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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

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Gast
New PostErstellt: 18.04.07, 08:49  Betreff: Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Handbuch
Kindeswohlgefährdung
nach § 1666 BGB und
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Heinz Kindler, Susanna Lillig, Herbert Blüml,
Thomas Meysen, Annegret Werner (Hg.)

Heinz Kindler / Susanna Lillig / Herbert Blüml / Thomas Meysen / Annegret Werner (Hg.)
Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)


Das Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer
Dienst (ASD)“ dient der Information und Unterstützung von Fachkräften, die sich
mit Fragen von Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB auseinander setzen.
Hierfür wurde der verfügbare Forschungsstand umfassend aufbereitet. Konkrete
Hinweise, die die Einschätzungs- und Handlungssicherheit in der Praxis erhöhen,
bilden einen Schwerpunkt des Handbuchs. Auf über 800 Seiten werden rund
130 Fragen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung von ausgewiesenen
Expertinnen und Experten behandelt.

Bei dem Handbuch handelt es sich um ein Ergänzungswerk – in unregelmäßigen
Abständen werden unter der Internetadresse www.dji.de /asd aktuelle Informationen
und Entwicklungen des Fachgebiets aufgegriffen und veröffentlicht,
sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Vorgeschlagene Zitierweisen:
– des Gesamtbandes:
Kindler H., Lillig S., Blüml H., Meysen T. & Werner A. (Hg.) (2006). Handbuch
Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD).
München: Deutsches Jugendinstitut e.V.
– eines einzelnen Kapitels:
Lillig S. (2006). Wie ist mit der Neu-Meldung einer Kindeswohlgefährdung
umzugehen? In Kindler H., Lillig S., Blüml H., Meysen T. & Werner A. (Hg.).
Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer
Dienst (ASD). München: Deutsches Jugendinstitut e.V., Kapitel 47.

Die Erstellung des Handbuchs wurde gefördert vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

© 2006 Deutsches Jugendinstitut e.V.
Bezugsquelle: DJI, Abteilung Familie,
Nockherstraße 2–4, D-81541 München
Telefon +49 89 623 06-0, Fax +49 89 623 06-216
E-Mail
www.dji.de/asd
Layout, Satz und Umschlagentwurf: Heike Tiller, München
Druck: grafik + druck gmbh, München
ISBN 3-935701-22-5



[editiert: 03.05.07, 21:51 von Admin]

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Gast
New PostErstellt: 18.04.07, 08:54  Betreff: Grußwort: Ursula von der Leyen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Seite 1

Grußwort


1 Kindler / Lillig / Blüml / Meysen /Werner (Hg.) (2006): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD).
München: Verlag Deutsches Jugendinstitut

Ursula von der Leyen
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung.
Wir alle sind gefordert, uns dafür einzusetzen, dass Kinder geschützt werden
und das Recht auch umgesetzt wird. Ihren Ausdruck findet diese gesamtgesellschaftliche
Verantwortung in der Arbeit zahlreicher ehrenamtlicher
Helferinnen und Helfer und der verantwortungsvollen Tätigkeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Jugendhilfepraxis. Besonders die Fachkräfte
in Jugendämtern sind häufig mit schwierigen Fragen konfrontiert und
sehen sich tagtäglich vor schwerwiegende Entscheidungen gestellt, die für
die betroffenen Kinder und Familien eine große Tragweite haben.
So verlangt das Gesetz bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
eine fundierte Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
Anschließend müssen geeignete Hilfen ausgewählt und den Eltern in einer
möglichst vertrauensvollen Zusammenarbeit nahe gebracht werden. In manchen
Fällen muss entschieden werden, ob es nicht notwendig ist, das Familiengericht
zum Schutz der betroffenen Kinder einzuschalten. In diesem
komplexen Entscheidungsgefüge müssen die Fachkräfte stets die Bedürfnisse
der Kinder im Blick behalten.
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen verdienen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Jugendämter und alle anderen Fachleute, die
sich mit Fragen von Kindeswohlgefährdung beschäftigen, nicht nur unsere
Anerkennung, sondern sie benötigen auch unsere Unterstützung.
Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend den bisher erreichten Wissens- und Forschungsstand zu Formen,
Entstehung und Folgen von Kindeswohlgefährdung, zur Einschätzung von
Gefährdungslagen und zu wirksamen Arten von Hilfe und Schutz vom Deutschen
Jugendinstitut für die Praxis in einem Handbuch aufbereiten lassen.
Das Handbuch zeichnet sich durch mehrere Merkmale aus: Zunächst
beruhen die Kapitel auf Fragen, die aus der Praxis stammen. Entsprechend
werden an vielen Stellen konkrete, zugleich wissenschaftlich abgesicherte
Hinweise gegeben, die die Einschätzungs- und Handlungssicherheit der
Fachkräfte erhöhen können. Schließlich wird eine Fülle relevanter Aspekte
und Themen behandelt.
Das Handbuch stellt einen wichtigen Baustein zur Verbesserung des Schutzes
von Kindern in Deutschland dar. Mein Haus wird hieran anknüpfen und
in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Früherkennung von
Gefährdungen kleiner Kinder und die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz
legen.

Seite 2

Ich freue mich daher, dieses Handbuch der Fachöffentlichkeit zur Verfügung
stellen zu können. Damit wird ein weiterer hochwertiger Beitrag zur Qualifizierung
des Kinderschutzes in Deutschland geleistet. Ich wünsche mir, dass
die im Handbuch enthaltenen umfassenden Informationen ihren Weg in die
Fachdiskussion und Öffentlichkeit finden und allen Fachleuten, die sich mit
Misshandlung und Vernachlässigung beschäftigen, vielfältige Anregungen für
ihre praktische Arbeit liefern.

Ursula von der Leyen
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Gast
New PostErstellt: 18.04.07, 08:57  Betreff: Re: Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Seite 1

Kindler / Lillig / Blüml / Meysen /Werner (Hg.) (2006): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD).
München: Verlag Deutsches Jugendinstitut

Einleitung
Heinz Kindler / Susanna Lillig / Herbert Blüml /
Thomas Meysen / Annegret Werner

Die Arbeit mit Fällen einer möglichen oder belegten Kindeswohlgefährdung
hält eine große Anzahl an fachlichen und menschlichen Herausforderungen
bereit. Für die betroffenen Kinder und ihre Familien steht viel auf dem Spiel.
Alle im Feld Tätigen wissen dies. Entsprechend engagiert ist in der sachnächsten
Behörde, den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter,
das Streben nach kompetenter Sozialer Arbeit im Kontext von Kindeswohlgefährdung.
Die Fachkräfte bei ihrer anspruchs- und verantwortungsvollen
Arbeit durch gut aufbereitete, wichtige Informationen zu unterstützen, ist
das vordringliche Ziel des vorliegenden Handbuchs „Kindeswohlgefährdung
nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“.
Der Titel unseres Handbuchs geht nicht unbedingt leicht von der Zunge.
Eher wirkt er sperrig und staubtrocken. Andererseits bezeichnet er genau das
Feld, über das wir geschrieben haben. Es geht um Kindeswohlgefährdung,
und zwar nicht in dem sehr breiten Sinne, in dem manchmal von „Gefahren
für Kinder“ oder „Gefährdung“ gesprochen wird. Unser Ausgangspunkt ist
vielmehr ein deutlich engerer, rechtlich als Kindeswohlgefährdung gefasster
Bereich von Situationen, in denen erhebliche Beeinträchtigungen in der
Entwicklung eines Kindes, bis hin zu Todesfällen, drohen. Zudem geht das
Handbuch immer wieder gezielt auf die Aufgaben, Informationsmöglichkeiten
und Arbeitsabläufe von MitarbeiterInnen der Allgemeinen Sozialen
Dienste ein.
Das Handbuch beantwortet viele generelle Fragen zu Kindeswohlgefährdung.
Deshalb finden hier nicht nur Fachkräfte im ASD wertvolle Informationen,
etwa über die Entstehung und Auswirkungen verschiedener Formen
von Kindeswohlgefährdung, die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen
des staatlichen Kinderschutzsystems in der Bundesrepublik sowie über
den Wissensstand zu Risikofaktoren und Hilfen bei Kindeswohlgefährdung.
Zielgruppe sind hier sowohl Fachkräfte in allen Bereichen der Kinder- und
Jugendhilfe als auch FamilienrichterInnen, KinderärztInnen, PolizistInnen
usw., die im Handbuch wesentliche Grundlagen für ihre Arbeit im Kinderschutz
finden. Einige besondere Teile des Handbuchs sind in erster Linie auf
die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen in den Allgemeinen Sozialen Diensten
zugeschnitten, beschreiben die einschlägigen Aufgaben, Informationsmöglichkeiten,
Arbeitsabläufe, Phasen der Fallbearbeitung oder das Verhältnis
zu institutionellen Kooperationspartnern.
In der Herangehensweise an unseren Auftrag einer fachlichen Stärkung der
KollegInnen aus den Allgemeinen Sozialen Diensten in ihrer Auseinandersetzung
mit dem Thema Kindeswohlgefährdung geht das Handbuch in
mehrerlei Hinsicht einen für Deutschland noch etwas ungewöhnlichen Weg.
Zunächst haben wir das Themenfeld Kindeswohlgefährdung in durchaus
sehr viele, dafür aber kurze Kapitel zergliedert, um so – ist der erste Schrecken
überwunden – das Zurechtfinden zu erleichtern und die Lesbarkeit zu fördern.
In einer unserer ersten Redaktionskonferenzen hatten wir eine maximale

Seite 2 Einleitung

Länge von nur drei Seiten für jeden Beitrag ins Auge gefasst. Auch wenn die
wenigsten Beiträge so knapp geworden sind, bietet das Handbuch für Berufstätige,
die im Alltag wenig Zeit zum Lesen haben, doch wichtige Informationen
in außerordentlich komprimierter Weise. Die LeserInnen können
im komplexen, weiten Feld der Kindeswohlgefährdung direkt auf diejenigen
Kapitel zusteuern, die sie gerade beschäftigen und zu denen sie sich noch
kompetenter machen wollen.
Weiterhin beantworten die Kapitel in der jeweiligen Überschrift gestellte
konkrete Fragen. Einige dieser Fragen haben sich aus systematischen Überlegungen
ergeben. Ein erheblicher Teil stammt aber aus der Jugendhilfepraxis
selbst und wurde in Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Modellstandorten
und einbezogenen ExpertInnen geordnet und möglichst klar gefasst.
Wo immer dies möglich war, haben wir Themen handlungsbezogen formuliert,
um nützliche, in der Praxis anwendbare Informationen gegenüber allgemeinen
Überlegungen möglichst stark zu gewichten.
Schließlich war es bei vielen Themen unser Anliegen, eine stärker evidenzbasierte
Sichtweise in die deutsche Diskussion einzuführen. Das heißt, wir
haben uns bemüht, auf der Grundlage systematischer Literaturrecherchen
klare Aussagen zum gegenwärtigen Wissensstand zu machen und Folgerungen
für die Praxis zu ziehen. Wo dies möglich war und sinnvoll erschien, haben
wir internationale Literatur einbezogen – kämpfen doch Jugendhilfesysteme
in allen entwickelten (westlichen) Demokratien mit ähnlichen Problemen
wie wir. Die umfangreichen, häufig in Fußnoten versteckten Literaturhinweise
haben für PraktikerInnen sicherlich oft wenig Bedeutung. Uns waren
sie trotzdem wichtig, zum einen, um eine Überprüfbarkeit unserer Angaben
zu ermöglichen, und zum anderen, um das Wissensgebiet Kindeswohlgefährdung
für Lehrende und Studierende besser aufzuschließen.
In der Gliederung des Handbuchs werden in einem ersten grundlegenden
Teil wesentliche juristische und sozialwissenschaftliche Begriffe erklärt. Es
wird ein Abriss des Forschungsstandes zur Entstehung und zu den Folgen
verschiedener Formen von Kindeswohlgefährdung gegeben und es werden
Grundsätze staatlichen Kinderschutzhandelns erläutert. Der umfangreiche
mittlere Teil des Handbuchs widmet sich handlungsbezogenen Fragen bei
Kindeswohlgefährdung. Schwerpunkte setzen wir hier bei Fragen der Kontaktgestaltung,
der Fundierung von Einschätzungsprozessen, der Beurteilung
von Risikofaktoren, der Auswahl und Umsetzung geeigneter sowie erforderlicher
Hilfen, dem Handeln in Krisensituationen und bei einem Verständnis
für die unterschiedlichen Rollen verschiedener Institutionen und Akteure
im Kinderschutz. Der dritte Teil des Handbuchs konzentriert sich auf das
Thema persönlicher Belastungen, die in der Kinderschutzarbeit immer wieder
und an verschiedenen Stellen auftreten können und die deutlich mehr
Beachtung in der Diskussion verdienen.
Entsprechend den Anregungen der am Projekt beteiligten Orte und Fachkräfte
stellen wir zusammen mit dem Handbuch einige wertvolle ergänzende
Materialien zur Verfügung. Dies betrifft vor allem Vorlagen und eine kostenfreie
Software zur Falldokumentation und zum Fallmanagement in Gefährdungsfällen.
Darin finden sich auch Beurteilungsbögen auf der Grundlage
der im Handbuch herausgearbeiteten Einschätzaufgaben, Anhaltspunkte und
Kriterien. Dieses System kann übernommen, aber natürlich auch an lokale

Seite 3 Einleitung

Bedürfnisse angepasst werden. Orte, die in den vergangenen Jahren wertvolle
Entwicklungsarbeit für eigene Verfahren und Dokumentationssysteme geleistet
haben, laden wir ein, ihre Ergebnisse mit der von uns dargestellten Befundlage
zu Einschätzaufgaben, Kriterien und Anhaltspunkten zu vergleichen.
Das Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner
Sozialer Dienst (ASD)“ erscheint in einer gedruckten und zwei elektronischen
Fassungen, um unterschiedlichen Arbeitsinteressen und -weisen entgegenzukommen.
Die Druckfassung werden einige KollegInnen im Verhältnis zu den
elektronischen Versionen als ansprechender und leichter lesbar empfinden.
Andere werden bei der elektronischen Version im HTM-Format Verlinkungen
zu weiteren Handbuchbeiträgen und Gesetzestexten sowie die Möglichkeit
zur Suche nach Stichwörtern im gesamten Handbuch zu schätzen wissen.
Im PDF-Format kann schließlich schnell auf einzelne Beiträge zugegriffen
werden, die zudem in ansprechendem Layout ausgedruckt werden können.
Allen Fassungen gemeinsam ist die Möglichkeit zum späteren Austausch
veralteter Kapitel und zur Ergänzung um weitere Teile.
Einige Lücken, die der Ergänzung bedürfen würden, sehen wir bereits jetzt
zum Zeitpunkt der Drucklegung der ersten Auflage. Obwohl wir zweifellos
das gegenwärtig umfassendste deutschsprachige Handbuch zum Thema vorlegen,
müssen wir doch offen einräumen, dass Begrenzungen in Zeit und
Mitteln sowie Forschungsdefizite an mindestens zwei Stellen dazu geführt
haben, dass wichtige Themen zumindest vorläufig nicht ausreichend vertieft
werden konnten. Dies betrifft zum einen eine gründliche Auseinandersetzung
mit kulturellen Einflüssen in Gefährdungsfällen und zum anderen die Thematik
eines selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens von Jugendlichen. Wir
hoffen, dass es uns gelingt, für eine vertiefende Aufarbeitung dieser beiden
Themen Mittel und ExpertInnen zu finden. Eine andere mögliche und nützliche
Ergänzung wäre die Erstellung eines Fallbuchs oder eines fallbezogenen
E-Learning-Programms zum Thema Kindeswohlgefährdung, da viele Fachkräfte
ihr Wissen und ihre Fähigkeiten leichter in der Auseinandersetzung
mit konkreten Einzelfällen erweitern können.
Als HerausgeberInnen des Handbuchs „Kindeswohlgefährdung nach
§ 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ waren wir in den vergangenen
Jahren gut beschäftigt. Trotzdem haben wir nur einen kleinen Teil
der für die Erstellung des Handbuchs nötigen Arbeit selbst geleistet. Neben
den namentlich genannten AutorInnen, die sich häufig trotz umfangreicher
anderer Arbeitsverpflichtungen zur Übernahme eines Beitrags bereit erklärt
haben, wollen wir unseren besonderen Dank denjenigen abstatten, die ansonsten
leicht ungenannt bleiben könnten. Hier sind zunächst die Fachkräfte
der Projektstandorte zu nennen, die uns mit ihren Fragen und ihrer Kritik
zu einzelnen Kapiteln sehr geholfen haben. Weiterhin danken wir den Mitgliedern
des Projektbeirates und des ExpertInnenkreises für ihre Diskussionsbeiträge
und ihre Unterstützung. Die Namen der beteiligten Beiräte, ExpertInnen,
Fachkräfte und Projektstandorte finden Sie unten stehend aufgelistet.
Bedanken wollen wir uns weiterhin bei Silke Burger, der Projektsachbearbeiterin,
sowie bei Heike Tiller, die das Layout übernommen hat. Nicht zuletzt
danken wir dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) für die gewährte finanzielle Förderung und Ralf Harnisch vom
BMFSFJ für seine Betreuung und Unterstützung.

Seite 4 Einleitung

Bei den Recherchen zum Thema Kindeswohlgefährdung haben wir festgestellt,
dass verschiedene Länder wie Kanada, England oder die USA teilweise
erhebliche Mittel investieren, um Fachkräften im Kinderschutz einen möglichst
aktuellen Zugang zu relevanten wissenschaftlichen Informationen zu
ermöglichen. Weiterhin existieren vielfach qualitativ hochwertige empirische
Forschungsprogramme zur Weiterentwicklung einer guten Kinderschutzpraxis.
Davon abgesehen erheben fast alle größeren westlichen Demokratien
wesentlich mehr Daten als Deutschland zum Stand und zur Qualität ihres
nationalen Kinderschutzsystems. Mit dem Handbuch „Kindeswohlgefährdung
nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ schließen
wir einen Teil der Lücke, die sich mittlerweile zwischen Deutschland und
einigen anderen Ländern aufgetan hat. Wir sind uns aber sehr bewusst,
dass dies nur ein Anfang sein kann, wenn gefährdete oder von Gefährdung
bedrohte Kinder und ihre Familien in Deutschland bestmöglichen Schutz
und bestmögliche Unterstützung erfahren sollen. In diesem Sinne laden wir
herzlich zur Lektüre des Handbuchs und zur Fortsetzung sowie Intensivierung
des Diskurses zum Kinderschutz ein.

München im Oktober 2006

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Gast
New PostErstellt: 18.04.07, 09:01  Betreff: INHALTSVERZEICHNIS  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

INHALTSVERZEICHNIS

 Grußwort   
Einleitung   

1. Grundlagen
1.1 Grundlegende Begrifflichkeiten
1.2 Kindliche Entwicklung, Gefährdungsaspekte
1.3 Grundsätze der Arbeit mit Gefährdungen

2. Handeln bei Kindeswohlgefährdung
2.1 Meldung und Wahrnehmung
2.2 Erhebung und Bewertung
2.3 Hilfeplan und Hilfeform
2.4 Verantwortlichkeit und Kooperation

3. Umgang mit Belastungen

Hinweise zur Bedienung:
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Handbuch-Internetversion 01.03.2007
Redaktion Dr. Heinz Kindler

1. Grundlagen
1.1 Grundlegende Begrifflichkeiten

1
 Was sagt die Verfassung zum Kinderschutz?  Reinhard Wiesner  
 
2
 Was ist unter Kindeswohlgefährdung zu verstehen? Heike Schmid/Thomas Meysen  
 
3
 Was ist unter Vernachlässigung zu verstehen? Heinz Kindler   
 
4
 Was ist unter psychischer Misshandlung zu verstehen? Heinz Kindler   
 
5
 Was ist unter physischer Misshandlung zu verstehen? Heinz Kindler  
 
6
 Was ist unter sexuellem Missbrauch zu verstehen? Adelheid Unterstaller  
 
7
 Was ist unter dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom zu verstehen? Heinz Kindler 
 
8
 Was ist unter einem Schütteltrauma zu verstehen? Heinz Kindler  
 
9
 Welche Formen einer missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge sind bekannt? Thomas Meysen  
 
10
 Was ist unter einem unverschuldeten Versagen von Eltern zu verstehen? Thomas Meysen  
 
11
 Was ist unter einem unzureichenden Schutz vor Gefahren durch Dritte zu verstehen? Thomas Meysen 
 
12
 Was ist unter einer "das Wohl des Kindes nicht gewährleistenden Erziehung" zu verstehen? Heike Schmid  
 


1.2 Kindliche Entwicklung, Gefährdungsaspekte und Folgen
Die kindliche Entwicklung

13
 Welche Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen erfüllt werden um eine altersgemäße Entwicklung zu gewährleisten? Annegret Werner  
 
14
 Wie verläuft eine altersgemäße körperliche Entwicklung? Annegret Werner  
 
15
 Wie verläuft eine altersgemäße kognitive und seelische Entwicklung? Heinz Kindler/Annegret Werner  
 
16
 Was sind prognostisch bedeutsame Abweichungen in der altersgemäßen Entwicklung? Michael Schieche/Heike Kress  
 


Aspekte bei der Entstehung von Kindeswohlgefährdung

17
 Gibt es Kinder, die besonders von Kindeswohlgefährdung betroffen sind? Claudia Reinhold/Heinz Kindler  
 
18
 Was ist über die Eltern, die ihre Kinder gefährden, bekannt? Claudia Reinhold/Heinz Kindler  
 
19
 Was ist über familiäre Kontexte, in denen Gefährdungen auftreten, bekannt? Claudia Reinhold/Heinz Kindler  
 
20
 In welchen Situationen kommt es vor allem zu Kindeswohlgefährdungen? Claudia Reinhold/Heinz Kindler  
 
21
 Welche Rolle spielt soziale Benachteiligung in Bezug auf Kindeswohlgefährdung? Elfriede Seus-Seberich  
 
22
 Wie sind religiösgeprägte Erziehungs- und Sozialisationspraktiken in Hinblick auf Kindeswohlgefährdungen einzuschätzen? Martin Raack  
 
23
 Wie ist die Zugehörigkeit der Eltern/Sorgeberechtigten zu sogenannten Sekten und Psychogruppen in bezug auf Kindeswohlgefährdung einzuschätzen? Dieter Spürk  
 


Folgen von Kindeswohlgefährdung

24
 Was ist über Folgen von Vernachlässigung bei Kindern bekannt? Heinz Kindler  
 
25
 Was ist über die Folgen psychischer Misshandlungen bei Kindern bekannt? Heinz Kindler  
 
26
 Was ist über die Folgen physischer Misshandlung bei Kindern bekannt? Heinz Kindler  
 
27
 Wie wirkt sich sexueller Missbrauch auf Kinder aus? Adelheid Unterstaller  
 
28
 Welcher Zusammenhang besteht zwischen Suchterkrankung der Eltern und der Entwicklung von Kindern? Heinz Kindler  
 
29
 Welcher Zusammenhang besteht zwischen (männlicher) Partnerschaftsgewalt und der Entwicklung von Kindern? Heinz Kindler  
 
30
 Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Entfremdung von einem Elternteil und der Entwicklung von Kindern? Heinz Kindler  
 
31
 Welcher Zusammenhang besteht zwischen psychischen Erkrankungen der Eltern und der Entwicklung von Kindern? Heinz Kindler  
 
32
 Was ist über den Zusammenhang zwischen intellektuellen Einschränkungen der Eltern und der Entwicklung von Kindern bekannt? Heinz Kindler  
 


1.3 Allgemeine Grundsätze der ASD-Arbeit bei Kindeswohlgefährdung

33
 Worin besteht die Aufgabenstellung des ASD bei Kindeswohlgefährdungen aus dienst- und arbeitsrechtlicher Sicht? Heinz-Hermann Werner  
 
34
 Worin besteht die Aufgabenstellung des ASD bei Kindeswohlgefährdungen aus familien- und jugendhilferechtlicher Sicht? Wolfgang Raack  
 
35
 Was ist bei einer Kindeswohlgefährdung der Aufgabenbereich des Familiengerichts in Abgrenzung zum ASD? Wolfgang Raack  
 
36
 Was ist bei einer Kindeswohlgefährdung in Abgrenzung zum ASD der Aufgabenbereich der Polizei? Christine Gerber  
 
37
 In welcher straf- und haftungsrechtlichen Verantwortung stehen die MitarbeiterInnen des ASD bei einer Kindeswohlgefährdung? Thomas Meysen  
 
38
 Welche Verantwortlichkeiten bestehen auf Seiten der Dienst- und Fachaufsicht im Zusammenhang mit Gefährdungsfällen? Heinz-Hermann Werner  
 
39
 Welche Grundvoraussetzung muss die Organisation eines ASD erfüllen, um eine qualitative Arbeit bei Kindeswohlgefährdung zu ermöglichen? Herbert Blüml  
 
40
 Welche Bedeutung haben im Fall einer Kindeswohlgefährdung die Datenschutzbestimmungen? Thomas Meysen  
 
41
 Welche Grundsätze sind bei Kindeswohlgefährdung mit Auslandsbezug zu beachten? Michael Busch/Ursula Rölke  
 
42
 Wie kann die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kindeswohlgefährdung gestaltet werden? Herbert Blüml  
 


 

2. Handeln in der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung

43
 Welche Leitlinien bestimmen das Handeln in der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung? Susanna Lillig  
 
44
 Welche Phasen der Fallbearbeitung lassen sich unterscheiden? Susanna Lillig  
 
45
 Wie ist die Fallbearbeitung zu dokumentieren? Herbert Blüml/Susanna Lillig  
 
46
 Inwiefern können Fachkräfte des Sozialen Dienstes durch ihr Handeln Kindern schaden bzw. zur Kindeswohlgefährdung beitragen? Reinhart Wolff  
 


2.1 Meldung und Wahrnehmung einer Kindeswohlgefährdung

47
 Wie ist mit der Meldung einer Kindeswohlgefährdung umzugehen? Susanna Lillig  
 
48
 Wie kann eine erste Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden? Susanna Lillig  
 
49
 Was ist bei einer amtsinternen oder amtsübergreifenden Fallübergabe zu beachten? Ingrid Döring/ Doris Fraumann/ Anette Heinz/ Renate Wittner  
 


Kontakt zu der betroffenen Familie und deren sozialem Umfeld

50
 Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Kontaktaufnahme zu beachten? Gila Schindler  
 
51
 Wie kann mit betroffenen Familien Kontakt aufgenommen und wie kann die Zusammenarbeit aufgebaut werden? Christine Maihorn  
 
52
 Wie kann der Auftrag des Allgemeinen Sozialen Dienstes gegenüber der Familie erklärt werden? Isolde Müller-Bahr  
 
53
 Was ist im Kontakt mit Familien zu beachten, die Vernachlässigungsstrukturen aufweisen? Beate Galm  
 
54
 Wie kann man mit Eltern sprechen, die ein Kind (körperlich) misshandeln? Elke Nowotny  
 
55
 Wie kann man mit Eltern(teilen) sprechen, die vermutlich ein Kind sexuell missbrauchen? Monika Bormann  
 
56
 Was ist bei der Beratung von suchtkranken Eltern zu berücksichtigen? Michael Klein  
 
57
 Was ist bei psychisch kranken Eltern zu berücksichtigen? Sabine Wagenblass  
 
58
 Wie kann der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen gestaltet werden? Elke Nowotny  
 


2.2 Erhebung und Bewertung bei Kindeswohlgefährdung

59
 Welche Einschätzungsaufgaben stellen sich in Gefährdungsfällen? Heinz Kindler  
 


Kindbezogene Aspekte

60
 Wie können Schwierigkeiten und Förderbedürfnisse bei Kindern erhoben werden? Heinz Kindler  
 
61
 Wie können Ressourcen und Stärken bei Kindern erhoben werden? Heinz Kindler  
 


Elternbezogene Aspekte

62
 Was ist bei der Einschätzung der Erziehungsfähigkeit von Eltern zu beachten? Heinz Kindler  
 
63
 Wie kann Pflege- und Versorgungsaspekt elterlicher Erziehungsfähigkeit eingeschätzt werden? Heinz Kindler/Wulfhild Reich  
 
64
 Wie kann der Bindungsaspekt elterlicher Erziehungsfähigkeit eingeschätzt werden? Heinz Kindler/Peter Zimmermann  
 
65
 Wie kann bei der Erhebung der Erziehungsfähigkeit der Aspekt der elterlichen Vermittlung von Regeln und Werten eingeschätzt werden? Heinz Kindler  
 
66
 Wie kann der Förderaspekt elterlicher Erziehungsfähigkeit eingeschätzt werden? Heinz Kindler  
 
67
 Wie können Ressourcen von Eltern bzw. Familien eingeschätzt werden? Michele Sobczyk  
 


Gefährdungsbezogene Aspekte

68
 Wie kann ein Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung abgeklärt werden? Heinz Kindler 
 
69
 Wie kann ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch abgeklärt werden? Adelheid Unterstaller  
 
70
 Wie können Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiken eingeschätzt werden? Heinz Kindler  
 
71
 Wie kann die gegenwärtige Sicherheit eines Kindes eingeschätzt werden? Heinz Kindler  
 
72
 Wie kann die Veränderungsbereitschaft und –fähigkeit von Eltern eingeschätzt werden? Heinz Kindler  
 


Integration

73
 Welche Aspekte können insgesamt bei der Einschätzung von Gefährdungsfällen bedeutsam sein? Susanna Lillig  
 


2.3 Hilfeplan und Hilfeformen

74
 Welche rechtlichen Grundlagen liegen einer Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII zugrunde? Heike Schmid  
 
75
 Welche Merkmale zeichnet ein qualifiziertes Hilfeplanverfahren (bei Kindeswohlgefährdung) aus ? Friedrich Wilhelm Rebbe  
 


Verschiedene Hilfeformen und ihre Anwendung

76
 Was ist unter der Aufklärungspflicht gem. § 36, 1 Satz 1 SGB VIII gegenüber Kind und Personensorgeberechtigten über die möglichen Folgen einer Hilfe für die Entwicklung des Kindes zu verstehen? Heinz-Hermann Werner  
 
77
 Weshalb und wie ist die Geeignetheit eine Kindes/Jugendlichen für Adoption gem. § 36 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII zu überprüfen? Ludwig Salgo  
 
78
 Welche Angebote und Hilfen stehen dem ASD im Falle einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Kindeswohls zur Verfügung ? Herbert Blüml  
 
79
 Was ist zu tun wenn die im Einzelfall die „geeignete Hilfe zur Erziehung“ nicht zur Verfügung steht? Herbert Blüml  
 
80
 Wie ist zu verfahren, wenn die Sorgeberechtigten und/oder die Minderjährigen die erforderliche Hilfe verweigern oder ihre Zustimmung zurückziehen? Helga Schmidt-Nieraese  
 


Überprüfung und Beendigung einer Hilfe

81
 Wie kann der Erfolg einer Hilfe bei einer Kindeswohlgefährdung festgestellt werdent? Helga Schmidt-Nieraese 
 
82
 Was ist im Falle einer Kindeswohlgefährdung bei Übergang einer Hilfe zu Erziehung zu einer anderen Hilfe zu beachten? Herbert Blüml  
 
83
 Wie kann die Abschlussbewertung der Hilfe(n) und die weitere Perspektivklärung mit den Beteiligten gestaltet werden? Herbert Blüml  
 


Handeln in Krisensituationen
Rechtliche Aspekte

84
 Was ist im Zusammenhang mit einer Inobhutnahme zu beachten? Gila Schindler 
 
85
 Wann sind in Krisen andere Leistungsträger, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder die Polizei hinzuzuziehen? Gila Schindler  
 
86
 Welche Rolle spielt das Gewaltschutzgesetz im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung? Helga Oberloskamp  
 
87
 Was ist im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten? Helga Jockenhövel-Schiecke  
 


Sozialpädagogische Aspekte

88
 Wie können Kinder im Prozess der Herausnahme unterstützt werden? Herbert Blüml  
 
89
 Wie können Eltern im Prozess der Herausnahme unterstützt werdent? Herbert Blüml  
 
90
 Welche Hilfen stehen für den/die Minderjährigen und seine/ihre Bezugspersonen im Fall einer erfoderlichen Notunterbringung zur Verfügung? Herbert Blüml  
 
91
 Wie ist beim Übergang von einer Notunterbringung zu einer Hilfe zur Erziehung zu beachten? Herbert Blüml  
 


Wenn Minderjährige in der Familie bleiben

92
 Welche Hilfe brauchen Kinder, die nach einer Kindeswohlgefährdung in der Familie bleiben? Heinz Kindler/Gottfried Spangler  
 
93
 Welche Hilfen brauchen Eltern, bei denen Kinder nach einer Kindeswohlgefährdung weiterhin ihren Lebensmittelpunkt haben? Heinz Kindler/Gottfried Spangler  
 
94
 Wie kann mit der Familie gearbeitet werden, wenn das Gericht den Antrag abgelehnt hat?  Reinhart Wolff  
 


Wenn Minderjährige aus der Familie genommen werden

95
 Wie kann sich ein/e SozialarbeiterIn auf eine Herausnahme vorbereiten? Christine Maihorn  
 
96
 Wie können Kinder auf eine Fremderziehung vorbereitet werden? Gabriele Vierzigmann/Reinhard Rudeck  
 
97
 Wie können Eltern auf eine Fremderziehung vorbereitet werden? Gabriele Vierzigmann  
 
98
 Welche fachliche Begleitung ist für ein Kind während einer Fremderziehung notwendig und geeignet? Gabriele Vierzigmann/Reinhard Rudeck  
 
99
 Wie können Eltern während der Fremderziehung des Kindes unterstützt und wie kann mit ihnen zusammengearbeitet werden? Gabriele Vierzigmann  
 
100
 Was ist bei Besuchskontakten von Eltern während der Fremderziehung zu beachten? Heinz Kindler/Annegret Werner  
 
101
 Wie kann die Kooperation des ASD mit Schutzstellen oder Heimen gestaltet werden? Mike Seckinger/Eric van Santen  
 
102
 Wie kann die Kooperation mit Pflegefamilien gestaltet werden? Jürgen Blandow  
 


Wenn Minderjährige wieder rückgeführt werden

103
 Welche Kriterien sind für eine Rückführung des Kindes ausschlaggebend? Jürgen Blandow  
 
104
 Wie kann eine Rückführung vorbereitet und durchgeführt werden? Jürgen Blandow  
 
105
 Was brauchen Eltern und Kinder nach einer Rückführung? Jürgen Blandow  
 


2.4 Institutionelle Verantwortlichkeiten und Kooperationen

106
 Welche Vorteile bieten kooperative Verbundsysteme im Falle einer Kindeswohlgefährdung? Wolfgang Krieger  
 


Psychosoziale, soziale medizinische Dienste und pädagogische Institutionen

107
 Welche Aufgaben hat der/ die zuständige ASD-MitarbeiterIn während der Leistung einer Hilfe durch einen anderen Dienst oder Hilfeträger bei vorliegender Kindeswohlgefährdung? Herbert Blüml  
 
108
 Was zeichnet eine funktionale Kooperation zwischen dem ASD und im Einzelfall mitzuständigen Leistungsträgerr aus? Wolfgang Krieger  
 
109
 Welche Aufgaben obliegt bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung dem/der AmtsvormundIn? Wolfgang Raack  
 
110
 Welche Aufgaben obliegt bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung dem/der ErgänzungspflegerIn? Wolfgang Raack  
 
111
 Was zeichnet eine funktionale Kooperation zwischen dem ASD und den verschiedenen pädagogischen Institutionen und Einrichtungen aus? Mike Seckinger  
 
112
 Was zeichnet eine funktionale Kooperation zwischen dem ASD und anderen Behörden aus? Eric van Sanden  
 


Polizei

113
 Was zeichnet eine funktionale Kooperation zwischen dem ASD und der Polizei bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung aus? Christine Gerber  
 
114
 Wann ist die Polizei in Fällen von Kindeswohlgefährdung einzubeziehen? Christine Gerber  
 
115
 Wann muss der ASD Anzeige gegen die Sorgeberechtigten erstatten? Christine Gerber  
 


Familiengericht

116
 Was zeichnet das Verhältnis zwischen dem ASD und dem Familiengericht aus? Doris Kloster-Harz  
 
117
 Wann und auf welchen rechtlichen Grundlagen entscheidet das Familiengericht? Doris Kloster-Harz  
 
118
 Wie arbeitet das Familiengericht in Fällen von Kindeswohlgefährdung? Wolfgang Haase  
 
119
 Was ist während der Antragstellung zu beachten und welche Möglichkeiten hat das Familiengericht? Wolfgang Haase 
 
120
 Wie kann während der Antragstellung mit der Familie gearbeitet werden? Reinhart Wolff  
 
121
 Was ist bei der Zusammenarbeit mit Sachverständigen zu berücksichtigen? Heinz Kindler/Thomas Meysen  
 
122
 Was zeichnet die Zusammenarbeit mit dem/der VerfahrenspflegerIn bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung aus? Ingrid Baer  
 


Kinder- und jugendpsychiatrische Dienste und Einrichtungen

123
 Was zeichnet die Zusammenarbeit mit kinder- und jugendpsychiartrischen Diensten und Institutionen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung aus? Eginhard Koch 
 


 

3. ASD-MitarbeiterInnen in Gefährdungsfällen: Umgang mit Belastungen

124
 Wie können längerfristiger Überbelastungen von ASD-Kräften entstehen, wie zeigen sie sich und lassen sie sich vermeiden? Herbert Blüml  
 
125
 Welche Verantwortung tragen Fach- und Dienstvorgesetzte im Hinblick auf Überlastung der Fachkräfte? Wolfgang Krieger  
 
126
 Welche Bedeutung hat Supervision für die Qualifizierung und Entlastung von Fachkräften des ASD? Klaus Brosius  
 
127
 Wie kann mit eigenen Unsicherheiten und Belastungen in Gefährdungsfällen umgegangen werden? Ingrid Döring  
 
128
 Wie kann mit psychischen und körperlichen Bedrohungen und Verletzungen durch Klienten oder Personen aus deren sozialen Netz umgegangen werden? Doris Fraumann/Anette Heinz  
 
129
 Wie kann mit Todesfällen oder schweren Schädigungen einer/s Minderjährigen im eigenen Zuständigkeitsbereich umgegangen werden? Renate Wittner  
 


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