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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 06.06.07, 22:53 Betreff: Kindesvernachlässigung: Erkennen – Beurteilen – Handeln
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Kindesvernachlässigung Erkennen – Beurteilen – Handeln Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Wuppertal Institut für soziale Arbeit e.V., Münster Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Inhalt Vorwort des Ministers 7 Vorwort der Herausgeber 9 1. Definition und Erscheinungsformen 12 Vernachlässigung – eine Herausforderung in unserer Zeit 12 Wie viele Kinder sind betroffen? 12 Wie sieht Vernachlässigung aus? 13 Vernachlässigung ist ... 15 Auch Väter tragen Verantwortung 17 2. Kindliche Lebensbedürfnisse 19 Was braucht ein Kind? 19 Wenn Bedürfnisse nicht wahrgenommen werden und unbefriedigt bleiben 22 3. Vernachlässigung – vielfältige Ursachen 24 Die Situation der Familie heute 24 Familien mit Säuglingen – Die Situation der Eltern nach der Geburt 26 Risikofaktoren 28 Schutzfaktoren 31 4. Institutionen handeln – Hilfe, Unterstützung und Kontrolle 34 Barrieren für einen gelingenden Hilfeprozess 34 Jugendhilfe 35 Schule 38 Gesundheitshilfe 38 Institutionen zur materiellen Absicherung 39 Justiz 41 Handlungsgrundlagen und Rahmenbedingungen 42 Von der Intervention zur Infrastruktur 43 Perspektiven: Einmischung und Verständnis 44 Prävention und frühe Hilfen 46 Hilfeprozess 46 Die ersten Ansprechpartner 47 Kollegiale Beratung 47 Rechtliche Rahmenbedingungen 48 5. Was können Sie tun? 51
- Schritt: Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen 51
- Schritt: Verstehen, beurteilen, absichern 55
- Schritt: Handeln 56
6. Schluss 58 7. Anhang – Rechtliche Grundlagen 61 8. Anhang – Adressen, die weiterhelfen 73 Adressen der Jugendämter im Rheinland und der Jugendämter in Westfalen-Lippe 73 Adressen der Orts- und Kreisverbände des Deutschen Kinderschutzbundes in NRW 81 Adressen von Beratungsstellen und Kinderschutz- Zentren der BAG Kinderschutz-Zentren in NRW 91 Literatur zum Weiterlesen 92 Wer sind ISA und DKSB? 93
Kinder und Familien in schwierigen Lebenssituationen haben einen Anspruch auf rechtzeitige und verlässliche Hilfen. Insbesondere Kinder müssen geschützt werden und sich darauf verlassen können, dass ihnen Hilfe und Unterstützung zuteil werden. Dramatische Beispiele in jüngster Zeit haben gezeigt, wie wichtig es ist, den wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu entwickeln und immer neu zu gestalten. Wir können nicht länger tatenlos zusehen, wenn Eltern überfordert sind und Kinder verwahrlosen. Nordrhein-Westfalen verfügt über ein dichtes Netz an Beratung und Hilfe für Kinder und Familien, die in Risikolagen leben. Dennoch ist es wichtig, stets zu überprüfen, ob Schutz und Hilfe noch wirksamer gestaltet werden können. Hierbei kommt der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe eine besondere Verantwortung zu. Sie ist mit ihren Angeboten der Hilfe und Beratung vor Ort und bietet Familien und Kindern in Konflikt- und Krisensituationen vielfältige Unterstützungen. Darüber hinaus hat die nordrheinwestfälische Landesregierung am 30. Januar 2007 ein „Handlungskonzept für einen besseren und wirksameren Kinderschutz“ beschlossen. Verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum fünften Lebensjahr sind genauso eine Maßnahme dieses Konzeptes wie der flächendeckende Ausbau von Sozialen Frühwarn- systemen, die Entwicklung eines „Elternbegleitbuchs“, die Weiterentwicklung von 3.000 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren und Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren wird die Landesregierung dieses umfassende Handlungskonzept umsetzen. Es knüpft an bestehende Strukturen, Instrumente und Angebote an und zeigt auf, mit welchen zusätzlichen Initiativen der Kinderschutz noch wirksamer gestaltet werden kann. Nun geht es darum, das Hilfesystem so zu gestalten, dass vorhandene Lücken geschlossen werden und das Netz noch dichter wird. Die große Nachfrage der erstmals im Jahr 2000 herausgegebenen Broschüre “Kindesvernachlässigung -Erkennen, Beurteilen, Handeln” hat gezeigt, dass der Bedarf an Informationen und Hinweisen zum Umgang mit möglichen Gefährdungssituationen von Kindern für Menschen, die sich beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und ihren Familien befassen, groß ist. Die überarbeitete und an die neue Rechtslage angepasste Broschüre hilft allen verantwortlichen Akteuren, zum Wohl der Kinder und ihrer Familien frühzeitig Gefährdungssituationen erkennen und darauf reagieren zu können. Wirksamer Kinderschutz ist aber nicht allein durch Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zu erreichen. Vielmehr bedarf es einer Sensibilisierung der gesamten Gesellschaft. Kinderfreundlichkeit darf keine Leerformel sein, sie muss von allen ganz konkret praktiziert werden. Ich danke dem Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Nordrhein- Westfalen e.V. und dem Institut für soziale Arbeit e.V. für die Entwicklung dieser Broschüre und hoffe, dass sie eine wichtige Orientierungshilfe für die praktische Arbeit zum Wohle unserer Kinder sein wird. Armin Laschet Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
http://www.mgffi.nrw.de/pdf/kinder-jugend/Kindesvernachlaessigung_2.pdf
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