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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 03.02.08, 18:46     Betreff: Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex Antwort mit Zitat  

Weider Shaker "
Käufliche Doktortitel – Sex für gute Noten: Professor vor Gericht
Von Christina Sticht und Martina Steffen
dpa Hildesheim.
Äußerlich gefasst und adrett gekleidet sitzt der Jura-Professor auf der Anklagebank im Landgericht Hildesheim. Der smarte 53-Jährige im dunkelblauen Anzug macht keine Anstalten, sein Gesicht zu verbergen – ganz im Gegensatz zu seiner zitternden ehemaligen Studentin.

Die blonde 30-Jährige ist mitangeklagt, weil sie gute Noten und eine Hilfskraft-Stelle mit sexuellen Diensten erkauft haben soll. Diese pikante Liaison ist jedoch nur ein Nebenschauplatz des Prozesses, der heute begleitet von großem Medieninteresse startete.

Als der Wissenschaftler der Universität Hannover im September unter dem Vorwurf der Bestechlichkeit in 78 Fällen verhaftet wurde, hatten die Zeitungen schnell Titel für ihn gefunden. Von „Professor Sex“ und dem „bestechlichen Campus-Casanova“ war die Rede. Der eigentliche Skandal sind aber nicht schlüpfrige Details in der Beziehung zwischen dem Dozenten und Studentinnen, sondern der schwunghafte Handel mit Doktortiteln – ein seit Jahren bekanntes Phänomen im Dunkelfeld des Wissenschaftsbetrieb, das nun erstmals in einem großen Gerichtsverfahren erhellt werden soll.

Auf der Anklagebank in Hildesheim sitzt auch der Geschäftsführer einer Wissenschaftsberatung aus Nordrhein-Westfalen. Ihm wird Bestechung in 69 Fällen vorgeworfen. Die Firma soll dem Professor im Zeitraum zwischen Oktober 1996 und Mai 2005 insgesamt etwa 184 000 Euro dafür gezahlt haben, dass er die Dissertationen ihrer Kunden begutachtete. Weil die meisten Kandidaten nicht das erforderliche Prädikatsexamen besaßen, besorgte der Doktorvater Ausnahmegenehmigungen seiner Fakultät. Er kassierte laut Anklage ein Erfolgshonorar von 4100 Euro pro Kandidat, wobei die erste Rate nach Annahme zur Promotion, die zweite Rate bei Erfolg floss.

Wie aus der insgesamt 185 Seiten umfassenden Anklage hervorgeht, ist die professionelle Vermittlung von Promotionen ein lukratives Geschäft. Demnach kassierte die Beratungs-Firma bis zu 22 000 Euro pro Promotion, unter anderem zahlte ein Richter eines Sozialgerichts stolze 42 000 D-Mark. Die Kunden waren überwiegend bei Unternehmen tätige Juristen oder Rechtsanwälte, die sich offenbar aus Eitelkeit oder zur Karrierebeförderung mit dem akademischen Grad schmücken wollten.

Das Problem der käuflichen Titel sei alt bekannt, sagt Matthias Jaroch vom Deutschen Hochschulverband: „Hier herrscht ein Kartell des Schweigens.“ Der Zusammenschluss der Hochschullehrer veröffentlichte bereits 1994 eine Empfehlung gegen käufliche Promotionen. Diese setzte die Universität Hannover allerdings erst Ende 2004 in ihrer Promotionsordnung um, nachdem das seltsame Treiben des Lehrstuhl- Inhabers aufgefallen war.

Die Uni stellte damals selbst Strafanzeige gegen den Juristen und brachte die drei Jahre dauernden, zunächst verdeckten Ermittlungen ins Rollen. Den Anstoß hatten zwei Studentinnen gegeben, die ihn als Prüfer ablehnten, um nicht in Verdacht zu geraten, sich gute Noten mit sexuellen Diensten erkauft zu haben. Mittlerweile hat der 53- Jährige an der Hochschule Hausverbot, auf seinem Lehrstuhl wird er vertreten. Wie das niedersächsische Wissenschaftsministerium mitteilte, kann erst nach Abschluss des Strafverfahrens ein Disziplinarverfahren folgen.

Sollte der mutmaßlich bestechliche Jura-Professor eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erhalten, verliert er seinen Beamtenstatus und alle Pensionsansprüche. Dies ist durchaus möglich. Bestechung und Bestechlichkeit werden mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren geahndet.

Die Vermittlungsfirma hatte bereits im September den Vorwurf der Bestechung vehement zurückgewiesen: „Alle unsere in Hannover promovierten Klienten haben ihren Doktorgrad ausschließlich aufgrund ihrer selbstständigen wissenschaftlichen Leistungen erhalten“, erklärte die Firma. Am Mittwoch äußerte sich keiner der Angeklagten. Der Prozess wurde aufgrund mehrerer Anträge der Verteidigung unterbrochen. Er wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.
http://www.neue-oz.de/information/_aktuelles/30_juraprofessor.html
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