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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 25.02.08, 20:38     Betreff: Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex Antwort mit Zitat  

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25. Februar 2008

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Schrift:
GELD, SEX, KORRUPTION
Zweiter Anlauf im Prozess gegen den Doktor-Macher

Ein 53-jähriger Jura-Professor steht erneut wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Für Geld soll er Doktoranden betreut haben, einen Schein gab es gegen Sex. Seine Kollegen an der juristischen Fakultät der Uni Hannover wussten von nichts, sagt ein Mitarbeiter.
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Der Prozess geht weiter: Der 53-jährige Jura-Professor Thomas A. muss sich seit heute erneut vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Ihm wird Bestechlichkeit in 78 Fällen vorgeworfen. Zusammen mit ihm ist auch eine Studentin angeklagt, die für Sex bessere Noten bekommen haben soll. Außerdem steht der Geschäftsführer einer Promotionsvermittlung vor Gericht.
JURA-PROFESSOR VOR GERICHT: VERTEIDIGUNG SUCHT FORMFEHLER

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Der Prozess begann bereits Ende Januar. Doch nach nur einem Verhandlungstag wurde er unterbrochen (mehr...). Die Verteidigung hatte sich über die Besetzung des Gerichts beschwert und die Zuständigkeit der Wirtschaftskammer des Gerichts in Frage gestellt. Zudem seien Schöffen falsch besetzt worden, hieß es.

Angeklagte Studentin hofft auf schnelle Verurteilung

Der Prozess wurde daraufhin neu angesetzt, an der Anklage änderte diese Unterbrechung nichts. Auch am heutigen Verhandlungstag gab es Streit um die richtige Zusammensetzung des Gerichts. Gleich am Vormittag forderte die Verteidigung, den Staatsanwalt auszutauschen, weil er wesentliche Teile der Anklageschrift schon vor dem Prozess veröffentlicht habe. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Nach Verlesung der Anklageschrift zweifelte die Verteidung des Geschäftsführers der Beratungsfirma abermals an der korrekten Besetzung des Gerichts - besonders an der korrekten Ernennung der Schöffen. Über das Thema soll morgen entschieden werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Professor vor, 69 Kunden der Promotionsvermittlung zum Doktortitel verholfen zu haben. Er soll dafür rund 184.000 Euro kassiert haben. Laut Anklageschrift hatten sich Juristen, darunter Rechtsanwälte und ein Richter, an die Promotionsvermittlung des Mitangeklagten aus Bergisch Gladbach gewandt, weil sie die zur Promotion erforderliche Examensnote von "voll befriedigend" nicht erreicht hatten.

Studentin hoffte auf schnelle Entscheidung

Gegen Geld habe die Promotionsberatung "die Vermittlung einer geeigneten Themenstellung und eines Betreuuers" versprochen. In Thomas A. war dieser Betreuer schnell gefunden. Insgesamt 4100 Euro soll er für den erfolgreichen Abschluss eines Promotionsverfahrens bekommen haben. Der Professor soll an der Uni Hannover eine Ausnahmegenehmigung für die Kandidaten besorgt haben, die eigentlich zu schlechte Noten für eine Promotion hatten.

Zudem soll der Jura-Professor zwei Studentinnen bei Prüfungsleistungen bevorzugt haben. Sein Lohn: Sex. Die mitangeklagte Studentin habe er zudem als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl beschäftigt.

Besonders für die angeklagte Studentin war die Verzögerung des Prozesses nervenaufreibend. Die 30-Jährige hatte schon im Januar gehofft, die ganze Geschichte schnell hinter sich bringen zu können. Sie hat bereits gestanden, ihren Professor durch "sexuelle Hingabe" bei der Notengebung beeinflusst zu haben. Doch durch die Unterbrechung des Verfahrens mussten alle Angeklagten heute erneut erscheinen, auch die Studentin. Und für den Fortsetzungstermin am Dienstag ist sie ebenfalls geladen. Dann könnte gegen sie ein Urteil ergehen, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Unklar ist bisher, ob Thomas A. Mittäter hatte. Medienberichten zufolge sollen weitere Dozenten an der Leibniz-Universität Hannover ins Zwielicht geraten sein. Die Staatsanwaltschaft bestätigte jedoch, dass gegen keine weiteren Mitarbeiter der juristischen Fakultät ermittelt werde. Und auch der dort beschäftigte Professor Henning Radtke hält nichts von solchen Verbindungen: "Ich kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen. Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass einer der Kollegen gewusst hat, was Herr A. dort treibt", sagt er.

Verfahren gegen 80 ehemalige Doktoranden

Doktorarbeiten seien von anderen Kollegen immer so benotet worden, wie sie es für angemessen gehalten hätten. "Dass in Seminaren hier und da mal eine bessere Note vergeben wird, ist ja nicht ungewöhnlich. Das steht aber in keinem Zusammenhang zu den Praktiken des Herrn A.", ergänzte Radtke. Letztlich sei es die Fakultät gewesen, die darauf gedrungen habe, dass das Verfahren gegen den 53-Jährigen in Gang gekommen sei.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind seit Bekanntwerden des Falls von Thomas A. insgesamt gegen 80 ehemalige Doktoranden Verfahren eingeleitet worden. 40 dieser Fälle seien aber inzwischen gegen Geldzahlung wieder eingestellt worden, sagte ein Sprecher. Gegen elf Doktoranden seien Strafbefehle ergangen, sie wurden in einem verkürzten Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung rechtskräftig verurteilt.

Ebenfalls angeklagt ist der 52 Jahre alte Martin D., geschäftsführender Gesellschafter der in Bergisch Gladbach ansässigen Promotionsvermittlung. Der Unternehmer muss sich wegen Bestechung in 69 Fällen verantworten.

Der Professor wurde bereits vor zwei Jahren suspendiert und durfte nicht mehr an der Uni Hannover lehren. Er hat dort Hausverbot und wird auf seinem Lehrstuhl vertreten. Seit September sitzt er außerdem in Haft. Für den Prozess sind insgesamt 13 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll Ende Mai gefällt werden.

mer/dpa/ddp



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