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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Kampf gegen Jugendkriminalität: Strafmündigkeit ab Sieben gefordert!

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Gast
New PostErstellt: 15.01.09, 18:05  Betreff: Kampf gegen Jugendkriminalität: Strafmündigkeit ab Sieben gefordert!  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Kampf gegen Jugendkriminalität: Strafmündigkeit ab Sieben gefordert!

Freiburg (ddp-bwb). Zur Eindämmung von Jugendkriminalität fordert
die baden-württembergische Junge Union (JU) eine Herabsetzung der
Strafmündigkeit auf ein Alter von sieben Jahren. Auch Täter zwischen
7 und 14 Jahren müssten künftig Verantwortung für ihr Handeln
übernehmen und im Rahmen erzieherischer Maßnahmen mit den
Konsequenzen ihres Handelns konfrontiert werden, heißt es in einer
Erklärung, die am Samstag auf einem außerordentlichen JU-Landestag in
Freiburg beschlossen wurde.

Wie die JU am Sonntag mitteilte, wird in dem Papier außerdem
gefordert, Eltern verstärkt in die Pflicht zu nehmen und etwa
Kindergeldzahlungen vom regelmäßigen Schulbesuch der Kinder abhängig
zu machen. Auch müsse die Präventionsarbeit besser vernetzt werden.

Führerscheinentzug als Strafe
Neben erzieherischen Elementen seien aber auch Strafen wie etwa
der Führerscheinentzug bei Delikten ohne Verkehrsbezug denkbar.
«Gerade für junge Erwachsene könnte der Verlust dieses Statussymbols
spürbar und abschreckend sein», sagte JU-Landeschef Steffen Bilder.
Zur Eindämmung von Alkoholmissbrauch plädiert die JU für ein
generelles nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Handel.

12.01.2009 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=92903
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