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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Skrupelloser Mord auf Friedhof: Vier Jugendliche verurteilt

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Gast
New PostErstellt: 28.01.09, 20:06  Betreff: Skrupelloser Mord auf Friedhof: Vier Jugendliche verurteilt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Skrupelloser Mord auf Friedhof: Vier Jugendliche verurteilt

Mönchengladbach/Hückelhoven (ddp-nrw). Wegen Mordes an einem
54-Jährigen auf einem Friedhof in Hückelhoven (Kreis Heinsberg) hat
das Mönchengladbacher Landgericht am Dienstag vier Jugendliche im
Alter von 15 und 16 Jahren zu langen Jugendstrafen verurteilt. Zwei
Brüder und ein Mädchen müssen für sechseinhalb bis neun Jahre in
Haft, ein weiteres Mädchen wird in einer psychiatrischen Anstalt
untergebracht. Sie gilt aufgrund einer Minderbegabung nahe am
Schwachsinn als vermindert schuldfähig, aber auch als gefährlich.

Die zuständige Jugendkammer ging nach Angaben eines
Justizsprechers in ihrem Urteil davon aus, dass die vier Jugendlichen
aus Hückelhoven und Düsseldorf die Tat gemeinsam planten und
ausführten. Demnach hatten die beiden Brüder und die beiden Mädchen
Gründonnerstag 2008 auf dem Friedhof dem 54-Jährigen auf dem Friedhof
aufgelauert und niedergestochen.

Plan schon früh gescheitert
Anschließend waren sie mit seinem Wagen geflüchtet und bis nach
Paris gefahren. Ihr Plan war, in Spanien ein neues Leben zu beginnen.
In Paris waren sie von der Polizei kontrolliert worden, weil sie falsch
geparkt hatten. Dabei hatte sich herausgestellt, dass keiner von ihnen
einen Führerschein hatte und sie in Deutschland wegen Mordes gesucht
wurden.

Im Wesentlichen folgte die Jugendkammer mit ihrem Urteil dem
Antrag der Staatsanwaltschaft. Es gilt als sicher, dass die
Verteidigung Revision einlegt. Die Anwälte hatten keinen konkreten
Strafantrag in ihrem Plädoyer gestellt, sondern um ein «mildes
Urteil» gebeten. Drei der vier Jugendlichen hatten sich im Prozess
bei den Hinterbliebenen des erstochenen Friedhofsbesuchers
entschuldigt.

28.01.2009 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93244
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