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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Anklage gegen mutmaßlich pädophilen Pfarrer

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Gast
New PostErstellt: 27.01.08, 19:06  Betreff: Anklage gegen mutmaßlich pädophilen Pfarrer  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

27. Januar 2008

MISSBRAUCH
Anklage gegen mutmaßlich pädophilen Pfarrer

Ein 39 Jahre alter Geistlicher muss sich wegen sexueller Übergriffe auf einen Messdiener verantworten. Laut Anklage soll er den 13-jährigen Jungen in 20 Fällen missbraucht haben. In einem Gutachten soll dem Priester "homoerotische Kernpädophilie" attestiert worde sein.
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Riekofen - Der Pfarrer wurde im August 2007 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er war im Jahr 2000 schon einmal zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Damals hatte er als Kaplan in Viechtach zwei neun und zwölf Jahre alte Brüder unsittlich berührt.

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Regensburgs Bischof Gerhard Ludwig Müller hatte ihn 2004 trotzdem wieder eingesetzt, obwohl die Deutsche Bischofskonferenz wenige Monate zuvor Richtlinien erlassen hatte, wonach pädophile Priester nicht mehr an Stellen tätig werden dürfen, an denen sie mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt kommen.

Unter Berufung auf ein "Unbedenklichkeitsattest" des Therapeuten des Geistlichen hatte Müller die Richtlinien außer Acht gelassen. Der Pfarrer durfte sogar als Religionslehrer an einer Grundschule unterrichten.

Eine Entschuldigung dafür lehnt Bischof Müller bislang ab. Nach seiner Ansicht sei im Umgang mit dem einschlägig vorbestraften Geistlichen getan worden, "was menschenmöglich war". Das Gutachten eines Psychiaters habe eine pädophile Fixierung ausgeschlossen. Zur Kritik an seiner Amtsführung sagte der Regensburger Bischof im Herbst, sein einziger Vorgesetzter sei der Papst, "und von dieser Seite habe ich noch keine Kritik gehört".

pad/ddp
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,531321,00.html
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