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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Zu Unrecht beschuldigt

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Gast
New PostErstellt: 16.01.08, 16:52  Betreff: Zu Unrecht beschuldigt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Zu Unrecht beschuldigt

SENSIBEL / / Kindesmissbrauch warf eine Unternehmerin dem Freund ihrer Schwester vor. Vor Gericht steht jetzt sie selbst.

VON ELISABETH KIRCHMEIR

Wegen des Vorwurfs der Verleumdung stand vorige Woche eine 41-jährige Unternehmerin aus dem Bezirk Eisenstadt vor Gericht. Sie hatte ihren Vater alarmiert, weil ihr (und ihrer Mutter) die Art und Weise seltsam vorkam, wie der neue Freund ihrer Schwester mit deren neunjähriger Tochter umging.
„Im Juli 2007 kam meine Mutter zu mir und teilte mir mit großer Sorge mit, dass der Freund meiner Schwester meine Nichte verkehrt herum auf den Schoß nimmt, sie an den Pobacken anfasst und mit ihr rhythmische Bewegungen macht“, berichtete die Beschuldigte vor Gericht. „Das ist eine heikle Geschichte.“

Beschuldigte: „Missbrauch fängt spielerisch an.“
Sie habe die Schwester um ein Gespräch gebeten. „Sie sagte nur, dass die beiden sich so gern haben“, erinnerte sich die Unternehmerin vor Gericht. „Ich habe ihr gesagt: So etwas macht man nicht. Der Missbrauch fängt immer spielerisch an.“ Sie und ihre Mutter seien auch von Personen außerhalb der Familie auf das Verhalten des neuen Freundes ihrer Schwester angesprochen worden. „Eine Kellnerin und Gäste aus dem Lokal meiner Schwester sagten: Das ist nicht in Ordnung, wie der das Mädchen anfasst.“
Da sie nicht mehr wusste, was sie tun sollte, habe sie sich in einem anonymen E-Mail an ihren Vater gewandt: „Ich dachte, vielleicht wird er wachgerüttelt und sagt zu meiner Schwester: Tu etwas!“

Vater: „E-Mail war für mich eine Bestätigung.“
Der Vater sagte vor Gericht aus: „Für mich war das E-Mail eine gewisse Bestätigung, dass auch Außenstehende das bemerken.“ Er habe jede Eskalation vermeiden wollen. Seine Tochter, die Lokalwirtin, ging aber mit dem Schreiben zum Jugendamt. „Mein Mann ist wegen etwas beschuldigt worden, was das Letzte ist!“, ärgerte sich die Frau vor Gericht.
Sie sei gemeinsam mit ihrem Freund, den sie in der Zwischenzeit geheiratet hat, zur Kriminalpolizei gegangen: „So etwas kann man sich nicht gefallen lassen!“ Der Mann selbst sagt: „Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass mein Umgang mit dem Mädchen der Familie nicht gefällt.“ - „Für mich hat es niemals einen Verdacht gegeben“, nahm die Frau ihren Mann in Schutz. „In 99 Prozent der Fälle, wo es Übergriffe gibt, sagt die Partnerin des Täters, dass sie sich das nicht vorstellen kann“, wandte Richter Dr. Wolfgang Rauter ein.

Jugendamt hat Vorwürfe gegen den Mann entkräftet
Das Jugendamt hat alle Vorwürfe gegen den Mann entkräftet. Für das Gericht steht fest: Es gab keinen sexuellen Missbrauch, nicht einmal unsittliche Berührungen.
Richter Dr. Rauter: „Was wir zu klären haben, ist, ob die Beschuldigte die Vorwürfe im guten Glauben geäußert hat, oder in dem Wissen, dass das alles nicht stimmt.“
Diese Frage konnte am ersten Prozesstag noch nicht beantwortet werden. Die Verhandlung wurde vertagt, unter anderem soll der leibliche Vater des neunjährigen Mädchens als Zeuge geladen werden.

http://www.bvz.at/redaktion/bvz-eis/article.asp?Text=254196&cat=830
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