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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 10.05.09, 07:57     Betreff: Jugendamt Paderborn: 2 Kinder Antwort mit Zitat  

Noir (Limitierte Deluxe Edition im D...
Gutachterin greift Jugendamt an



Hubertus T. (72) und seine Frau Christine (62) aus Delbrück mit Fotos ihrer Enkelkinder: Das Mädchen lebte seit seiner Geburt acht Jahre bei den Großeltern, der Junge war als Vierjähriger in den Haushalt gekommen und lebte sieben Jahre dort. Jetzt kommen die Enkel nur noch zu Besuch.

Von Christian Althoff

Delbrück (WB). Schwerste Vorwürfe erhebt eine Gerichtsgutachterin gegen das Jugendamt des Kreises Paderborn. Die Sachverständige schreibt, durch das Fehlverhalten der Behörde seien zwei Geschwister »traumatisiert« und in den »Zustand seelischer Kindeswohlgefährdung« gebracht worden. Das Amt weist die Vorwürfe zurück.

Der heute 13 Jahre alte Schüler im Haus seiner Großeltern mit Cockerspaniel-Hündin Maja. Als Rentner Hubertus T. (72) aus Delbrück im Mai 2007 von einer Tagesradtour zurückkehrte, empfing ihn seine Frau Christine (62) mit den Worten: »Die Kinder sind weg!« Die Kinder – das waren Stefan (damals elf Jahre, Name geändert) und Laura (damals acht Jahre, Name geändert), die bis dahin von den Großeltern aufgezogen worden waren.

Die alleinstehende Tochter von Hubertus und Christine T. hatte an einer psychischen Krankheit gelitten und konnte sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern. Stefan war mit vier Jahren von den Großeltern in Pflege genommen worden, Laura unmittelbar nach ihrer Geburt. »Natürlich waren wir nicht mehr die Jüngsten, aber das hatte auch Vorteile«, sagt der Diplom-Ingenieur. »Wir hatten für unsere Enkel mehr Zeit als früher für unsere Kinder.«

Die Enkel hätten Schulschwierigkeiten gehabt, und er habe jeden Tag mit ihnen gelernt und sie durch die Grundschule gebracht, sagt der Großvater. Stefan sei zudem ein toller Sportler gewesen: »Er war Vize-Stadtmeister im Tennis und hat in der Jugendmannschaft des SC Blau-Weiß Ostenland gekickt.«

Die Mutter der Kinder und die Pflege-Großeltern sagen, sie seien damals sehr gut vom Jugendamt betreut worden. »Das änderte sich aber, als eine andere Sachbearbeiterin für uns zuständig wurde«, erzählt die Großmutter. 2006 habe das Jugendamt erstmals die Erziehungsfähigkeit der Großeltern in Frage gestellt. »Verschiedene Personen« hätten das Jugendamt über »Verhaltensauffälligkeiten« der Kinder informiert, heißt es in den Akten.

So habe Stefan einen Nachbarn beleidigt und Laura aus einem Blumenbeet Pflanzen gerissen. Als der Jugendamtsmitarbeiterin dann auch noch zugetragen wurde, Laura zeige »sexualisiertes Verhalten« (was nicht näher bezeichnet wurde), beauftragte sie eine Diplomsozialarbeiterin mit Zusatzausbildung, das Mädchen zu untersuchen. Die Frau sprach schließlich vom »Verdacht des Kindesmissbrauchs«.

Die Mutter der Kinder, die im niedersächsischen Barsinghausen lebt: »Ich hatte damals ein ziemlich gestörtes Verhältnis zu meinen Eltern. Zum Teil lag das aber auch daran, dass mich die Jugendamtsmitarbeiterin ständig anrief und mir von irgendwelchem Fehlverhalten meiner Kinder erzählte. Im Mai 2007 drohte sie mir, wenn ich nicht sofort meinen Eltern die Pflege der Kinder entzöge, würde sie mir das Sorgerecht mit Hilfe des Familiengerichts wegnehmen.« Die Mutter kündigte die Verwandtschaftspflege und nahm Stefan und Laura im Mai 2007 mit nach Barsinghausen.

Das dort zuständige Jugendamt war bereits vom Jugendamt Paderborn informiert worden und hatte zwei Plätze in einem Kinderheim in Stadthagen besorgt.

14 Monate mussten die Geschwister dort leben. Großmutter Christine T.: »Die ersten vier Monate durften wir unsere Enkel nicht einmal sehen, anschließend nur unter Kontrolle. Wenn wir angerufen haben, wurden die Gespräche abgehört.«

Die Enkelkinder litten offenbar erheblich unter der Trennung. Stefan riss immer wieder aus und floh zu den Großeltern nach Delbrück. »Wir haben schließlich beim Familiengericht Stadthagen den Antrag gestellt, die Kinder zurückzubekommen«, sagt Hubertus T. Das Gericht beauftragte die Diplompsychologin Katharina Behrend aus Lemgo mit der Begutachtung des Falls. Die Sachverständige schrieb, sie habe im Heim zwei traumatisierte Kinder getroffen. Stefan habe sich in einer Abwärtsspirale aus Schulverweigerung, Kriminalität und Aggression befunden, seine Schwester sei depressiv und stark verunsichert gewesen. Beide Kinder seien in einem Zustand seelischer Kindeswohlgefährung gewesen. Zu den Ursachen schrieb die Gutachterin, die Kindeswohlgefährdung resultiere nicht aus den Lebensbedingungen der Kinder bei den Großeltern, sondern sie seien zurückzuführen »auf die abrupte, fachlich in keiner Weise zu rechtfertigende Trennung von ihren zentralen Bezugspersonen, die anschließende monatelange Kontaktsperre sowie die zum Zeitpunkt der Begutachtung seit einem Jahr bestehende Heimunterbringung«.

Zum Verdacht, Laura sei missbraucht worden, schrieb die Sachverständige, der Bericht der Diplomsozialarbeiterin »entbehrt einer fachlichen Grundlage und ist unverwertbar«. Die Frau habe Methoden wie das Spiel mit anatomischer Puppen eingesetzt, die der Bundesgerichtshof bereits vor zehn Jahren für unzulässig erklärt habe. Der Bericht der Diplomsozialarbeiterin »offenbart ihre grundlegende Inkompetenz«, urteilte die Sachverständige. Stefanie Lindner-Hansch, Fachanwältin für Familienrecht aus Paderborn und Vertreterin der Großeltern: »Gutachter drucksen manchmal herum. Eine so direkte Expertise wie die von Frau Behrend ist mir noch nicht untergekommen.«

Da die Mutter noch immer das Sorgerecht besaß, hatte ihr die Gerichtsgutachterin empfohlen, die Kinder sofort aus dem Heim zu nehmen. Das tat die Frau auch. »Die beiden leben heute bei mir, und ich werde von der Jugendhilfe Barsinghausen gut betreut«, sagt die Frau. Die Großeltern haben bei Gericht ihren Antrag auf Rückführung der Enkel zurückgenommen: »Wir wollten ja nur, dass sie aus dem Heim kommen, und das habe wir erreicht.« Christine und Hubertus T. haben wieder regelmäßigen Kontakt zu ihren Enkel, beide haben vor wenigen Wochen ihre Geburtstage in Delbrück gefeiert. »Sie sind aber nicht mehr so fröhlich wie früher. Die 14 Monate im Heim haben ihnen zugesetzt. Es sind andere Kinder geworden«, sagt Christine T. Ihr Mann hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Jugendamtes erstattet: »Die haben unseren Enkeln einen Teil der Kindheit gestohlen.«

Und das sagt das Jugendamt:

»Als Jugendamt steht man immer in der Kritik. Entweder hat man zu früh gehandelt oder zu spät. Dabei haben wir nur das Wohl der Kinder im Auge. Auch im vorliegenden Fall haben wir nie das Wohl der Geschwister aus den Augen verloren. Das Gutachten ist ungeheuerlich und bis heute auch noch nicht vom Gericht bewertet worden. Wir haben es anderen Psychologen vorgelet, die schwerwiegende Mängel festgestellt haben. Diese Gutachterin ist als Jugendamtskritikerin bekannt, und sie scheint auf einem Feldzug zu sein.

Unser Amt hatte unterschiedliche Hinweise aus der Öffentlichkeit, die uns zu der Überzeugung gebracht haben, dass die Geschwister bei den Großeltern nicht gut aufgehoben sind. Es mag sein, dass die Kinder sich emotional zu den Großeltern hingezogen gefühlt haben, aber das waren keinesfalls Top-Bedingungen, unter denen sie dort gelebt haben. Die Kinder waren schon im Haushalt der Großeltern verstört. Wir haben die Kinder auch nicht weggenommen, sondern das war die Entscheidung der Mutter. Unser Amt hat auch nie den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. Die Diplomsozialarbeiterin, die den Verdacht geäußert hatte, war im Rahmen der Erziehungshilfe eingesetzt und nicht mit gutachterlichen Aufgaben betraut. Die Geschwister mussten zwischen den Welten der Mutter und der Großeltern leben, die oft massiv zerstritten waren. Die Kinder waren nach unserer Einschätzung damals erheblich gestörter und auffälliger, als sie heute von der Gutachterin dargestellt werden!«

Kalender08.05.2009

http://www.westfalen-blatt.de/index.php?id=26955&artikel=reg
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