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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 28.01.09, 20:06 Betreff: Skrupelloser Mord auf Friedhof: Vier Jugendliche verurteilt
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Skrupelloser Mord auf Friedhof: Vier Jugendliche verurteilt
Mönchengladbach/Hückelhoven (ddp-nrw). Wegen Mordes an einem 54-Jährigen auf einem Friedhof in Hückelhoven (Kreis Heinsberg) hat das Mönchengladbacher Landgericht am Dienstag vier Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren zu langen Jugendstrafen verurteilt. Zwei Brüder und ein Mädchen müssen für sechseinhalb bis neun Jahre in Haft, ein weiteres Mädchen wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Sie gilt aufgrund einer Minderbegabung nahe am Schwachsinn als vermindert schuldfähig, aber auch als gefährlich.
Die zuständige Jugendkammer ging nach Angaben eines Justizsprechers in ihrem Urteil davon aus, dass die vier Jugendlichen aus Hückelhoven und Düsseldorf die Tat gemeinsam planten und ausführten. Demnach hatten die beiden Brüder und die beiden Mädchen Gründonnerstag 2008 auf dem Friedhof dem 54-Jährigen auf dem Friedhof aufgelauert und niedergestochen.
Plan schon früh gescheitert Anschließend waren sie mit seinem Wagen geflüchtet und bis nach Paris gefahren. Ihr Plan war, in Spanien ein neues Leben zu beginnen. In Paris waren sie von der Polizei kontrolliert worden, weil sie falsch geparkt hatten. Dabei hatte sich herausgestellt, dass keiner von ihnen einen Führerschein hatte und sie in Deutschland wegen Mordes gesucht wurden.
Im Wesentlichen folgte die Jugendkammer mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es gilt als sicher, dass die Verteidigung Revision einlegt. Die Anwälte hatten keinen konkreten Strafantrag in ihrem Plädoyer gestellt, sondern um ein «mildes Urteil» gebeten. Drei der vier Jugendlichen hatten sich im Prozess bei den Hinterbliebenen des erstochenen Friedhofsbesuchers entschuldigt.
28.01.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93244
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