Früherkennung von
Gefährdungen kleiner Kinder und die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz
legen.

Seite 2

Ich freue mich daher, dieses Handbuch der Fachöffentlichkeit zur Verfügung
stellen zu können. Damit wird ein weiterer hochwertiger Beitrag zur Qualifizierung
des Kinderschutzes in Deutschland geleistet. Ich wünsche mir, dass
die im Handbuch enthaltenen umfassenden Informationen ihren Weg in die
Fachdiskussion und Öffentlichkeit finden und allen Fachleuten, die sich mit
Misshandlung und Vernachlässigung beschäftigen, vielfältige Anregungen für
ihre praktische Arbeit liefern.

Ursula von der Leyen
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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