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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 18.04.07, 08:57     Betreff: Re: Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Antwort mit Zitat  

Kalter Zwilling: Thriller

Seite 1

Kindler / Lillig / Blüml / Meysen /Werner (Hg.) (2006): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD).
München: Verlag Deutsches Jugendinstitut

Einleitung
Heinz Kindler / Susanna Lillig / Herbert Blüml /
Thomas Meysen / Annegret Werner

Die Arbeit mit Fällen einer möglichen oder belegten Kindeswohlgefährdung
hält eine große Anzahl an fachlichen und menschlichen Herausforderungen
bereit. Für die betroffenen Kinder und ihre Familien steht viel auf dem Spiel.
Alle im Feld Tätigen wissen dies. Entsprechend engagiert ist in der sachnächsten
Behörde, den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter,
das Streben nach kompetenter Sozialer Arbeit im Kontext von Kindeswohlgefährdung.
Die Fachkräfte bei ihrer anspruchs- und verantwortungsvollen
Arbeit durch gut aufbereitete, wichtige Informationen zu unterstützen, ist
das vordringliche Ziel des vorliegenden Handbuchs „Kindeswohlgefährdung
nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“.
Der Titel unseres Handbuchs geht nicht unbedingt leicht von der Zunge.
Eher wirkt er sperrig und staubtrocken. Andererseits bezeichnet er genau das
Feld, über das wir geschrieben haben. Es geht um Kindeswohlgefährdung,
und zwar nicht in dem sehr breiten Sinne, in dem manchmal von „Gefahren
für Kinder“ oder „Gefährdung“ gesprochen wird. Unser Ausgangspunkt ist
vielmehr ein deutlich engerer, rechtlich als Kindeswohlgefährdung gefasster
Bereich von Situationen, in denen erhebliche Beeinträchtigungen in der
Entwicklung eines Kindes, bis hin zu Todesfällen, drohen. Zudem geht das
Handbuch immer wieder gezielt auf die Aufgaben, Informationsmöglichkeiten
und Arbeitsabläufe von MitarbeiterInnen der Allgemeinen Sozialen
Dienste ein.
Das Handbuch beantwortet viele generelle Fragen zu Kindeswohlgefährdung.
Deshalb finden hier nicht nur Fachkräfte im ASD wertvolle Informationen,
etwa über die Entstehung und Auswirkungen verschiedener Formen
von Kindeswohlgefährdung, die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen
des staatlichen Kinderschutzsystems in der Bundesrepublik sowie über
den Wissensstand zu Risikofaktoren und Hilfen bei Kindeswohlgefährdung.
Zielgruppe sind hier sowohl Fachkräfte in allen Bereichen der Kinder- und
Jugendhilfe als auch FamilienrichterInnen, KinderärztInnen, PolizistInnen
usw., die im Handbuch wesentliche Grundlagen für ihre Arbeit im Kinderschutz
finden. Einige besondere Teile des Handbuchs sind in erster Linie auf
die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen in den Allgemeinen Sozialen Diensten
zugeschnitten, beschreiben die einschlägigen Aufgaben, Informationsmöglichkeiten,
Arbeitsabläufe, Phasen der Fallbearbeitung oder das Verhältnis
zu institutionellen Kooperationspartnern.
In der Herangehensweise an unseren Auftrag einer fachlichen Stärkung der
KollegInnen aus den Allgemeinen Sozialen Diensten in ihrer Auseinandersetzung
mit dem Thema Kindeswohlgefährdung geht das Handbuch in
mehrerlei Hinsicht einen für Deutschland noch etwas ungewöhnlichen Weg.
Zunächst haben wir das Themenfeld Kindeswohlgefährdung in durchaus
sehr viele, dafür aber kurze Kapitel zergliedert, um so – ist der erste Schrecken
überwunden – das Zurechtfinden zu erleichtern und die Lesbarkeit zu fördern.
In einer unserer ersten Redaktionskonferenzen hatten wir eine maximale

Seite 2 Einleitung

Länge von nur drei Seiten für jeden Beitrag ins Auge gefasst. Auch wenn die
wenigsten Beiträge so knapp geworden sind, bietet das Handbuch für Berufstätige,
die im Alltag wenig Zeit zum Lesen haben, doch wichtige Informationen
in außerordentlich komprimierter Weise. Die LeserInnen können
im komplexen, weiten Feld der Kindeswohlgefährdung direkt auf diejenigen
Kapitel zusteuern, die sie gerade beschäftigen und zu denen sie sich noch
kompetenter machen wollen.
Weiterhin beantworten die Kapitel in der jeweiligen Überschrift gestellte
konkrete Fragen. Einige dieser Fragen haben sich aus systematischen Überlegungen
ergeben. Ein erheblicher Teil stammt aber aus der Jugendhilfepraxis
selbst und wurde in Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Modellstandorten
und einbezogenen ExpertInnen geordnet und möglichst klar gefasst.
Wo immer dies möglich war, haben wir Themen handlungsbezogen formuliert,
um nützliche, in der Praxis anwendbare Informationen gegenüber allgemeinen
Überlegungen möglichst stark zu gewichten.
Schließlich war es bei vielen Themen unser Anliegen, eine stärker evidenzbasierte
Sichtweise in die deutsche Diskussion einzuführen. Das heißt, wir
haben uns bemüht, auf der Grundlage systematischer Literaturrecherchen
klare Aussagen zum gegenwärtigen Wissensstand zu machen und Folgerungen
für die Praxis zu ziehen. Wo dies möglich war und sinnvoll erschien, haben
wir internationale Literatur einbezogen – kämpfen doch Jugendhilfesysteme
in allen entwickelten (westlichen) Demokratien mit ähnlichen Problemen
wie wir. Die umfangreichen, häufig in Fußnoten versteckten Literaturhinweise
haben für PraktikerInnen sicherlich oft wenig Bedeutung. Uns waren
sie trotzdem wichtig, zum einen, um eine Überprüfbarkeit unserer Angaben
zu ermöglichen, und zum anderen, um das Wissensgebiet Kindeswohlgefährdung
für Lehrende und Studierende besser aufzuschließen.
In der Gliederung des Handbuchs werden in einem ersten grundlegenden
Teil wesentliche juristische und sozialwissenschaftliche Begriffe erklärt. Es
wird ein Abriss des Forschungsstandes zur Entstehung und zu den Folgen
verschiedener Formen von Kindeswohlgefährdung gegeben und es werden
Grundsätze staatlichen Kinderschutzhandelns erläutert. Der umfangreiche
mittlere Teil des Handbuchs widmet sich handlungsbezogenen Fragen bei
Kindeswohlgefährdung. Schwerpunkte setzen wir hier bei Fragen der Kontaktgestaltung,
der Fundierung von Einschätzungsprozessen, der Beurteilung
von Risikofaktoren, der Auswahl und Umsetzung geeigneter sowie erforderlicher
Hilfen, dem Handeln in Krisensituationen und bei einem Verständnis
für die unterschiedlichen Rollen verschiedener Institutionen und Akteure
im Kinderschutz. Der dritte Teil des Handbuchs konzentriert sich auf das
Thema persönlicher Belastungen, die in der Kinderschutzarbeit immer wieder
und an verschiedenen Stellen auftreten können und die deutlich mehr
Beachtung in der Diskussion verdienen.
Entsprechend den Anregungen der am Projekt beteiligten Orte und Fachkräfte
stellen wir zusammen mit dem Handbuch einige wertvolle ergänzende
Materialien zur Verfügung. Dies betrifft vor allem Vorlagen und eine kostenfreie
Software zur Falldokumentation und zum Fallmanagement in Gefährdungsfällen.
Darin finden sich auch Beurteilungsbögen auf der Grundlage
der im Handbuch herausgearbeiteten Einschätzaufgaben, Anhaltspunkte und
Kriterien. Dieses System kann übernommen, aber natürlich auch an lokale

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Bedürfnisse angepasst werden. Orte, die in den vergangenen Jahren wertvolle
Entwicklungsarbeit für eigene Verfahren und Dokumentationssysteme geleistet
haben, laden wir ein, ihre Ergebnisse mit der von uns dargestellten Befundlage
zu Einschätzaufgaben, Kriterien und Anhaltspunkten zu vergleichen.
Das Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner
Sozialer Dienst (ASD)“ erscheint in einer gedruckten und zwei elektronischen
Fassungen, um unterschiedlichen Arbeitsinteressen und -weisen entgegenzukommen.
Die Druckfassung werden einige KollegInnen im Verhältnis zu den
elektronischen Versionen als ansprechender und leichter lesbar empfinden.
Andere werden bei der elektronischen Version im HTM-Format Verlinkungen
zu weiteren Handbuchbeiträgen und Gesetzestexten sowie die Möglichkeit
zur Suche nach Stichwörtern im gesamten Handbuch zu schätzen wissen.
Im PDF-Format kann schließlich schnell auf einzelne Beiträge zugegriffen
werden, die zudem in ansprechendem Layout ausgedruckt werden können.
Allen Fassungen gemeinsam ist die Möglichkeit zum späteren Austausch
veralteter Kapitel und zur Ergänzung um weitere Teile.
Einige Lücken, die der Ergänzung bedürfen würden, sehen wir bereits jetzt
zum Zeitpunkt der Drucklegung der ersten Auflage. Obwohl wir zweifellos
das gegenwärtig umfassendste deutschsprachige Handbuch zum Thema vorlegen,
müssen wir doch offen einräumen, dass Begrenzungen in Zeit und
Mitteln sowie Forschungsdefizite an mindestens zwei Stellen dazu geführt
haben, dass wichtige Themen zumindest vorläufig nicht ausreichend vertieft
werden konnten. Dies betrifft zum einen eine gründliche Auseinandersetzung
mit kulturellen Einflüssen in Gefährdungsfällen und zum anderen die Thematik
eines selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens von Jugendlichen. Wir
hoffen, dass es uns gelingt, für eine vertiefende Aufarbeitung dieser beiden
Themen Mittel und ExpertInnen zu finden. Eine andere mögliche und nützliche
Ergänzung wäre die Erstellung eines Fallbuchs oder eines fallbezogenen
E-Learning-Programms zum Thema Kindeswohlgefährdung, da viele Fachkräfte
ihr Wissen und ihre Fähigkeiten leichter in der Auseinandersetzung
mit konkreten Einzelfällen erweitern können.
Als HerausgeberInnen des Handbuchs „Kindeswohlgefährdung nach
§ 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ waren wir in den vergangenen
Jahren gut beschäftigt. Trotzdem haben wir nur einen kleinen Teil
der für die Erstellung des Handbuchs nötigen Arbeit selbst geleistet. Neben
den namentlich genannten AutorInnen, die sich häufig trotz umfangreicher
anderer Arbeitsverpflichtungen zur Übernahme eines Beitrags bereit erklärt
haben, wollen wir unseren besonderen Dank denjenigen abstatten, die ansonsten
leicht ungenannt bleiben könnten. Hier sind zunächst die Fachkräfte
der Projektstandorte zu nennen, die uns mit ihren Fragen und ihrer Kritik
zu einzelnen Kapiteln sehr geholfen haben. Weiterhin danken wir den Mitgliedern
des Projektbeirates und des ExpertInnenkreises für ihre Diskussionsbeiträge
und ihre Unterstützung. Die Namen der beteiligten Beiräte, ExpertInnen,
Fachkräfte und Projektstandorte finden Sie unten stehend aufgelistet.
Bedanken wollen wir uns weiterhin bei Silke Burger, der Projektsachbearbeiterin,
sowie bei Heike Tiller, die das Layout übernommen hat. Nicht zuletzt
danken wir dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) für die gewährte finanzielle Förderung und Ralf Harnisch vom
BMFSFJ für seine Betreuung und Unterstützung.

Seite 4 Einleitung

Bei den Recherchen zum Thema Kindeswohlgefährdung haben wir festgestellt,
dass verschiedene Länder wie Kanada, England oder die USA teilweise
erhebliche Mittel investieren, um Fachkräften im Kinderschutz einen möglichst
aktuellen Zugang zu relevanten wissenschaftlichen Informationen zu
ermöglichen. Weiterhin existieren vielfach qualitativ hochwertige empirische
Forschungsprogramme zur Weiterentwicklung einer guten Kinderschutzpraxis.
Davon abgesehen erheben fast alle größeren westlichen Demokratien
wesentlich mehr Daten als Deutschland zum Stand und zur Qualität ihres
nationalen Kinderschutzsystems. Mit dem Handbuch „Kindeswohlgefährdung
nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ schließen
wir einen Teil der Lücke, die sich mittlerweile zwischen Deutschland und
einigen anderen Ländern aufgetan hat. Wir sind uns aber sehr bewusst,
dass dies nur ein Anfang sein kann, wenn gefährdete oder von Gefährdung
bedrohte Kinder und ihre Familien in Deutschland bestmöglichen Schutz
und bestmögliche Unterstützung erfahren sollen. In diesem Sinne laden wir
herzlich zur Lektüre des Handbuchs und zur Fortsetzung sowie Intensivierung
des Diskurses zum Kinderschutz ein.

München im Oktober 2006

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